Allgemeiner Politik Thread

Ich soll also belegen, dass die von einem anderen User verbreitete Aussage, dass Claudia Roth am liebsten 60 Millionen Flüchtlinge per Charterflugzeug nach Deutschland holen wollte, so nicht gefallen ist? Ist das Dein Ernst? :rolleyes: Warum bittest du deinen politischen Freund nicht stattdessen, diese völlig hirnrissige Aussage zu belegen?
Wen ich wann um was bitte darfst du getrost mir überlassen. Mir ging es auch eher weniger um diese Aussage sondern eher um deine Aussage bezüglich Abdel Samad
 
Ich kann halt den Menschen, die Mitmenschen als Fotze o Verräter bezeichnen, nichts Positives abgewinnen. Wie bezeichnest du diese Personen? Nette und friedlebende Mitmenschen, die auf tolle Weise ihrem Unmut freien Lauf lassen?
Und es gibt glatt Mitmenschen die massenhaft Frauen belästigen, vergewaltigen und klauen was das Zeug hält. Die bei ihrer Einreise versuchen den Staat mit falschen Papieren, falschen Aussagen versuchen zu täuschen und die hier unregistriert, sprich illegal herumlaufen. Wie bezeichnest du diese Personen? Nette und friedliebende Menschen?
 
Frag Roth ist ja keine "Dumme" zumindest medienwirksam gesehen. Sie hat die Kamera gesehen und reagierte auf das Gespräch mit "Oh Herr schmeiss Hirn herunter"
, daß sie dann entsprechende Reaktionen in Kauf nimmt, um dann ihr wahres Statement zu bringen, "das es hier ein wirklich massives Problem gibt usw."
eigentlich hab ich noch erwartet, dass sie in Tränen ausbricht, das macht sie auch gerne - sie ist eine gute Schauspielerin, hat sich aber manchmal nicht so gut im Griff. Bei Oliver Geissen macht sie immer eine gute Figur :)
 
Ja, dann tu Dir doch keinen Zwang an. Handel konsequent und bringe es zur Anzeige. Zusammen mit Ammerländer währt ihr schon zu zweit.
Das wäre nicht konsequent, sondern ziemlich dämlich, da Beleidigung ein uneingeschränktes Antragsdelikt ist. Das hat zur Folge, dass eine von mir oder Nicole erstattete Strafanzeige keine unmittelbare rechtliche Wirkung hätte. Da weder Nicole noch ich dämlich sind, werden wir wohl auch keine Anzeige erstatten (wobei ich natürlich nicht für Nicole sprechen kann, du aber so frech bist, mir eine Anzeigeabsicht zu unterstellen).

Den rechtlich wirksamen Strafantrag, könnte nur Claudia Roth selbst stellen. Außerdem haben weder ich noch Nicole hier jemals zum Ausdruck gebracht, in dieser Sache Strafanzeige erstatten zu wollen. Wir haben nur unsere Einschätzung zur Strafbarkeit des betreffenden Verhaltens zum Ausdruck gebracht. Das nennt man freie Meinungsäußerung.
 
Das wäre nicht konsequent, sondern ziemlich dämlich, da Beleidigung ein uneingeschränktes Antragsdelikt ist. Das hat zur Folge, dass eine von mir oder Nicole erstattete Strafanzeige keine unmittelbare rechtliche Wirkung hätte. Da weder Nicole noch ich dämlich sind, werden wir wohl auch keine Anzeige erstatten (wobei ich natürlich nicht für Nicole sprechen kann, du aber so frech bist, mir eine Anzeigeabsicht zu unterstellen).

Den rechtlich wirksamen Strafantrag, könnte nur Claudia Roth selbst stellen. Außerdem haben weder ich noch Nicole hier jemals zum Ausdruck gebracht, in dieser Sache Strafanzeige erstatten zu wollen. Wir haben nur unsere Einschätzung zur Strafbarkeit des betreffenden Verhaltens zum Ausdruck gebracht. Das nennt man freie Meinungsäußerung.

ähmmm ..https://dejure.org/gesetze/StGB/186.html kann jeder
 
Ähm. Nein:
(Nur) bei den (uneingeschränkten) Antragsdelikten hat es also der Verletzte, das Opfer, - nicht aber der Anzeigeerstatter, es sei denn, dieser ist auch Opfer der Tat - in der Hand, ob es zur Strafverfolgung kommt. Daher finden sich Antragsdelikte insbesondere im Bagatellbereich und dort, wo persönliche Rechtsgüter betroffen sind, nicht aber Rechtsgüter der Allgemeinheit. Namentlich -aber nicht abschliessend - sind hier zu nennen

  • Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung (§§ 185 ff. StGB, Strafantragserfordernis in § 194 Abs. 1 StGB),
  • Hausfriedensbruch (§ 123 Abs. 1 StGB, Strafantragserfordernis in Abs. 2),
  • Körperverletzung (§ 223 StGB, Strafantragserfordernis in § 230 StGB),
  • Diebstahl geringwertiger Sachen (§ 248a StGB) und
  • Leistungserschleichung (§ 265a StGB, mit Verweis auf § 248a StGB).
 
Das wäre nicht konsequent, sondern ziemlich dämlich, da Beleidigung ein uneingeschränktes Antragsdelikt ist. Das hat zur Folge, dass eine von mir oder Nicole erstattete Strafanzeige keine unmittelbare rechtliche Wirkung hätte. Da weder Nicole noch ich dämlich sind, werden wir wohl auch keine Anzeige erstatten (wobei ich natürlich nicht für Nicole sprechen kann, du aber so frech bist, mir eine Anzeigeabsicht zu unterstellen).

Den rechtlich wirksamen Strafantrag, könnte nur Claudia Roth selbst stellen. Außerdem haben weder ich noch Nicole hier jemals zum Ausdruck gebracht, in dieser Sache Strafanzeige erstatten zu wollen. Wir haben nur unsere Einschätzung zur Strafbarkeit des betreffenden Verhaltens zum Ausdruck gebracht. Das nennt man freie Meinungsäußerung.
Aber sowohl Du als auch Nicole bejahen eine Strafverfolgung und ihr könntet öffentliches Interesse geltend machen:
Nr. 86 RiStBV
Sobald der Staatsanwalt von einer Straftat erfährt, die mit der Privatklage verfolgt werden kann, prüft er, ob ein öffentliches Interesse an der Verfolgung von Amts wegen besteht.
(2) Ein öffentliches Interesse wird in der Regel vorliegen, wenn der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist, z.B. wegen des Ausmaßes der Rechtsverletzung, wegen der Rohheit oder Gefährlichkeit der Tat, der niedrigen Beweggründe des Täters oder der Stellung des Verletzten im öffentlichen Leben. Ist der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus nicht gestört worden, so kann ein öffentliches Interesse auch dann vorliegen, wenn dem Verletzten wegen seiner persönlichen Beziehung zum Täter nicht zugemutet werden kann, die Privatklage zu erheben, und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist.
(3) Der Staatsanwalt kann Ermittlungen darüber anstellen, ob ein öffentliches Interesse besteht.
 
Ähm. Nein:
(Nur) bei den (uneingeschränkten) Antragsdelikten hat es also der Verletzte, das Opfer, - nicht aber der Anzeigeerstatter, es sei denn, dieser ist auch Opfer der Tat - in der Hand, ob es zur Strafverfolgung kommt. Daher finden sich Antragsdelikte insbesondere im Bagatellbereich und dort, wo persönliche Rechtsgüter betroffen sind, nicht aber Rechtsgüter der Allgemeinheit. Namentlich -aber nicht abschliessend - sind hier zu nennen

  • Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung (§§ 185 ff. StGB, Strafantragserfordernis in § 194 Abs. 1 StGB),
  • Hausfriedensbruch (§ 123 Abs. 1 StGB, Strafantragserfordernis in Abs. 2),
  • Körperverletzung (§ 223 StGB, Strafantragserfordernis in § 230 StGB),
  • Diebstahl geringwertiger Sachen (§ 248a StGB) und
  • Leistungserschleichung (§ 265a StGB, mit Verweis auf § 248a StGB).

ähmm nein das dürfen auch "Unbeteiligte"
 
Aber sowohl Du als auch Nicole bejahen eine Strafverfolgung und ihr könntet öffentliches Interesse geltend machen:
Nr. 86 RiStBV
Sobald der Staatsanwalt von einer Straftat erfährt, die mit der Privatklage verfolgt werden kann, prüft er, ob ein öffentliches Interesse an der Verfolgung von Amts wegen besteht.
(2) Ein öffentliches Interesse wird in der Regel vorliegen, wenn der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist, z.B. wegen des Ausmaßes der Rechtsverletzung, wegen der Rohheit oder Gefährlichkeit der Tat, der niedrigen Beweggründe des Täters oder der Stellung des Verletzten im öffentlichen Leben. Ist der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus nicht gestört worden, so kann ein öffentliches Interesse auch dann vorliegen, wenn dem Verletzten wegen seiner persönlichen Beziehung zum Täter nicht zugemutet werden kann, die Privatklage zu erheben, und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist.
(3) Der Staatsanwalt kann Ermittlungen darüber anstellen, ob ein öffentliches Interesse besteht.

Ja so ist es hier im Forum. Aber Nichtwissen schützt vor Strafe nicht, dies sich hier ausschließlich darauf beschränkt, die Gesetzmäßigkeiten aufzuzeigen.
 
Aber dazu ist ein Forum auch da, Unwissenden Gesetzmäßigkeiten näher zu bringen, will ja keiner, um FatTony zu zitieren "Lieber ......, ich will ja nicht das du stirbst, schon gar nicht dumm, ....." helfend zur Seite stehen. Würde viel Geld kosten rechtliche Ratschläge, sonst in Anspruch zu nehmen.
 
Aber sowohl Du als auch Nicole bejahen eine Strafverfolgung und ihr könntet öffentliches Interesse geltend machen:
Nr. 86 RiStBV
Sobald der Staatsanwalt von einer Straftat erfährt, die mit der Privatklage verfolgt werden kann, prüft er, ob ein öffentliches Interesse an der Verfolgung von Amts wegen besteht.
(2) Ein öffentliches Interesse wird in der Regel vorliegen, wenn der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist, z.B. wegen des Ausmaßes der Rechtsverletzung, wegen der Rohheit oder Gefährlichkeit der Tat, der niedrigen Beweggründe des Täters oder der Stellung des Verletzten im öffentlichen Leben. Ist der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus nicht gestört worden, so kann ein öffentliches Interesse auch dann vorliegen, wenn dem Verletzten wegen seiner persönlichen Beziehung zum Täter nicht zugemutet werden kann, die Privatklage zu erheben, und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist.
(3) Der Staatsanwalt kann Ermittlungen darüber anstellen, ob ein öffentliches Interesse besteht.
Der von Dir hier zitierte Text ist auf Beleidigungen kaum anwendbar, da eine strafrechtliche Verfolgung nur mit Zustimmung des Opfers möglich ist. Die Polizei oder die Staatsanwaltschaft müsste und würde zunächst bei Claudia Roth nachfragen, ob sie überhaupt eine Strafverfolgung wünscht. Eine Anzeige meinerseits wäre also für sich genommen wirkungslos und ich käme auch nie auf die Idee, jemanden anzuzeigen, der einen Dritten beleidigt hat. Das wäre ja ebenso lächerlich und dumm wie die Forderung an mich und Nicole, in diesem Fall Anzeige zu erstatten.
 
Ich werd' hier sicherlich nicht einen der drei berühmten Affen geben... ;)

Hättest du den von mir verlinkten Artikel gelesen, wüsstest du, dass der keineswegs nur auf die Feierlichkeiten zum Tag der deutschen Einheit bezogen war, sondern es um Vorfälle der letzten Jahre ging, in denen die Polizei Sachsen ein, sagen wir, unglückliches Bild abgegeben hat. Der Erfolgswunsch des (offenbar aus einem anderen Bundesland stammenden) Polizisten an die Demonstranten ist da nur die Spitze des Eisbergs.
Wenn eine nicht genehmigte Demo nicht aufgelöst wird, die dann in Beleidigung und Bedrohung anderer Menschen mündet, darf man mMn übrigens auch mal nachfragen, was da los war, ohne dass es "Tote und Verletzte" gab.


Nur mal für mich zum Verständnis: Gehörtest du zu der User-Gruppe, die Nicole hier immer vorwerfen, Straftaten zu relativieren?



Wo bitte relativiere ich Straftaten? Ich habe lediglich gängige Praxis der Polizei bei entsprechenden Demonstrationen/Versammlungen
aufgezeigt. Das sind Abwägungsprozesse! Es gibt durchaus Entscheidungsprozesse, da wird aus Gründen der Deeskalation auf die
Feststellung von Personalien wegen einer Beleidigung verzichtet. Weiter bestehen erhebliche Probleme der Beweiskraft. Die Linken,
Hools und auch Ultras sind da ziemlich "clever" sie tauschen Kleidungsstücke aus.
Kann es vielleicht auch sein, dass unsere Politiker eher das erdulden, als irgendwelche gewalttätigen Auseinandersetzungen wenn sie
sich dann vermeiden lassen.
Wo bitte relativiere ich Straftaten??
 
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