Bengalos und Raketen im Block // Pyrotechnik

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Bilbo
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Was haltet ihr von Pyrotechnik?

  • Pyrotechnik ist KEIN Verbrechen

    Votes: 132 20,1%
  • es gehört zum Fußball

    Votes: 84 12,8%
  • guter Support

    Votes: 61 9,3%
  • mir egal

    Votes: 18 2,7%
  • gehört verboten

    Votes: 362 55,1%

  • Total voters
    657
Die Verbote werden meiner Meinung nach viel zu selten angewandt, weil es wahrscheinlich zu selten gelingt die Täter zu ermitteln. Ansonsten sollte man die Stadionverbote konsequent anwenden und die Zahlung der Strafen an die Täter übergeben!

Ich sehe es als sehr problematisch an, dass die Kollektivstrafe, die den Vereinen vom DFB auferlegt wird, von den Vereinen weiter auf den Zündler abgewälzt werden können. Es könnte an der Unmittelbarkeit zwischen Handlung (Pyro-Zündeln) und Ausspruch der Strafe durch den DFB fehlen. Wenn jemand Pyro zündet, bedeutete das in der Vergangenheit nicht unbedingt, dass der DFB den verantwortlichen Verein automatisch bestraft hat. Der einzelne Verein könnte höchstens bei dem Pyromanen direkt anknüpfen, wenn durch seine Handlung direkt etwas zu Schaden gekommen ist.
 
Ich sehe es als sehr problematisch an, dass die Kollektivstrafe, die den Vereinen vom DFB auferlegt wird, von den Vereinen weiter auf den Zündler abgewälzt werden können. Es könnte an der Unmittelbarkeit zwischen Handlung (Pyro-Zündeln) und Ausspruch der Strafe durch den DFB fehlen. Wenn jemand Pyro zündet, bedeutete das in der Vergangenheit nicht unbedingt, dass der DFB den verantwortlichen Verein automatisch bestraft hat. Der einzelne Verein könnte höchstens bei dem Pyromanen direkt anknüpfen, wenn durch seine Handlung direkt etwas zu Schaden gekommen ist.

Wenn die Strafe des DFB aufgrund der Verwendung von Pyrotechnik ausgesprochen wird, wie kann es dann an der Unmittelbarkeit fehlen?
 
Wer hat denn von ohne Sanktionen gesprochen?

Derart "geringfügige" Sanktionen bergen auf der anderen Seite natürlich absolut das Risiko das sich einige dadurch noch mehr angespornt fühlen.

Das mit der Deeskalation mag bei den vernünftigen Fans, die das wirklich als Support für die Mannschaft sehe, vielleicht funktionieren, aber bei dem bescheuerten Einzeltäter, der einfach mal Krawall machen will, wohl eher weniger. Der Freut sich vielleicht über die geringere Strafe.

Weiß man nicht.
 
Wenn die Strafe des DFB aufgrund der Verwendung von Pyrotechnik ausgesprochen wird, wie kann es dann an der Unmittelbarkeit fehlen?

Das Problem ist juristischer Art, nicht umsonst habe ich es als problematisch angesehen und von der Vergangenheit gesprochen. Inwiefern inzwischen das Regekwerk des DFB so ausgereift ist, so dass man von einem Automatismus zwischen schädigender Handlung und Ausspruch der Strafe durch den DFB sprechen kann, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich weiß nicht, ob hierzu schon ein höchsrichterliches Urteil ergangen ist.
 
Interessant wäre auch, ob diese Strafen überhaupt gegen Einzeltäter ausgesprochen werden können und auf welcher Grundlage.

Naja, man könnte argumentieren, dass der Einzeltäter um diesen Automatismus, von dem ich oben sprach (aber dessen Vorhandensein infrage gestellt habe), weiß und trotzdem handelt. Immerhin ist der Verein in einem Zwangsverband (DFB) und kann nicht ohne weiteres austreten, um in einer anderen Liga spielen. Also, kann der Verein eine solche Strafe nicht ausweichen.

EDIT:
Andererseits muss auch hier die Frage der Verhältnismäßigkeit gestellt werden. Bei einer Ordnungswidrigkeit, die per Gesetz zu einer viel geringeren Strafe (Bußgeld) führt im Vergleich zu einer Schadensersatzforderung des Vereins gegenüber den Pyromanen, die das entsprechen soll, was der Verein vom DFB als Strafe auferlegt bekommen hatte.
 
Aber es müsste vom Verein ausgehen, der in irgendeiner Art und Weise eine gesetzliche Anspruchsgrundlage mit entsprechender Rechtsfolge haben müsste, um die Kosten umzulegen.
 
Wenn die Strafe des DFB aufgrund der Verwendung von Pyrotechnik ausgesprochen wird, wie kann es dann an der Unmittelbarkeit fehlen?

Ich sehe selbiges Problem auch.

Beispiel:
Wenn die Strafe aufgrund von Wiederholung eine bestimmte höhe aufweist, und es sage ich mal 10 Fackeln gab und 5 Leute erwischt wurden, welche Strafe willst du dann wie weitergeben auf welcher Grundlage?!

Aber es müsste vom Verein ausgehen, der in irgendeiner Art und Weise eine gesetzliche Anspruchsgrundlage mit entsprechender Rechtsfolge haben müsste, um die Kosten umzulegen.

Ich denke schon eine Schadenersatzanspruch kann man problemlos bejahen. Das Problem sehe ich eher, die "Schadenhöhe", die der Einzelne verursacht hat, zu ermitteln.
 
Aber es müsste vom Verein ausgehen, der in irgendeiner Art und Weise eine gesetzliche Anspruchsgrundlage mit entsprechender Rechtsfolge haben müsste, um die Kosten umzulegen.

Ja, klar, der Verein ist Geschädigter und sucht das sich zurückzuholen, was er an den DFB blechen musste. Anspruchsgrundlage aus dem BGB zu finden, ist kein Problem. Sie muss nur bejaht werden. Da sehe ich Probleme.
 
Bei den Kölnern ist es schon ein Erfolg wenn sie vom Oberrang nicht runterpissen oder vollgepisste Bierbecher durch die Gegend schmeißen.

Damit hast Du die Frage ja wirklich umfassend beantwortet...

@koH. Ich denke, es kommt darauf an, wie gut die Hunde sind.... Vor ein paar Wochen war ich in Australien, und dorthin darf man - was mir bekannt war - keine Lebensmittel einführen. In den Ankunftsterminals der Flughäfen beschnüffeln Hunde die Gepäckstücke, sobald man sie wieder in Empfang genommen hat. Bei meinem Koffer hat der Hund angeschlagen, und ich hatte erstmal keine Ahnung warum, denn ich hatte keine Lebensmittel dabei. Die Auflösung war ein (leerer) Stoffbeutel. Damit war ich irgendwann vorher in Deutschland Lebensmittel einkaufen. Ich fand es phänomenal, dass der Hund den Beutel in einem geschlossenen und vollgestopften Koffer erschnüffeln konnte. Sprich - mit einer entsprechend guten Ausbildung, geht das vermutlich nicht nur für Lebensmittel....
 
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