Dr. Hubertus Hess-Grunewald (Präsident)

Schuster bleib bei deinen Leisten.
Etwas herausgelesen und völlig wirr zusammengesetzt. Überlasse es einfach den Leuten die es gelernt haben Gesetze, Verordnungen
richtig zu lesen mit samt den dazugehörigen Auslegungen/Definitionen.
Kleines Beispiel:
Weil du und andere User nichts in der Hand haben, schließt du daraus, dass demzufolge die Polizei auch nichts in der Hand hatte.
D. h. du unterstellst Polizei-/Ordnungsbehörde ohne Hintergrund einen solchen Einsatz abzuwickeln. :denk:
Ich denke schon das die Polizei mit entsprechenden Erkenntnissen und Hintergründen aufwarten kann.
Die Zukunft wird zeigen, ob die Maßnahme vor den dann geschilderten Erkenntnissen und der daraus resultierenden Gefahrenbewertung
auch einer Rechtmäßigkeit standhält.

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rechtmäßigkeit der Gefahrenprognose
Für die Rechtmäßigkeit der Gefahrenprognose ist der Zeitpunkt des Einsatzes der Polizei bzw. der Ordnungsverwaltung maßgeblich. Es gilt also eine ex-ante-Betrachtung. Liegt aus der Sicht eines fähigen, sachkundigen und besonnenen Beamten der Polizei bzw. der Ordnungsverwaltung zum Zeitpunkt des Einsatzes eine Gefahr vor, ist diese Annahme dem weiteren Handeln zugrundezulegen. Stellt sich erst im Nachhinein heraus, dass in Wirklichkeit keine Gefahr vorlag, handelt es sich um eine sog. Anscheinsgefahr. Eine Anscheinsgefahr ist eine Gefahr, zu deren Abwehr die Polizei und die Ordnungsverwaltung auf der Grundlage einschlägiger gefahrenabwehrrechtlicher Ermächtigungsgrundlagen tätig werden können.
Zitat aus:
Polizei-/ Ordnungsrecht - Gefahr - Jura online lernen (juracademy.de)



Nachfolgende eingeführte Kopien tragen nichts zur konkreten Diskussion bei und stellen nicht heraus.
Dort steht auch was zur abstrakten Gefahr. Zum Beispiel, wenn ein Baum auf die Bundesstraße zu stürzen droht… Für folgende Tatbestände ist die abstrakte Gefahr die Grundlage der Bestimmung:
  • § 231: Beteiligung an einer Schlägerei
  • § 306a: schwere Brandstiftung
  • § 316: Trunkenheit im Verkehr
  • § 326: unerlaubter Umgang mit Abfällen
  • § 315: gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
Ja, belassen wir es dabei.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Cyril Sneer #881
Ich weiß nicht, ob irgendjemand hier dabei war. Was ich weiß, dass ist vor welchen konkreten und begründeten Erkenntnissen
dieser Polizeieinsatz abgewickelt wurde.
Daher habe ich auch keine Bewertung vorgenommen sondern lediglich die Legitimation/Ermächtigung diese Einsatzes versucht
herauszustellen. Die Rechtmäßigkeit dieses Einsatzes habe ich mir nicht angeeignet. Da waren hier andere Laien klar aburteilend
was den Einsatz angeht. Hut ab.
Aus meiner Sicht habe ich kleine Hinweise (§) zum Einlesen gegeben.
Zustimmung zum letzten Absatz.
 
Werder Ultras sind desöfteren unangenehm aufgefallen, die Polizei reagiert, meinetwegen präventiv und handelt.
Da sieht man dann doch wie wenig anscheinend die Ultras für die „Werder-Familie“ geben.
Wer würde schon eine Abreise antreten vom jährlichen familiären Weihnachtsessen mit der Begründung:
„Da war Polizei am Bahnhof, und die wollten mich kontrollieren.“
 
Da sieht man dann doch wie wenig anscheinend die Ultras für die „Werder-Familie“ geben.
Wer würde schon eine Abreise antreten vom jährlichen familiären Weihnachtsessen mit der Begründung:
„Da war Polizei am Bahnhof, und die wollten mich kontrollieren.“
Also ich wüsste, was mir als Fan da wichtiger gewesen wäre...Das erste Spiel meines Vereins nach einem Jahr zweite Liga oder ein Zeichen zu setzen gegen vermeintliche Polizeischikane...
Aber ich bin kein Ultra und verstehe vermutlich das große Ganze nicht.
 
Mich nervt eh die Unterteilung in Ultras und Nicht-Ultras. Früher waren das die "Fans" in der Kurve, aber Fans sind ja alle. Bei Ultras ist das so eine Abgrenzung. Aber dafür können wiederum viele Ultras gar nichts, die vermutlich einfach ihr Ding machen, ohne selbst diese Abgrenzung zu betreiben. Ich würde mir allgemein aber mehr wünschen, dass die Interessen, die die Ultras artikulieren, purer Fußball und Fußball-Tradition, besser demokratisch geltend gemacht werden. Das ist ja ohne Weiteres möglich. Bei Hannover wettern sie gegen Kind, aber wer hat Kind reingelassen? Bei Hertha haben sie den Club quasi geschrottet, aber die Kette der Verantwortung geht doch letztlich zur Mitgliederversammlung zurück. So sollten auch Ultras besser konkrete Forderungen formulieren oder an den Mitgliederversammlungen teilnehmen und sich dort einbringen und entsprechend abstimmen.
 
Mich nervt eh die Unterteilung in Ultras und Nicht-Ultras. Früher waren das die "Fans" in der Kurve, aber Fans sind ja alle.

Wenn ein Ultra zu alt zum pöbeln wird, wird er dann automatisch Fan, oder wie läuft das? Sind alle jungen Werderaner dann automatisch zuerst Ultras bevor sie Fan werden können? Dürfen Ultras auch in einen Fanclub eintreten? Was ist mit dem Fanshop? Wo kaufen Ultras ihre Trikots und Fahnen?

Das ist alles sehr kompliziert scheint mir.
 
Das Landespolizeipräsidium Niedersachsen und der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) haben Fehler bei der vieldiskutierten Polizei-Kontrolle von Bremer Fans in Wolfsburg eingeräumt.

Lesen Sie hier die vollständige Meldung: https://www.kicker.de/912965/artike...fsburg-politik-und-polizei-raeumen-fehler-ein

Jo super, generell sind die Gefahreneinschätzung und die Maßnahmen okay, lediglich die Kontrollstelle war überzogen.:ugly:
Was hast Du als Reaktion des IM erwartet, volles Schuldeingeständnis?
 
Mich nervt eh die Unterteilung in Ultras und Nicht-Ultras. Früher waren das die "Fans" in der Kurve, aber Fans sind ja alle. Bei Ultras ist das so eine Abgrenzung. Aber dafür können wiederum viele Ultras gar nichts, die vermutlich einfach ihr Ding machen, ohne selbst diese Abgrenzung zu betreiben....
Spätestens die Leute, die mit einem Shirt mit dem Aufdruck 'Ultra' rumlaufen, grenzen sich selbst von anderen Fans ab.
 
Wie sich hier womöglich der ein oder andere seine Paragraphen da hinschieben kann, wo nie die Sonne scheint, wenn ein Gericht demnächst unverschwurbelt die Unverhältnismäßigkeit dieses Einsatzes feststellt.
:lol:
 
Medial gab es wenig Befürwortung für den Einsatz.
Gerichtsurteile spiegeln in solchen Fällen gerne die Seite der beliebteren Meinung wider. Das ist ein bisschen wie beim Wrestling. Der beliebtere gewinnt ;)
OJ Simpson ist damals mit einem zu kleinen Handschuh davon gekommen. Er war ja auch als Sportler/Schauspieler sehr beliebt.
Andere Persönlichkeiten wurden zu Tode verurteilt und hingerichtet. Jahre spätere stellte ein DNA Test die Unschuld fest.
 
Wie sich hier womöglich der ein oder andere seine Paragraphen da hinschieben kann, wo nie die Sonne scheint, wenn ein Gericht demnächst unverschwurbelt die Unverhältnismäßigkeit dieses Einsatzes feststellt.
:lol:

Junge, Junge du hast wirklich nichts begriffen. Was feierst du eigentlich ab? Die Offenlegung deiner begrenzten Möglichkeiten Sachverhalte/Texte
zu lesen, zu deuten oder überhaupt zu begreifen?


„Die Prüfung hat ergeben, dass die Gefahrenprognose und die Maßnahmen der Polizei grundsätzlich zutreffend waren und lediglich der gewählte Rahmen einer Kontrollstelle nicht richtig war“, erklärte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) in Bezug auf die Polizeikontrolle der Anhänger von Werder Bremen vor dem Spiel beim VfL Wolfsburg. „Sollten Fans aufgrund der so nicht rechtmäßigen Maßnahme zu Unrecht durchsucht worden sein, entschuldigen wir uns dafür.“

Es ging u. a. um die Gefahrenprognosen sowie die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen S. u. O..
Lediglich der gewählte Rahmen einer Kontrollstelle war unverhältnismäßig. Dieser Punkt wurde hier von einigen Usern heftig kritisiert,
andere User wiederum hegten Zweifel und/oder sahen darin eine unverhältnismäßige Maßnahme.

Nochmals, ich habe lediglich den Verweis auf das Polizeigesetz und deren Anwendungsbereiche gegeben. Die Gefahrenprognosen
scheinen offensichtlich richtig gewesen zu sein, entgegen einiger anderer Meinungen hier.
Siehe auch @opalo #703 die sehr nah dran war an dem jetzigen Ergebnis. Ich habe diesen Post gelikt, weil ich ihre Einschätzung
teilte.
Ich finde es nur schlimm, wie manche mit ihrem laienhaften Rechtswissen und Wissen aus dritter Hand Gesinnungs- und
Grundrechtsfragen stellen und einen Tag nach den Vorfällen hier den/die Hüter der Entnervten spielen.

Deine manischen Züge in meine Richtung solltest du vielleicht mal überprüfen lassen, ob da noch so alles okay ist.
Nimm dir die Zeit und lese meine Texte genau #784, 786, 823,864,876 und 879. Vielleicht kommt da ja eine Verrenkung bei rüber.
 
@Eisenfuss57
Kannst oder möchtest Du nicht begreifen, dass es den allermeisten, die diesen Einsatz kritisierten, genau um die nun festgestellte Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme einer sog. "Kontrollstelle" ging? Und dass die unten fett markierten Bedingungen nicht erfüllt werden würden, sollte dem Text nach auch schon vorher bekannt gewesen sein können. Wer hat dann dort also - wider besserer Erkenntnis - trotzdem diese komplett unverhältnismäßige Maßnahme angeordnet? Darum geht es. Angekommen?

Die PI Wolfsburg/Helmstedt hat ihre Maßnahmen am Bahnhof Wolfsburg allerdings selbst als „Kontrollstelle“ bezeichnet. An einer solchen „Kontrollstelle“ müssen sich nach § 14 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) nicht nur bestimmte verdächtige Personen, sondern alle Passantinnen und Passanten durchsuchen lassen.
Dafür lagen in dem konkreten Fall nicht die notwendigen Voraussetzungen vor – weder im Hinblick auf die Gefahr der Verwendung von Pyrotechnik im Stadion, noch hinsichtlich möglicher körperlicher Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Fangruppen. Denn eine Voraussetzung des § 14 NPOG ist, dass von der Begehung von Straftaten von erheblicher Bedeutung wie etwa schweren Körperverletzungen oder Landfriedensbruch ausgegangen werden kann. Eine solche Einschätzung wäre in diesem konkreten Fall nach Prüfung des Landespolizeipräsidiums zu weitgehend gewesen.

https://www.mi.niedersachsen.de/sta...-durch-das-landespolizeiprasidium-214364.html
 
Deine manischen Züge in meine Richtung solltest du vielleicht mal überprüfen lassen, ob da noch so alles okay ist.
Nimm dir die Zeit und lese meine Texte genau #784, 786, 823,864,876 und 879. Vielleicht kommt da ja eine Verrenkung bei rüber.

Also das einzige, das hier manische Züge annimmt, sind Deine zahlreichen, unnötig umfangreichen Ergüsse zu diesem Thema und Dein dozierendes Gewese, das Du vllt mal überdenken solltest. Warum Du Dich von meinem von Dir zitierten Post angesprochen fühlst, bleibt ganz allein Dir überlassen.

Mach mal'n Fenster auf Kipp...
 
Na guck, wie überraschend:

Nach Auswertung des Polizeiberichts stellt das Innenministerium Niedersachsen fest:

für das Einrichten einer 'Kontrollstelle' am Bahnhof WOB "lagen in dem konkreten Fall nicht die notwendigen Voraussetzungen vor."

https://t.co/7Cj9NrS6f2 #Werder
 
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