So weit ich weiß und mich erinnere sind die fälligen Kindergartengebühren nach Einkommen gestaffelt und fallen bei Geringverdienern/ALG II-Empfängern sogar ganz weg. Ich kann Deine Argumentation in diesem Punkt also nicht ganz nachvollziehen.
Das ist im Übrigen überall anders. Wir bringen unseren Kleinen auch ab Januar in die Kita und bezahlen einen festen Satz dafür, unabhängig unseres Einkommens. "Nebenan" in Braunschweig wird wieder nach Gesamteinkommen berechnet, da hätte ich den Höchstsatz für unsere Betriebs-Kita zahlen müssen, aber dafür ist in BS glaube ich dann das dritte Jahr Kindergarten kostenlos.
Damit wird ein weiterer Widerspruch im Handeln der politischen Kaste deutlich: einerseites erwartet die Politik, daß die Bürger sich um ihre Rente kümmern, aber mit dem Betreuungsgeld schaffen sie gelcizeitig eine Motivation, am Herd zu bleiben, nur damit ein nicht mehr zeitgemäßes Weltbild gewahrt bleibt.
Da ist es dann auch immer noch etwas anderes, ob der eine Elternteil länger in Elternzeit bleibt und die 150 kassiert oder ob man sich aufgrund der 150 pro Kind komplett von der Arbeit "abmeldet". Meine Frau geht jetzt ab März wieder halbtags arbeiten. Natürlich entlastet und das schon finanziell, obwohl wir auch am Rechnen waren: Lohnt sich überhaupt das Halbtags-Gehalt bei Steuerklasse 5, wenn dann wieder die Kosten für die Kita, die Fahrtkosten (dreimal die Woche je 85 km) und der Stress dazukommen? Oder verlängert man die Elternzeit auf die kompletten drei Jahre, nimmt die 150 mit und sieht halt zu, dass die Familienplanung in der Zeit vielleicht noch ein zweites oder dann später ein drittes Kind hervorbringt? Aber selbst, wenn später drei Kinder da sein sollten und man insgesamt 450 bekommen würde: Sich dann komplett arbeitslos zu melden und nur Hausfrau und Mutter zu sein, damit kann meine Frau sich verständlicherweise nicht anfreunden (wobei ich niemanden verurteilen will, der das so macht).