Nein, so pauschal leider nicht korrekt.
Im Regelfall kann jeder Spieler selbst entscheiden, zu welchem Club er wechseln möchte, solange er nicht bereits bei einem Club unter Vertrag steht. Für die Dauer des Vertrages, entscheidet der Club, ob er den Spieler für einen anderen Club freigibt oder nicht, im Regelfall erfolgt die Freigabe gegen eine Ablösezahlung. Dieses Recht, darüber zu entscheiden, ob man einen Spieler aus einem laufenden Vertrag entläßt oder nicht, ist das, was man landläufig als "Transferrechte" bezeichnet. Diese "Transferrechte" liegen also für die Dauer der Vertragslaufzeit beim anstellenden Club.
Nach Ablauf der Vertragszeit ist der Spieler wieder frei zu entscheiden, wohin er wechseln möchte. Hat der Club aber zum Beispel den Ankauf des Spielers durch Dritte finanziert und sich diesen gegenüber verpflichtet die "Transferrechte" nur nach deren Weisung auszuüben, dann entscheidet faktisch nicht der Club, sondern der Dritte, ob und zu welchen Konditionen der Spieler wechseln darf. Gleiches gilt, falls sich der Spieler selbst einem Dritten gegenüber verpflichtet, nur dorthin und zu den Konditionenen zu wechseln, die der Dritte vorgibt. Das ist damit gemeint, wen gesagt wird, die "Transferrechte liegen zu x% bei XY".
Rechtlich ist dies eine sehr wackelige Kiste, es geht hier bei den "Transferrechten" um Persönlichkeitsrechte des Spielers, und die sind keine Handelsware, über die beliebig disponiert werden kann, auch nicht durch den Spieler selbst und nicht einmal in Südamerika. Ich will das mal durch ein Bespiel aus dem deutschen Urheberrecht verdeutlichen. Wenn ich ein Buch schreibe, dann ensteht daran ein Urheberrecht das sich in die Urheberverwertungsrechte (Verbreitungsrecht, Vervielfältigungsrecht etc.) und das Urheberpersönlichkeitsrecht unterteilt. Die Urheberverwertungsrechte kann ich beliebig abtreten, das Urheberpersönlichkeitsrecht, also z.B. das Recht, als Autor genannt zu werden, mich gegen Veränderungen des Inhalts zu wehren etc., aber ist nicht abtretbar.
Die Entscheidung wo und zu welchen Bedingungen ich meinen Beruf ausübe ist z.B. in Deutschland aber auch in den meisten europäischen Ländern und in den meisten Demokratien ein Grundrecht (in Deutschland Art. 12 Grundgesetz). Ein solches Grundrecht kann man weder vollständig abtreten noch vollständig aufgeben! Nur solange ich einen mit den anwendbaren gesetzen im Einklang stehenden Arbeitsvertrag habe, bin ich, solange dieser läuft, in meiner Berufsfreiheit eingeschränkt. Ist der Vertrag ausgelaufen oder gekündigt, bin ich rechtlich wieder frei zu entscheiden wo, für wen und zu welchen Bedingungen ich einen neuen Vertrag unterzeichnen will. Das ist bei Walter dem Schhverkäufer nicht anders als bei dem Torjäger Willi Wuchtig!
Das "Übertragen von Transferrechten" kann also immer nur zeitlich begrenzt im Rahmen der durch die Fifa den Verbänden vorgegebenen Ordnungen erfolgen also nur als Folge der Unterzeichnung eine Anstellungsvertrages mit einem Club. Vereinbarungen zwischen Clubs oder Spielern und Dritten sind in aller Regel rechtlich unwirksam und nicht einklagbar. Soll heißen, wenn Spieler X oder Club X die "Transferrechte" an eine Agentur MSI "abgetreten" hat und der Spieler entscheidet mit Zustimmung des Clubs aber gegen den Willen von MSI, zu Werder zu wechseln, könnte MSI das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeitr nicht verhindern, sie könnte aber vielleicht (das hängt von der jeweils anwendbaren Rechstordnung und der Vertragsgestaltung ab) Schadensersatzansprüche gegen den Spieler und/oder den abgebenden Club wegen vertragsverletzung geltend machen. Das werden Spieler und Clubs eher selten riskieren, so dass sie sich faktisch an die Anweisungen des "Rechteinhabers" halten werden obwohl sie es rechtlich nicht müssen und im Regelfall auch eigentlich nicht dürfen.
Sorry für's Klugscheißen, aber nichst ist gefährlicher als Halbwissen!
