Finde schon schön wie hier moralisiert wird, aber in gleichem Atemzug der Betrugstatbestand unterstellt wird, ohne ihn beweisen zu können. Soweit ich weiss gilt in Deutschland noch die Unschuldsvermutung. Gilt aber offensichlich nicht für Minister.
Im Übrigen habe ich denke ich die Maßstäbe, die ich in dieser Frage Ansätze klargestellt. Wenn er bei seiner Doktorarbeit abgekupfert, geschummelt oder betrogen haben sollte, dann wird dies seine Konsequenzen haben. Nur dies ist nicht Aufgabe des Bundestages, sodern der Universität und ggf. der StA.
Was mich interessiert ist, wie er seine Arbeit als Mandatsträger macht. Und hier ist für mich von Interesse wie er seinen Job als Bundesminister der Verteidigung macht und wie er zuvor seine Aufgaben als Bundestagsabgeordneter wahrgenommen hat. Hierzu gehört dann auch die Fragestellung, ob sein Mandat als Bundestagsabgeordneter mißbraucht hat, um Mitarbeiter des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages an seiner Doktorarbeit pfeilen zu lassen.
Und da alle diese Fragstellungen bisher nicht beantwortet sind, kann ich tatsächlich noch keine Konsequenzen fordern.
Tu ich doch. Sieht bei anderen aber anders aus. Wer einen Menschen die Polizisten auf der Straße tätlich angegriffen hat zum Vizekanzler beruft, der brauch jetzt im Bundestag nicht tönen. Und ich habe glaube ich diverse Personen genannt, die für mich eine sehr Zweifelhafte Figur in der Politik abgegeben haben. Dabei fällt glaube ich auch der Name eines meiner Parteifreunde.