Das macht mich neugierig im Hinblick darauf, welche Freiheiten man uns hier ggf. in Deutschland vorenthält, die den Bürgern Israels gewährt werden. Bitte berichte doch mal.
Bisher sind mir vier ungewöhnliche Dinge aus Israel in Erinnerung geblieben, die den Umgang mit Grundrechten / Menschenrechten dort betreffen:
2. Nach Rechtsprechung des höchsten israelischen Gerichts ist die Anwendung von Folter durch Sicherheitsbehörden unter bestimmten Umständen erlaubt, sogar wenn es keine richterlich verfügte oder bestätigte Haft gibt. Israel ist damit meines Wissens eines der ganz wenigen Länder auf diesem Planeten, das Folter ausdrücklich rechtlich als zulässig erklärt und keinen bzw. nur einen sehr eingeschränkten rechtlichen Schutz vor Folter gewährt.
4. Es gibt für nichtjüdische Arbeitnehmer aus den besetzten Gebieten, die in Israel arbeiten, keinen Arbeitsrechtsschutz. Werden die Gebiete, aus welchen Gründen auch immer, einmal abgeriegelt oder einer der Arbeitnehmer, was durch Willkür an zahlreichen Kontrollposten leicht möglich ist, nicht zum Arbeitsplatz gelassen, ist dieser nach freier Entscheidung des israelischen Chefs womöglich verloren - alles gleichgültig, ob Verschulden vorliegt, ohne Kündigungsfristen und ohne Möglichkeit, sich dagegen vor Gericht zu wehren. Die nichtjüdische Bevölkerung der besetzten Gebiete ist so ein weitgehend rechtloses Reservoir an Arbeitskräften, die man billig ausbeuten kann.