G
gelöscht
Guest
Um es mal plakativ und wahrscheinlich auch viel zu einfach nur die Sachverhalt mit der Drohung darzustellen: Im Alltag gibt es jemand der mich bedroht und mir sagt, dass er mir beim nächsten mal die Fresse poliert, wenn er mich wiedersieht. Ich fühle mich bedroht und rufe ein paar Freunde an und wir verprügeln ihn dann, bevor er mir was antun kann. Dann bin ich der Schuldige und habe Unrecht gehandelt. Manch einer würde mein Handeln verstehen, aber keiner weiss, ob der Andere seine Drohung wirklich umgesetzt hätte.
Richtig.
Aber genau diesen Fehler macht das Völkerrecht, dass es diesen Gedanken auf die Staaten überträgt. Das Problem aber ist, dass es über den Staaten keinen "Weltsouverän" gibt, der den Einzelnen durch sein Gewaltmonopol schützt. Zwischen den Staaten herrscht also prinzipiell das, was Hobbes als "Naturzustand" bezeichnet, also ein nacktes Gewaltverhältnis, in dem gilt, dass der eine lieber dem anderen die Kehle durchschneidet, bevor dieser es tut. Daraus erst leitet Hobbes ja die Forderung nach dem Staat ab. Das Völkerrecht ist dagegen nur ein Blatt Papier, da kein Souverän es durchsetzt und es ohnehin nur eine ziemlich leere Kompromisssammlung ist.
Bei Einzelpersonen gilt für den Begriff der Notwehr erst das "unmittelbare Ansetzen" als der Moment, an dem man zurückschlagen darf, was auch den letzten Moment bedeutet, in dem es noch verhindert werden kann. Wo aber dieser Punkt im Falle eines Staates und eines Angriffes mit Atomwaffen liegt, ist sehr schwer zu sagen. In jedem Fall sagt auch das Völkerrecht nicht, dass man erst einen solchen Schlag hinnehmen muss, sondern man darf sich durchaus vorbeugend in einem solchen Fall gegen eine Drohung zur Wehr setzen. Das aber bedeutet wieder, dass man es auslegen muss und da kommen dann die Vertreter vieler Länder zu vielen Ergebnissen.
Recht und Völkerrecht sind zwar sinnvolle Einrichtung und gute Ideen, aber die eigene Auslegung, den eigenen Verstand und die eigene Moral können dadurch nicht ersetzt werden.

