Claudio Pizarro

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Grundsätzlich würde ich es eben wie im Football machen und dem Trainer pro Halbzeit eine Möglichkeit des überprüfens geben. Hat er Recht behält er die Möglichkeit, wenn er Unrecht hat, dann verliert er diese Möglichkeit. Dann wäre das auch nicht inflationär.

Bei Roten, die keine waren, kann man in der nachträglich ohnehin stattfindenden Sportgerichtsverhandlung dann einfach mal über seinen Schatten springen und keine weitere Sperre ausprechen. Das Ergebnis des Spiels, in dem die Rote gezeigt wurde, bleibt allerdings unangetastet.

Meine Idee wäre diese:
Statt der zwei sinnfreien Torschiris setzt man die zusammen mit dem 4. Offiziellen oder einem weiteren Schiri in eine Kommentatorenkabine oder ähnliches, wo sie den Überblick und das nötige Videoequipment zur Verfügung haben. Von dort aus können sie via Funk den Schiri auf dem Platz beraten, der dann wegen mir die Tatsachenentscheidung trifft.

Auf diese Art könnte man auch den gefühlten 98% Fehlentscheidungen in Sachen Abseits etwas entgegenwirken.

@Maddin, sorry, aber Deiner Regelauslegung kann ich mich nicht so ganz anschließen...
 
Der Hauptunterschied ist für mich aber schon, ob es Absicht war oder nicht. Ob der foulende Spieler den anderen überhaupt kommen sieht oder nicht. Natürlich ist es grotesk, wenn man sich die Verletzung von Prödl anschaut, im Vergleich zu dem Klapser von Pizza. Dennoch bleibt die Aktion von Pizza absichtlich und dumm, während Kouemaha klären will und dabei den von hinten kommenden Prödl voll im Gesicht trifft.
Der Fall Kouemaha ist in der Tat schwer zu beurteilen. Ein Foul, dass unabsichtlich und unwissend begangen wurde, aber so schwere Folgen hat.....

Foul ist Foul...Ob Absicht oder nicht ist im ersten moment relativ...Das wird dann nur in der Länge der Sperre eine rolle spielen.Beispiel Guererro, der mit 50, 60 Meter Anlauf bewusst in den Mann geht ohne Chance den Ball zu bekommen.Da ist die Sperre aus meiner sicht sogar noch milde weil grob Fahrlässig und mit Vorsatz.
 
Foul ist Foul...Ob Absicht oder nicht ist im ersten moment relativ...Das wird dann nur in der Länge der Sperre eine rolle spielen.Beispiel Guererro, der mit 50, 60 Meter Anlauf bewusst in den Mann geht ohne Chance den Ball zu bekommen.Da ist die Sperre aus meiner sicht sogar noch milde weil grob Fahrlässig und mit Vorsatz.

Meiner Meinung ist es absolut ein Unterschied. Wenn ein Spieler per Fallrückzieher klären will, dann ist es ja erstmal kein Vergehen. Wenn dabei ein anderer Spieler von hinten ankommt, der mit dem Kopf zum Ball geht, dann sieht er den doch gar nicht.
 
Meiner Meinung ist es absolut ein Unterschied. Wenn ein Spieler per Fallrückzieher klären will, dann ist es ja erstmal kein Vergehen. Wenn dabei ein anderer Spieler von hinten ankommt, der mit dem Kopf zum Ball geht, dann sieht er den doch gar nicht.

Ja aber dann müssten die ganzen ausversehen Hackentreter, Knie hängenbleiber, Ellenbogen im Luftkampf beim Gegner etc. ja auch nicht mit Foul geahndet wären.Tuen die aber...weil es so im Regelwerk steht.
 
Die Kreiszeitung ist auch geil... Gestern stand dort noch: "Pizarro gilt als Wiederholungstäter..."

Dann habe ich gestern eine Mail mit der Antwort des DFB an die Kreiszeitung geschrieben und schwupps:

Auch Pizarro ist kein Unschuldsengel. Vor knapp dreieinhalb Jahren war dem Peruaner schon einmal gegen den Karlsruher Martin Stoll die Hand ausgerutscht. Dafür gab‘s Rot und drei Spiele Zwangspause. Als Wiederholungstäter gilt der Bremer trotzdem nicht. Eine automatische Erhöhung der Strafe um eine Partie ist ausgeschlossen, dafür kommen nur Vergehen in der aktuellen und in der Vorsaison in Betracht.
:lol::lol::lol:
 
Regel 12 – Verbotenes Spiel und
unsportliches Betragen


Fouls und unsportliches Betragen sind in der nachstehend beschriebenen Form zu ahnden:

Direkter Freistoß
Ein Spieler verursacht einen direkten Freistoß für das gegnerische Team, wenn er eines der nachfolgend aufgeführten sieben Vergehen nach Einschätzung des Schiedsrichters fahrlässig, rücksichtslos oder mit unverhältnismäßigem Körpereinsatz begeht:
*einen Gegner tritt oder versucht, ihn zu treten,
*einemGegner das Bein stellt oder es versucht,
*einen Gegner anspringt,
*einen Gegner rempelt,
*einen Gegner schlägt oder versucht, ihn zu schlagen,
*einen Gegner stößt,
*einen Gegner bedrängt.

Dem gegnerischen Team wird ebenfalls ein direkter Freistoß zugesprochen, wenn ein Spieler eines der nachfolgenden drei Vergehen begeht:
*einen Gegner hält,
*einen Gegner anspuckt,
*den Ball absichtlich mit der Hand spielt (gilt nicht für den Torwart im eigenen Strafraum).

Der direkte Freistoß wird an der Stelle ausgeführt, an der sich das Vergehen ereignete (siehe Regel 13 – Ort der Freistoßausführung).

Strafstoß
Begeht ein Spieler des verteidigenden Teams eines der genannten zehn Vergehen im eigenen Strafraum, ist dies durch einen Strafstoß zu ahnden, vorausgesetzt, der Ball war im Spiel.Dabei ist unerheblich, wo sich der Ball zum Zeitpunkt des Vergehens befand.

Feldverweiswürdige Vergehen
Ein Spieler, Auswechselspieler oder ausgewechselter Spieler erhält die Rote Karte undwird des Feldes verwiesen,wenn er eines der folgenden siebenVergehen begeht:
*grobes Foulspiel,
*Tätlichkeit,
*Anspucken eines Gegners oder einer anderen Person,
*Verhindern eines Tors oder Vereiteln einer offensichtlichen Torchance des Gegners *durch absichtliches Handspiel (gilt nicht für den Torwart im eigenen Strafraum),
*Vereiteln einer offensichtlichen Torchance für einen auf sein Tor zulaufenden Gegenspieler durch ein Vergehen, dasmit Freistoß oder Strafstoß zu ahnden ist,
*anstößige, beleidigende oder schmähende Äußerungen oder Gebärden,
*zweite Verwarnung imselben Spiel.

Ein Spieler, Auswechselspieler oder ausgewechselter Spieler, der des Feldes verwiesen wird,muss die Umgebung des Spielfelds und die Technische Zone verlassen.

Ist doch alles eindeutig erklärt...:)
 
Ich habe mir gestern bei Werder TV die ganze Situation noch mal angesehen. Hierbei war zu beobachten, dass Dingert vor der Ausführung des Freistoßes noch pfeift, unterbricht und zu Pizarro und Pogatetz läuft und sie beide ermahnt. Gleiches wird auch später der Kommentator in der Zusammenfassung noch sagen. Diese Ermahnung dauert ungefähr 30 bis 45 Sekunden. Es ist ebenfalls zu erkennen, dass Dingert freie Sicht auf die Szene haben muss. Ob er die Zusammenhänge erkannt hat, und ob er Pizarros Gesichtswischer wahrgenommen hat oder nur die anschließende Rangelei, ist nicht aufzulösen. Dingert kann jedoch nicht behaupten, die ganze Szene nicht gesehen zu haben. Wenn also diese Rangelei in seinem Spielbericht keine Erwähnung findet, dann hat er dieser wohl einfach nicht die Bedeutung beigemessen und dann müsste folgerichtig ein Freispruch folgen. Wenn Dingert behauptet, dass er die ganze Szene nicht gesehen hat, leidet er unter lokaler Amnesie und muss behandelt werden. Oder er hat einfach kackfrech gelogen.
 
Der Hauptunterschied ist für mich aber schon, ob es Absicht war oder nicht. Ob der foulende Spieler den anderen überhaupt kommen sieht oder nicht. Natürlich ist es grotesk, wenn man sich die Verletzung von Prödl anschaut, im Vergleich zu dem Klapser von Pizza. Dennoch bleibt die Aktion von Pizza absichtlich und dumm, während Kouemaha klären will und dabei den von hinten kommenden Prödl voll im Gesicht trifft.
Der Fall Kouemaha ist in der Tat schwer zu beurteilen. Ein Foul, dass unabsichtlich und unwissend begangen wurde, aber so schwere Folgen hat.....

Das spielt aber - Renegate hat die Regel gepostet - eben regeltechnisch keine Rolle. Die Vorsatzform ist eben bei der Entscheidung auf dem Feld ohne jegliche Bedeutung. In 90 % der Fälle haben die Spieler sicher nicht den Vorsatz den Gegenspieler bei einer Grätsche zu verletzten. Dennoch hat man die Regel ja vor einigen Jahren dahingehend geändert, dass es ein grobes Foulspiel und mit Rot zu bestrafen ist, wenn man eine Verletzung des Gegners "billigend in Kauf nimmt" (im Strafrecht würde man da von Eventualvorsatz reden). Und auch Kouhemaha (so richtig geschrieben?) muss als Fussballer wissen, dass es nach einer Standardsitutation im Strafraum meist sehr eng zugeht und deswgen solche Aktionen immer per se gefährlich sind, wenn sich Beine in Kopfhöhe befinden, auch wenn er sicher niemanden absichtlich verletzten wollte.
 
Ich finde nach wievor die Verhältnismäßigkeit bei Urteilen wegen Tätlichkeiten nicht immer gegeben!! Ich meine rote Karte OK, Sperre OK. Aber der DFB sollte unterscheiden, ob jemand einem einen "Wischer" verpasst und mal kurz durchs Gesicht streichelt, wie Pizarro am Sonntag, oder ob jemand einen Gegner mit Elbogencheck das Nasenbein bricht!! Ich meine Tätlichkeit ist nicht gleich Tätlichkeit. Ein bis zwei Spiele Sperre für Pizarro könnte ich nach vollziehen, drei hingegen nicht! :mad:
 
Ne eigentlich nicht, weil nirgends definiert ist, was genau eine Tätlichkeit ist. Die Definition dazu ist schwammig und wird von Schiedsrichter zu Schiedsrichter anders ausgelegt, auch wenn z.B. der DFB da sicher Anweisungen zu erteilt. Interessieren tun die Anweisungen letztendlich nicht, wenn der Schiri der Meinung ist, dass das nix war.
 
Ich finde nach wievor die Verhältnismäßigkeit bei Urteilen wegen Tätlichkeiten nicht immer gegeben!! Ich meine rote Karte OK, Sperre OK. Aber der DFB sollte unterscheiden, ob jemand einem einen "Wischer" verpasst und mal kurz durchs Gesicht streichelt, wie Pizarro am Sonntag, oder ob jemand einen Gegner mit Elbogencheck das Nasenbein bricht!! Ich meine Tätlichkeit ist nicht gleich Tätlichkeit. Ein bis zwei Spiele Sperre für Pizarro könnte ich nach vollziehen, drei hingegen nicht! :mad:

Sperrt der DFB überhaupt auch mal für 2 Spiele? Ich habe immer den Eindruck, dass es nur ungerade Spiele sind.
 
Ne eigentlich nicht, weil nirgends definiert ist, was genau eine Tätlichkeit ist. Die Definition dazu ist schwammig und wird von Schiedsrichter zu Schiedsrichter anders ausgelegt, auch wenn z.B. der DFB da sicher Anweisungen zu erteilt. Interessieren tun die Anweisungen letztendlich nicht, wenn der Schiri der Meinung ist, dass das nix war.

Das ist definiert, nur unter einen anderen Absatz den ich nicht mit gepostet hatte...
wo soll das enden?:p
 
Tätlichkeit
Eine Tätlichkeit liegt vor, wenn ein Spieler einen Gegner abseits des Balls übermäßig hart oder brutal attackiert.
Als Tätlichkeit gelten auch übertriebene Härte oder Gewalt gegen eigene Mitspieler, Zuschauer, Spieloffizielle oder sonstige Personen.
Zu Tätlichkeiten kann es auf oder neben dem Spielfeld und bei laufendem oder unterbrochenemSpiel kommen.
Bei einer Tätlichkeitwird nicht auf Vorteil entschieden, es sei denn, im Anschluss an die Szene ergibt sich eine klare Torchance.
Der Schiedsrichter zeigt dem fehlbaren Spieler bei der nächsten Spielunterbrechung die Rote Karte.
Tätlichkeiten können oft in einen Tumult ausarten, weshalb die Schiedsrichter angewiesen sind, präventiv einzugreifen.
Spieler, Auswechselspieler oder ausgewechselte Spieler, die eine Tätlichkeit begehen,werden des Feldes verwiesen.
 
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