Arnautovic und Elia begnadigen?!?!?

Sollen Arnautovic und Elia begnadigt werden?

  • Ja unbedingt, da sie uns im Endspurt weiterhelfen können.

    Votes: 32 15,3%
  • Ja, aber mit einer Verhängung einer Geldstrafe.

    Votes: 32 15,3%
  • Nein, Werder sollte bei der Suspendierung bleiben egal was komme.

    Votes: 145 69,4%

  • Total voters
    209
  • Poll closed .
Ich würde beide "begnadigen". Sie könnten im Abstiegskampf wirklich noch eine Hilfe sein.
Die Suspendierung sollte doch nur zeigen, das TS und TE hier die Macht haben.!

Ich halte eine Begnadigung nach wie vor für falsch. U.a. - aber nicht nur -, weil sich die GF sowie TS und Eichin vollkommen und für alle Zeiten unglaubwürdig machen würden.

Eichin kann ich - noch - nicht einschätzen, TS hat es - glaube ich - in der langen Zeit bei uns noch nicht nötig gehabt, seine "Macht" auszuspielen, und wird es auch weiterhin nicht nötig haben.
 
haben!

VORM tor denken die beiden einfach zuviel und NACH dem spiel denken sie gerne mal gar nicht!


:applaus:

so ein verhalten, etwas pech(alu-fraktion) und vielleicht auch fiese entscheidungen aufn platz haben uns dahin geführt, wo wir nun stehen.

tja und eichin und schaaf können gegen die alu-treffer und entscheidungen aufn platz nichts machen. aber den anderen beiden dingen, können sie durchaus einen riegel vorschieben.

:daumen:

:tnx:
 
Die Frage wurde schon einmal gestellt, aber ich habe keine Antwort gefunden. Ist ja auch viel los in den zugehörigen Threads. ;)

Ist die Suspendierung eigentlich rechtlich vertretbar? Natürlich ohne zu wissen, was in den Verträgen steht.
 
Die Frage wurde schon einmal gestellt, aber ich habe keine Antwort gefunden. Ist ja auch viel los in den zugehörigen Threads. ;)

Ist die Suspendierung eigentlich rechtlich vertretbar? Natürlich ohne zu wissen, was in den Verträgen steht.

Also bei der Verbannung vom Training weiß ich es nicht. Der Verein muss auf jeden Fall gewährleisten, dass sie in irgendeiner Form trainieren können, denke ich. Ob sie ein Recht auf Mannschaftstraining haben, weiß ich nicht.

Bei der Verbannung vom Spielbetrieb ist es im Prinzip egal, ob das rechtens ist oder nicht. Der Trainer kann doch eh aufstellen, wen er will und auch nominieren wen er will. Sagt man eben, dass sie es sportlich nicht in den Kader geschafft haben. Von daher gibst da glaube ich keine Probleme.
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Werder diese Sanktionen ergriffen hätte, wenn man sich seitens des Vereins nicht absolut sicher wäre, dass sie rechtens sind, alles andere würde ja nur zusätzlichen Ärger bedeuten....
 
Also bei der Verbannung vom Training weiß ich es nicht. Der Verein muss auf jeden Fall gewährleisten, dass sie in irgendeiner Form trainieren können, denke ich. Ob sie ein Recht auf Mannschaftstraining haben, weiß ich nicht.

Bei der Verbannung vom Spielbetrieb ist es im Prinzip egal, ob das rechtens ist oder nicht. Der Trainer kann doch eh aufstellen, wen er will und auch nominieren wen er will. Sagt man eben, dass sie es sportlich nicht in den Kader geschafft haben. Von daher gibst da glaube ich keine Probleme.

Achso, na klar. An die Aufstellungs-, bzw. Kaderberufungsentscheidung hatte ich überhaupt nicht gedacht. Ich frage mich aber, ob es denn nicht etwas Anderes ist, die Spieler offiziell zu suspendieren. Evtl. wird dem Wort von mir auch einfach viel zu viel beigemessen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Werder diese Sanktionen ergriffen hätte, wenn man sich seitens des Vereins nicht absolut sicher wäre, dass sie rechtens sind, alles andere würde ja nur zusätzlichen Ärger bedeuten....

Vorstellen kann ich es mir auch nicht. Ich zweifle inzwischen allerdings ein wenig daran, dass...
Weiter weiss ich noch nicht. :D
 
Es ist doch ein völlig absurde Situation mit MA und EE. Natürlich muss der Verein als Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Zugang zum Trainingsgelände und dem dazugehörigen Training bewilligen. Nur die jetzige Einzeltrainingsgeschichte ist absolut kontraproduktiv, weil daraus ein mediales Interesse an zwei Spielern entsteht, mit denen das Tischtuch der Zusammenarbeit zerschnitten ist.
Jeder Arbeitnehmer, der von seinem Chef aus dem Produktionsbetrieb disziplinarisch entfernt und in die Besenkammer strafversetzt worden ist, würde sich eine AU besorgen und dem Betrieb fernbleiben.
Ich wundere mich ohnehin, dass die Beiden bei diesen Trainings-Einheiten mitmachen.
Was kann Werder denn machen, wenn sie nicht mehr erscheinen? Das geht von Abmahnungen, Strafzahlungen bis zur fristlosen Kündigung.
Im Falle der Kündigung würde daraus ein wirtschaftlicher Totalschaden für Werder resultieren, weil die Spieler ablösefrei wären. Werder würde maximal das Junigehalt von beiden einsparen?! Denn eines wäre doch klar, dass nämlich beide Spieler sehr schnell (ab 01.07.2013) einen neuen Verein mit Vertrag und entsprechendem Handgeld auftun würden!
Auf jeden Fall ist das Ganze ein absolutes Trauerspiel und des SVW nicht würdig. Man kann nur hoffen, dass in beiderseitigem Einvernehmen eine endgültige Lösung alsbald verkündet wird.
 
Du hast mMn noch nicht verstanden, wozu diese Maßnahme dienen soll. Ich bin gespannt, ob bei diesen mit sehr viel Beharrungsvermögen ausgestattenten Profis überhaupt noch irgendwelchhe Effekte erzielt werden können oder ob man gut daran tut, sie ihrem Schicksal zu überlassen.
 
@syker

Wenn die beiden zum Einzeltraining nicht mehr erscheinen und in den Streik treten, dann denke ich, dass zumindest die Nationalmannschaftskarriere schon mal vorbei wäre. Ein Koller würde MA dann sicher nicht mehr berufen. Bei Elia ist es ja eh unwahrscheinlich, dass er nochmal komplett Fuß fast in der Elftal.
Auch verbauen sie sich ihre Chance bei vielen Vereinen, die solche Spieler nicht verpflichten würden. Von daher werden sie das nicht tun.
Außerdem würde Werder ihnen doch niemals kündigen, weil sie dann, wie du schon sagst ablösefrei wären. So blöd sind wir nicht ;)
 
Vorstellen kann ich es mir auch nicht. Ich zweifle inzwischen allerdings ein wenig daran, dass...
Weiter weiss ich noch nicht. :D

Warum nicht? Allofs hat doch schon mal ohne rechtliche Handhabe Gelder eingefroren.

Ich gehe - mit einem eingeschränkten rechtswissenschaftlichen Background - davon aus, dass man Suspendierungen rechtlich überprüfen
kann. Ggf. Schadenersatz gegen den AG einklagen kann.
 
Warum nicht? Allofs hat doch schon mal ohne rechtliche Handhabe Gelder eingefroren.

Ich gehe - mit einem eingeschränkten rechtswissenschaftlichen Background - davon aus, dass man Suspendierungen rechtlich überprüfen
kann. Ggf. Schadenersatz gegen den AG einklagen kann.

Naja, das wäre dann, wenn es rechtlich unbedründet ist eine evtl. selbstschädigende Kurzschlussreaktion und so etwas möchte ich Eichin eigentlich nicht zutrauen.

Edit: Ja, Imageschaden. Oder nicht?
 
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