Allgemeiner Politik Thread

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann gibt die Satzung einen Vereinsausschluss her. Problem daran ist natürlich, insbesondere da das jetzt öffentlich geworden ist, dass die Faschos schon wieder genau das erreicht haben, was sie erreichen wollten: Öffentlichkeit!
Gleichzeitig können sie sich in ihnen durchaus zugeneigten Kreisen wieder als arme, politisch verfolgte Opfer präsentieren.

Was mich ein wenig wundert, dass Werder nicht prüft wer da so alles Mitglied werden will. Google ist in solchen Fragen heutzutage echt dein Freund. In allen Vereinen, in denen ich so aktiv bin und war, haben wir jedes Neumitglied genau aus solchen Gründen geprüft, insbesondere vor Wahlen.

Zum Thema Vereinssatzung hat es gestern in Buten und Binnen nur geheißen, dass man Mitglieder nur ausschließen könne, wenn sie selbst gegen moralische Normen verstoßen. Sprich, wenn sich der Herr hinstellt und Volksverhetzende oder rassistische Reden hält, kann er rausgeworfen werden. Die Tatsache dass er in einer rechten Partei ist, reicht wohl alleine nicht aus. Ein Sprecher vom Turnverein 1860 meinte auch, es gäbe wenige Möglichkeiten, jemanden aus dem Verein zu werfen. Die gängigste ist wohl, wenn das Mitglied die Beiträge nicht zahlt.

Zum Thema Prüfung, wer Mitglied wird, meine Timo Polster, man könne bei Werder nicht die Mitglieder vorher prüfen, das sei auch eigentlich nicht üblich in Vereinen und schon gar nicht bei 40.000 Mitgliedern. Er hat aber nicht erzählt, warum nicht geprüft werde. Vermutlich aus Zeit/Personal Gründen.
 
§ 10 Nr. 4 der Satzung lautet: "Mitglieder, die wiederholt gegen die Satzung verstoßen, durch ihr Verhalten das Ansehen des Vereins schädigen oder eine mit § 2, Absatz 5 unvereinbare Gesinnung offenbaren, werden aus dem Verein ausgeschlossen. Soll ein Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden, ist ihm und der jeweiligen und der jeweiligen Abteilung Gelegenheit zu einer Stellungnahme (Anhörung) zu geben. Über den Ausschluss entscheidet das Präsidium mit der Mehrheit der Stimmen der Anwesenden."

§ 2 Absatz 5 lautet:"Der Verein fördert die Funktion des Sports als verbindendes Element zwischen Nationalitäten, Kulturen, Religionen und sozialen Schichten. Er bietet Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen unabhängig von Geschlecht, Abstammung, Hautfarbe, Herkunft, Glauben, sozialer Stellung oder sexueller Identität eine sportliche Heimat".

http://www.werder.de/media/native/ueber_werder/satzung_und_jugendordnung_sv-werder_2010_neu.pdf

Da der werte Herr eine nicht unmaßgebliche Rolle in der NPD spielt, sollte ein Vereinsausschluss doch durchzusetzen sein. Das dumme ist nur, und da gebe ich Felis recht, dass die NPD einen Vereinsausschluss für ihre Propagandazwecke nutzen wird.
 
Zum Thema Vereinssatzung hat es gestern in Buten und Binnen nur geheißen, dass man Mitglieder nur ausschließen könne, wenn sie selbst gegen moralische Normen verstoßen. Sprich, wenn sich der Herr hinstellt und Volksverhetzende oder rassistische Reden hält, kann er rausgeworfen werden. Die Tatsache dass er in einer rechten Partei ist, reicht wohl alleine nicht aus.

Das die Parteizugehörigkeit allein nicht ausreichen könnte, mag sein. Wobei gerade der Herr Bundesvorsitzende dieser Partei eine ganz böse Niederlage vor Gericht eingefahren hat, weil er gegen einen Hotelbetreiber geklagt hat, der ihm kein Zimmer vermieten wollte. Die Richter argumentierten, dass es als Begründung im Privatrecht schon völlig ausreiche, wenn der Hotelier angebe, dass sie andere Gäste durch die Anwesenheit des Herren gestört/provoziert fühlen könnten.
Und auch das Vereinsrecht ist in diesem Fall privatrechtlich zu beurteilen. Es geht hier nicht um den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen.
Ansonsten wird man in der Vita diese Mitgliedes sicherlich ausreichend Material finden, in dem er sich entsprechend "Nichtsatzungskonform" äußert.


Zum Thema Prüfung, wer Mitglied wird, meine Timo Polster, man könne bei Werder nicht die Mitglieder vorher prüfen, das sei auch eigentlich nicht üblich in Vereinen und schon gar nicht bei 40.000 Mitgliedern. Er hat aber nicht erzählt, warum nicht geprüft werde. Vermutlich aus Zeit/Personal Gründen.

Das mag alles sein. Wie gesagt, da ich in verschiedenen Vereinen Mitglied bin, und auf so etwas immer ein wachsames Auge habe, ist es in den Vorständen, die ja in der Regel über die Aufnahme entscheiden - meist eine Formalie -, so gewesen, dass wir potentielle Neumitglieder gegoogelt haben. Und da auch Werder jeden Eintritt in irgendeiner Weise datentechnisch verarbeiten muss, ist es nicht so schwer den Namen mal eben zu googeln. Das ist heute Sekundensache.
 
Ich würde sie immer da stellen wo es am einfachsten ist: Beispielsweise in unseren Stad- und Ortsteilbeiräten. Fragt man sich nach ihrer Meinung zu irgendwelchen inhaltlichen Themen, dann ist die Blamage vorprogrammiert. Nicht umsonst äußern die sich zu fast keinen Themen. Die haben nämlich schlicht inhaltlich nichts zu bieten.

Leider gehe ich jedoch davon aus, dass die Sitzungen in der Regel -obwohl öffentlich- quasi ohne Öffentlichkeit stattfinden. D. h. kein Mensch außer den teilnehmenden Gremienvertretern bekommt mit, dass die Idioten nur heiße Luft produzieren (wenn überhaupt).
 
Leider gehe ich jedoch davon aus, dass die Sitzungen in der Regel -obwohl öffentlich- quasi ohne Öffentlichkeit stattfinden. D. h. kein Mensch außer den teilnehmenden Gremienvertretern bekommt mit, dass die Idioten nur heiße Luft produzieren (wenn überhaupt).

Da täuschst du dich aber ganz schön. Teilweise - gerade bei interessanten Themenstellungen wie der Bildungspolitik - sind die Räumlichkeiten sogar überfüllt, sodass einige stehend müssen.
Selbst die Ausschussitzungen sind ja jetzt idR öffentlich und selbst da erlebt immer teilweise echt gut besuchte Sitzungen. Und jeder dieser Zuschauer ist auch ein Multiplikator.
Wobei ich hier auch wieder Medienkritik üben muss: Sie schweigen die komplett tot, dabei könnte man deren krude und inhaltsleeren Äußerungen so schön verwursten. Gleiches gilt auch für den Oberprotestler von der BiW in der Bürgerschaft. Der Kollge Timke, der sich ja monothematisch allein mit dem Thema innerer Sicherheit beschäftigt, hat sich in der vorletzen Sitzungswoche mal so richtig blamiert, als er seine komplette Unkenntnis über die Verwaltungsstrukturen der Polizei in Bremen offengelegt hat. Er wusste nämlich nich - und das als Bremerhavener Abgeordneter - das die Polizei in Bremerhaven nicht dem Herrn Innensenator unterstellt ist, sondern dem Magistrat der Stadt Bremerhaven.
 
Da der werte Herr eine nicht unmaßgebliche Rolle in der NPD spielt, sollte ein Vereinsausschluss doch durchzusetzen sein.

So einfach ist das leider nicht. Mein letzter Arbeitgeber hat unwissend einen Mitarbeiter eingestellt, der in der Bremer Rechtsradikalen- und Hooliganszene kein unbeschriebens Blatt gewesen ist. Für das Unternehmen war dies eine äußerst prekäre Situation, denn es verfügte über Geschäftsverbindungen u.a. nach Frankreich und die Einstellung des Mitarbeiters erfolge nur wenige Wochen nach der WM 1998 - zu der Zeit steckte das Internet noch in den Kinderschuhen - wo der französische Polizist Daniel Nivel von deutschen Hooligans zusammengetreten wurde.

Demzufolge hat man darüber nachgedacht hat, wie man diesen Mitarbeiter "loswerden" konnte, aber Geschäftsleitung und Betriebsrat mußten feststellen, daß eine Kündigung allein aufgrund der rechtsradikalen Gesinnung nicht möglich gewesen ist. Arbeitsrechtliche Konsequenzen hätten angewendet werden können, wenn dieser Mitarbeiter im Betrieb seine Gesinnung gezeigt hätte, z.B. durch Verbalattacken gegenüber ausländische Kolleginnen/Kollegen.
 
Das Arbeitsrecht - insbesondere der Kündigunsschutz - ist in Deutschland sehr ausgeprägt. Es ist tatsächlich - und vollkommen zu recht - schwer jemanden wegen seiner politischen Gesinnung zu entlassen, wenn er diese nicht am Arbeitsplatz zur Schau trägt. Man muss sich immer vorstellen, dass ein Gesetz keine konkreten Fälle regelt sondern immer generell und abstrakt regelt.
Nur als böses Beispiel: Nehmen wir man ich hätte ein Unternehmen mit 50 Mitarbeitern. Einer davon kommt auf die Idee für die Linke für die Bürgerschaft zu kandidieren oder gar nur Mitglied zu sein. Wäre es gerechtfertig, wenn ich ihn entlasse - auch wenn er seine Arbeit gut macht - nur weil er meine politische Meinung nicht teilt?
 
Finde es ein richtiges und gutes Anliegen sich gegen die Faschos zur wehr zu setzen. Allerdings - und das haben hier schon einige gesagt - bekommen die gerade erst durch die Gegendemonstration, die auch noch überall groß beworben wird, das, was sie eigentlich erreichen wollen: Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit.

So ist es. Dazu können sie sich auch noch damit brüsten, dass die ganzen bösen und gewaltbereiten Gegendemonstranten - wo bewusst wirklich gewaltbereite Autonome und friedliche Demonstranten aus dem bürgerlichen, kirchlichen oder gewerkschaftlichen Lager usw. in einen Topf geworfen werden - die Verkündung ihrer "Wahrheiten" nicht verhindern konnten.

Es ist tatsächlich eine zweischneidige Situation. Gerade bei großen Naziaufmärschen wie in Dresden oder letztes Jahr in Hildesheim finde ich eine Gegendemonstration nicht verkehrt, da diese Aufmärsche so oder so auch in den Medien thematisiert werden. Ich bin da zugegebenermaßen selber etwas unschlüssig.
 
Das Arbeitsrecht - insbesondere der Kündigunsschutz - ist in Deutschland sehr ausgeprägt. Es ist tatsächlich - und vollkommen zu recht - schwer jemanden wegen seiner politischen Gesinnung zu entlassen, wenn er diese nicht am Arbeitsplatz zur Schau trägt. Man muss sich immer vorstellen, dass ein Gesetz keine konkreten Fälle regelt sondern immer generell und abstrakt regelt.
Nur als böses Beispiel: Nehmen wir man ich hätte ein Unternehmen mit 50 Mitarbeitern. Einer davon kommt auf die Idee für die Linke für die Bürgerschaft zu kandidieren oder gar nur Mitglied zu sein. Wäre es gerechtfertig, wenn ich ihn entlasse - auch wenn er seine Arbeit gut macht - nur weil er meine politische Meinung nicht teilt?

Nein, natürlich nicht! Aber die NPD ist da schon ein anderes Kaliber. Das Problem ist allerdings dass die NPD nicht verboten ist und eine eingetragene Partei ist. Wäre die NPD verboten, dann wäre der Fall anders gelagert.:(
 
Zum Thema Prüfung, wer Mitglied wird, meine Timo Polster, man könne bei Werder nicht die Mitglieder vorher prüfen, das sei auch eigentlich nicht üblich in Vereinen und schon gar nicht bei 40.000 Mitgliedern. Er hat aber nicht erzählt, warum nicht geprüft werde. Vermutlich aus Zeit/Personal Gründen.

Auch wenn es in Vereinen nicht üblich ist, aber wenn ein Verein wie Werder Bremen einen Ethik-Kodex aufstellt, dann sollte dieser Verein auch bemüht sein, Interessenten oder Mitglieder, deren Gesinnnung im krassen Widerspruch zu dem Kodex stehen, nicht aufzunehmen bzw. auszuschließen. Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, warum man bei Werder Bremen mit dem Hinweis auf ein unübliches Verfahren oder der hohen Mitgliederzahl eine Prüfung ablehnt, denn wie Felissilvestris schon schrieb, kann man durchs Internet mit wenigen Sekunden Aufwand schon viel erreichen.
 
Das Arbeitsrecht - insbesondere der Kündigunsschutz - ist in Deutschland sehr ausgeprägt. Es ist tatsächlich - und vollkommen zu recht - schwer jemanden wegen seiner politischen Gesinnung zu entlassen, wenn er diese nicht am Arbeitsplatz zur Schau trägt. Man muss sich immer vorstellen, dass ein Gesetz keine konkreten Fälle regelt sondern immer generell und abstrakt regelt.
Nur als böses Beispiel: Nehmen wir man ich hätte ein Unternehmen mit 50 Mitarbeitern. Einer davon kommt auf die Idee für die Linke für die Bürgerschaft zu kandidieren oder gar nur Mitglied zu sein. Wäre es gerechtfertig, wenn ich ihn entlasse - auch wenn er seine Arbeit gut macht - nur weil er meine politische Meinung nicht teilt?

Du könntest es probieren, aber ich vermute, wenn dieser Mitarbeiter gegen diese Kündigung aufgrund der Begründigung klagen würde, verlierst Du mit Pauken und Trompeten.
 
Nein, natürlich nicht! Aber die NPD ist da schon ein anderes Kaliber. Das Problem ist allerdings dass die NPD nicht verboten ist und eine eingetragene Partei ist. Wäre die NPD verboten, dann wäre der Fall anders gelagert.:(

Und selbst dann wohl auch nicht. So lange der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt, er durch seine "Gesinnung" den Betriebsfrieden nicht stört, und der AN auch für den Arbeitgeber keine unzumutbare Belastung darstellt (Geschäftsbeziehungen, Außenwirkung etc.), kannst du auch ein Mitglied einer verbotenen Partei nicht so einfach loswerden.
 
Und selbst dann wohl auch nicht. So lange der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt, er durch seine "Gesinnung" den Betriebsfrieden nicht stört, und der AN auch für den Arbeitgeber keine unzumutbare Belastung darstellt (Geschäftsbeziehungen, Außenwirkung etc.), kannst du auch ein Mitglied einer verbotenen Partei nicht so einfach loswerden.


Selbst in diesem Fall ist das nicht ganz so einfach (s. mein Beitrag 12:37 h)
 
Nein, natürlich nicht! Aber die NPD ist da schon ein anderes Kaliber. Das Problem ist allerdings dass die NPD nicht verboten ist und eine eingetragene Partei ist. Wäre die NPD verboten, dann wäre der Fall anders gelagert.:(

Bewusst die Linke gewählt, weil es nun mal auch in dieser Partei Menschen gibt, die verfassungsfeindliche Bestrebungen haben. Es gibt dafür sogar gewisse Arbeitskreise, die sich mit der "Systemüberwindung" befassen.

Und dennoch ist eben richtig, was Schimmelreiter sagt. Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gibt es nun mal ein gegenseitiges Vertragsverhältnis. So lange beide Seiten ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllen ist es schwer das Verhältnis fristlos aufzulösen.

Wie gesagt. Die Situation bei Werder ist aber auch eine ganz andere. Und ich denke schon, dass hier die juristischen Möglichkeiten vollkommen ausreichend sind, um die Person aus dem Verein zu entfernen.
 
Selbst in diesem Fall ist das nicht ganz so einfach (s. mein Beitrag 12:37 h)

Dein geschilderter Fall eröffnet natürlich neue Fragen: War der AN am Angriff auf den Polizisten dabei? Wenn nicht, gibt es keinen Grund, ihn wegen seiner Gesinnung zu entlassen. Hat er eine Strafe abgebüßt (die ja normalerweise durch das Führungszeugnis belegt ist), dann ebenfalls nicht.

Moralische Bedenken des AG, den Mitarbeiter zu beschäftigen, sind zwar lobenswert, rechtfertigen aber meiner Meinung nach keine Kündigung, sofern sich der AN am Arbeitsplatz vertragsgemäß verhält und er sich auch außerhalb der Arbeitszeit so verhält, dass die Reputation des AG nicht beschädigt wird.

Sollte der AN während des Vertragsverhältnisses an irgendwelchen Straftaten beteiligt gewesen sein, sieht die Sache wohl ein wenig anders aus.
 
Es ist tatsächlich eine zweischneidige Situation. Gerade bei großen Naziaufmärschen wie in Dresden oder letztes Jahr in Hildesheim finde ich eine Gegendemonstration nicht verkehrt, da diese Aufmärsche so oder so auch in den Medien thematisiert werden. Ich bin da zugegebenermaßen selber etwas unschlüssig.

:tnx:

Dresden und Hildesheim sind tatsächlich andere Dimensionen gewesen. Nur wie gesagt die Nazis scheinen für die Demo in Bremen ein massives Mobilisierungsproblem zu haben. Und nach meinem persönlichen Empfinden macht die Gegenseite - gerade durch die massive Plakataktion in der Stadt und die enorme Medienpräsenz - unbeabsichtig Werbung für die Faschos. Da liegt das Problem.
 
:tnx:

Dresden und Hildesheim sind tatsächlich andere Dimensionen gewesen. Nur wie gesagt die Nazis scheinen für die Demo in Bremen ein massives Mobilisierungsproblem zu haben. Und nach meinem persönlichen Empfinden macht die Gegenseite - gerade durch die massive Plakataktion in der Stadt und die enorme Medienpräsenz - unbeabsichtig Werbung für die Faschos. Da liegt das Problem.

Also ich finde nicht, dass man damit Werbung für die Faschos macht. Ich habe zum Beispiel erst durch Aufkleber, bzw. Plakate von der NPD Demo gelesen und mich dann informiert, was genau abgeht. Ich denke die Plakate rütteln eher die Menschen auf, die gegen rechts sind. Nach dem Motto: "Wie, die NPD will in unserer Stadt demonstrieren?!?!".
 
Also ich finde nicht, dass man damit Werbung für die Faschos macht. Ich habe zum Beispiel erst durch Aufkleber, bzw. Plakate von der NPD Demo gelesen und mich dann informiert, was genau abgeht. Ich denke die Plakate rütteln eher die Menschen auf, die gegen rechts sind. Nach dem Motto: "Wie, die NPD will in unserer Stadt demonstrieren?!?!".

Eben. Du hast erst erfahren, dass die NPD irgendetwas vor hat durch die Ankündigung der Aktionen der Gegenseite. Und genau das ist der springende Punkt. Zu der NPD-Demo werden maximal 250 Faschos erwartet. Meinst du die hätte irgendjemand wahrgenommen? Glaube ich kaum. Wie ich bereits gesagt habe bin ich auf deren Demo vor der Bremer Landesbank auch erst durch einen Artikel über die Gegendemonstration am 01. Mai aufmerksam geworden. Ansonsten wüsste ich gar nichts davon Und genau mit so etwas kokettieren die. Die wissen, dass ihnen selbst in den Medien keine Öffentlichkeit eingeräumt wird. Aber so ne Gegendemo, die bekommt die Öffentlichkeit und damit indirekt auch wieder deren Demo. Das ist genauso wie die Aktion mal eben Mitglied bei Werder zu werden, das ganze rauszuposaunen und zu hoffen, dass die Medien und Werder auf diesen Fall anspringen. Zack: Die Öffentlichkeit ist da und über die NPD wird geredet.
Das ist halt ein zweischneidiges Schwert in dem Umgang mit den Nazis.
 
Zur bevorstehenden Bürgerschaftswahl: im Weser-kurier war heute ein Artikel über eine neue webseite, die daher kommt, wie der offizielle "Wahl-o-mat", wer jedoch die möglichen Antworten liest, merkt dass die Seite eindeutig aus dem NPD-Spektrum kommt. Unfassbar, was die sich alles ausdenken. Aber ich bin der Meinung, wenn man die Fragen mit halbwegs eingeschaltetem Verstand durchliest merkt es auch. Ich werde den Link hier nicht reinstellen, nicht dass es noch heißt ich würde für die NPD werben:wild: Ich sag nur die Seite fängt an mit wahlhelfer-bremen. Mehr sag ich nicht..:)
 
Back
Top