[Diskussion] Keirrison (wechselt zu Palmeiras)

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Das könnte natürlich auch passieren aber das Gehalt von Pizarro wäre da warscheinlich das große Problem. Er verdient ja mehr als Frings und Diego.
Und Stürmer haben wir ja noch 2 ausgeliehen und ich hoffe das Schindler sich richtig durchbeisst und dann den Durchbruch schafft. Sonst ist Er bestimmt weg.

GrünWeisse Grüße PicoSchütz
 
Pizarro verdient weniger als Diego und Frings.

3,6 Millionen € im Jahr. Das Handgeld wurde aufs Gehalt gerechnet, was natürlich so nicht ganz richtig ist.
 
Die beiden verdienen das sicher nicht, da das das Netto Gehalt von Pizza ist
 

Nein, so pauschal leider nicht korrekt.

Im Regelfall kann jeder Spieler selbst entscheiden, zu welchem Club er wechseln möchte, solange er nicht bereits bei einem Club unter Vertrag steht. Für die Dauer des Vertrages, entscheidet der Club, ob er den Spieler für einen anderen Club freigibt oder nicht, im Regelfall erfolgt die Freigabe gegen eine Ablösezahlung. Dieses Recht, darüber zu entscheiden, ob man einen Spieler aus einem laufenden Vertrag entläßt oder nicht, ist das, was man landläufig als "Transferrechte" bezeichnet. Diese "Transferrechte" liegen also für die Dauer der Vertragslaufzeit beim anstellenden Club.

Nach Ablauf der Vertragszeit ist der Spieler wieder frei zu entscheiden, wohin er wechseln möchte. Hat der Club aber zum Beispel den Ankauf des Spielers durch Dritte finanziert und sich diesen gegenüber verpflichtet die "Transferrechte" nur nach deren Weisung auszuüben, dann entscheidet faktisch nicht der Club, sondern der Dritte, ob und zu welchen Konditionen der Spieler wechseln darf. Gleiches gilt, falls sich der Spieler selbst einem Dritten gegenüber verpflichtet, nur dorthin und zu den Konditionenen zu wechseln, die der Dritte vorgibt. Das ist damit gemeint, wen gesagt wird, die "Transferrechte liegen zu x% bei XY".

Rechtlich ist dies eine sehr wackelige Kiste, es geht hier bei den "Transferrechten" um Persönlichkeitsrechte des Spielers, und die sind keine Handelsware, über die beliebig disponiert werden kann, auch nicht durch den Spieler selbst und nicht einmal in Südamerika. Ich will das mal durch ein Bespiel aus dem deutschen Urheberrecht verdeutlichen. Wenn ich ein Buch schreibe, dann ensteht daran ein Urheberrecht das sich in die Urheberverwertungsrechte (Verbreitungsrecht, Vervielfältigungsrecht etc.) und das Urheberpersönlichkeitsrecht unterteilt. Die Urheberverwertungsrechte kann ich beliebig abtreten, das Urheberpersönlichkeitsrecht, also z.B. das Recht, als Autor genannt zu werden, mich gegen Veränderungen des Inhalts zu wehren etc., aber ist nicht abtretbar.

Die Entscheidung wo und zu welchen Bedingungen ich meinen Beruf ausübe ist z.B. in Deutschland aber auch in den meisten europäischen Ländern und in den meisten Demokratien ein Grundrecht (in Deutschland Art. 12 Grundgesetz). Ein solches Grundrecht kann man weder vollständig abtreten noch vollständig aufgeben! Nur solange ich einen mit den anwendbaren gesetzen im Einklang stehenden Arbeitsvertrag habe, bin ich, solange dieser läuft, in meiner Berufsfreiheit eingeschränkt. Ist der Vertrag ausgelaufen oder gekündigt, bin ich rechtlich wieder frei zu entscheiden wo, für wen und zu welchen Bedingungen ich einen neuen Vertrag unterzeichnen will. Das ist bei Walter dem Schhverkäufer nicht anders als bei dem Torjäger Willi Wuchtig!

Das "Übertragen von Transferrechten" kann also immer nur zeitlich begrenzt im Rahmen der durch die Fifa den Verbänden vorgegebenen Ordnungen erfolgen also nur als Folge der Unterzeichnung eine Anstellungsvertrages mit einem Club. Vereinbarungen zwischen Clubs oder Spielern und Dritten sind in aller Regel rechtlich unwirksam und nicht einklagbar. Soll heißen, wenn Spieler X oder Club X die "Transferrechte" an eine Agentur MSI "abgetreten" hat und der Spieler entscheidet mit Zustimmung des Clubs aber gegen den Willen von MSI, zu Werder zu wechseln, könnte MSI das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeitr nicht verhindern, sie könnte aber vielleicht (das hängt von der jeweils anwendbaren Rechstordnung und der Vertragsgestaltung ab) Schadensersatzansprüche gegen den Spieler und/oder den abgebenden Club wegen vertragsverletzung geltend machen. Das werden Spieler und Clubs eher selten riskieren, so dass sie sich faktisch an die Anweisungen des "Rechteinhabers" halten werden obwohl sie es rechtlich nicht müssen und im Regelfall auch eigentlich nicht dürfen.

Sorry für's Klugscheißen, aber nichst ist gefährlicher als Halbwissen!:beer:
 

warst du schonmal in brasilien? da juckt sowas keine sau

dort ist der handel mit transferrechten ein lukratives geschäft, besonders für investorengruppen

die wenigsten wehren sich da gegen muntere transferspielchen

sobald eine dritte gruppe mehr als 51% der rechte inne hat und es interessenten gibt, wird er sowieso verkauft

dort dienen dann jegliche äußerungen von vereinsseite nur zu beruhigung der eigenen fans

im falle keirrison ist noch eine marktwertsteigerung zu erwarten, da er aktuell einen lauf hat und die saison in brasilien noch einige zeit läuft

im winter kann man nochmal mehr geld rausschlagen
 
warst du schonmal in brasilien? da juckt sowas keine sau

dort ist der handel mit transferrechten ein lukratives geschäft, besonders für investorengruppen

die wenigsten wehren sich da gegen muntere transferspielchen

sobald eine dritte gruppe mehr als 51% der rechte inne hat und es interessenten gibt, wird er sowieso verkauft

dort dienen dann jegliche äußerungen von vereinsseite nur zu beruhigung der eigenen fans

im falle keirrison ist noch eine marktwertsteigerung zu erwarten, da er aktuell einen lauf hat und die saison in brasilien noch einige zeit läuft

im winter kann man nochmal mehr geld rausschlagen

Ja ja, die normative Kraft des Faktischen. Hatte ich in meinem Post ja auch angesprochen. Nur wehe, ein Spieler widersetzt sich dem System mal und klagt das durch, dann hat Brasilien einen Mega-Bosman! Nur wie gesagt, wenn....
 
Also mein Referendarausbilder hat immer gesagt, mit ´nem gesunden Halbwissen sollte man eigentlich das Staatsexamen schaffen.
Hatte er Recht mit. ;)

Ich meinte eher das Halbwissen des "gemeinen Volkes" über rechtliche Zusammenhänge. Wer ausser uns verblödeten Juristen weiß denn schon, dass man beim simplen Brötchenkauf mindesten drei Verträge abschließt? Braucht ja auch keiner. Aber ich erinnere mich noch gut an die Berichterstattung der allgemeinen Presse über ein BGH-Urteil zum Mietrecht aus dem die Presse, insbesondere BLÖD und co., ableitete, die Leute brauchen ihre Miete nunmehr generell erst am Monatsende zahlen. Da haben sich einige dran gehalten, deren Mietverträge nicht die vom BGH-Urteil betroffene Klauselkombination hatten - und haben sich dann gewundert, dass die Vermieter wegen beständig unpünktlicher Mietzahlungen das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos gekündigt haben. Und zwar mit Erfolg. Das meine ich mit Halbwissen, Herr Kollege. :beer:
 
Das "Übertragen von Transferrechten" kann also immer nur zeitlich begrenzt im Rahmen der durch die Fifa den Verbänden vorgegebenen Ordnungen erfolgen also nur als Folge der Unterzeichnung eine Anstellungsvertrages mit einem Club. Vereinbarungen zwischen Clubs oder Spielern und Dritten sind in aller Regel rechtlich unwirksam und nicht einklagbar. Soll heißen, wenn Spieler X oder Club X die "Transferrechte" an eine Agentur MSI "abgetreten" hat und der Spieler entscheidet mit Zustimmung des Clubs aber gegen den Willen von MSI, zu Werder zu wechseln, könnte MSI das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeitr nicht verhindern, sie könnte aber vielleicht (das hängt von der jeweils anwendbaren Rechstordnung und der Vertragsgestaltung ab) Schadensersatzansprüche gegen den Spieler und/oder den abgebenden Clubwegen vertragsverletzung geltend machen. Das werden Spieler und Clubs eher selten riskieren, so dass sie sich faktisch an die Anweisungen des "Rechteinhabers" halten werden obwohl sie es rechtlich nicht müssen und im Regelfall auch eigentlich nicht dürfen.

Wie genau meinst du das jetzt?
So wie du es oben mit den Transferrechten beschrieben hast, hieße die Transferechte an die MSI "abzutreten" doch nichts anderes, als dass der Spieler von da an bei der MSI angestellt ist und gegebenenfalls mit deren Erlaubnis weiterhin bei dem "abtretenden" Club spielen darf. Zumindest ließe es sich so konstruieren. Wo läge da das Problem?

Na ja und Arbeitsleistung einzuklagen dürfte doch eh schwer fallen. Zumindest stelle ich es mir da heutzutage etwas schwierig mit der Vollstreckung vor. Letztlich bleiben da jedem Fußballclub genauso wie der MSI nur Vertragsstrafen oder Schadensersatz.

Oder meinst du mit einklagen, dass man den Spieler beim jeweiligen Verband sperren lässt?
Das wäre natürlich eine Möglichkeit, um den Wechsel faktisch zu verhindern.

Aber hab wie gesagt hab ich noch nicht so ganz verstanden, wo das Problem mit dem Transferrechtehandel liegt.
Ich sehe auch kein Problem mit den Persönlichkeitsrechten, da es doch tatsächlich nur um die Einhaltung von Verträgen (natürlich vorausgesetzt, dass diese nicht sittenwidrig o. ä. sind) geht, wie du ja auch geschrieben hast.
 
Wie genau meinst du das jetzt?
So wie du es oben mit den Transferrechten beschrieben hast, hieße die Transferechte an die MSI "abzutreten" doch nichts anderes, als dass der Spieler von da an bei der MSI angestellt ist und gegebenenfalls mit deren Erlaubnis weiterhin bei dem "abtretenden" Club spielen darf. Zumindest ließe es sich so konstruieren. Wo läge da das Problem?

Im Fifa Lizenzspielerstatut, dass regelt nämlich wer einen Lizenzspieler beschäftigen darf.

Na ja und Arbeitsleistung einzuklagen dürfte doch eh schwer fallen. Zumindest stelle ich es mir da heutzutage etwas schwierig mit der Vollstreckung vor. Letztlich bleiben da jedem Fußballclub genauso wie der MSI nur Vertragsstrafen oder Schadensersatz.

Richtig. Wenn also ein Spieler sagen würde: "Liebe MSI, es ist ja schön, dass ihr mich nach Dnjepr Dnjepopetrowsk verhökern wollt, ich bleibe aber hier bei FC Sunshine Brasilia" oder wechsele wenn, dann zu dem ruhmreichen Werderanern, und sein aktueller Club das akzeptiert, könnte MSI versuchen vom Spieler oder vom Club Schadensersatz oder eine Vertragsstrafe einzuklagen den Spieler gegen dessen Willen transferieren können sie nicht. Das Problem ist nur, dass, wie Shao ja schon richtig angemerkt hat, sich Spieler, Clubs und Agenturen weltweit an die Mechanismen gewöhnt haben und contra legem (gegen das Recht) daran halten.

Oder meinst du mit einklagen, dass man den Spieler beim jeweiligen Verband sperren lässt?
Das wäre natürlich eine Möglichkeit, um den Wechsel faktisch zu verhindern.
Aber genau das würde bei den zuständigen Verbänden, Sportgerichten und auch staatliche Gerichten scheitern, sofern sie sich an die von der Fifa vorgegebenen Statuten halten.

Aber hab wie gesagt hab ich noch nicht so ganz verstanden, wo das Problem mit dem Transferrechtehandel liegt.
Ich sehe auch kein Problem mit den Persönlichkeitsrechten, da es doch tatsächlich nur um die Einhaltung von Verträgen (natürlich vorausgesetzt, dass diese nicht sittenwidrig o. ä. sind) geht, wie du ja auch geschrieben hast.
Ein vertrag, mit dem der Spieler auf Grundrechte, z.B. die Berufswahl- und -ausübungsfreiheit (Art. 12 GG) endgültig verzichtet, wäre, zumindest in Deutschland und in der EU, unwirksam, weil er gegen gesetzliche Verbote und gegen die guten Sitten verstoßen würde.

Ist aber eh alles graue Theorie, weil die Mechanismen des Marktes in vielen Ländern, insbesondere in Südamerika aber auch im ehemaligen Ostblock, (leider) faktisch anders funktionieren.
 
Ok, danke. :tnx:
Das Lizenzspielerstatut war mir nicht bekannt.

Ein vertrag, mit dem der Spieler auf Grundrechte, z.B. die Berufswahl- und -ausübungsfreiheit (Art. 12 GG) endgültig verzichtet, wäre, zumindest in Deutschland und in der EU, unwirksam, weil er gegen gesetzliche Verbote und gegen die guten Sitten verstoßen würde.

Das ist natürlich klar, du hast ja auch zu Beginn des Absatzes geschrieben, dass dieses eben nur auf Zeit möglich ist. Logisch, weil anders als bei befristeten Arbeitsverträgen keine ordentliche Kündigung möglich ist.
Dann kam aber der Satz:

Vereinbarungen zwischen Clubs oder Spielern und Dritten sind in aller Regel rechtlich unwirksam und nicht einklagbar.

Den Übergang hab ich nicht verstanden. Aber das hat sich mit dem Hinweis auf das Lizenzspielerstatut ja auch erledigt.


Bezüglich des Rests war mir nicht bewusst, dass du davon geredet hast, dass Spieler nicht gegen ihren Willen tranferiert werden können. Das ist natürlich auch klar, wurde für mich aber nicht so ganz deutlich bzw. hab ich diesen Satz
Gleiches gilt, falls sich der Spieler selbst einem Dritten gegenüber verpflichtet, nur dorthin und zu den Konditionenen zu wechseln, die der Dritte vorgibt.
missverstanden, wie mir gerade auffällt. Ich dachte es wäre gemeint, dass der Dritte sagen kann "dahin oder gar nicht", der Spieler aber weiterhin sein Veto hat.
Denn sind ja jetzt alle Klarheiten beseitigt. :beer:
 
Hab grad im Worum gelesen, dass er wohl im Winter auf jeden Fall den Verein wechselt und es vor kurzem Kontakt zwischen seinem Berater und KA gab.
Dass er zu uns kommt, wird dort allerdings als recht unrealistisch eingeschätzt, weil er wohl a.) am liebsten nach Spanien möchte und b.) so gut wie unbezahlbar für uns ist.
 
Grad auf Transfermarkt.de gefunden:

Der viel umworbende Stürmer Keirrison hat einen 4-Jahresvertrag (plus Option) mit der Sportmarketingfirma Traffic und seinem Partnerverein Desportivo Brasil unterzeichnet. Sie halten nun 80% seiner Transferrechte. Eine Prüfung des CBF steht noch aus.


Ja gut ähhh, was auch immer das bedeuten mag für uns....:stirn:
 
Ich fände es geil, wenn er käme :p
Ich habs auch schon perfekt gemacht..
Vor 3 Wochen oder so bei FIFA 09 habe ich ihn mir schon zu Werder Bremen geholt xD
 
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