Verprügeln nicht. Vom Auto prügeln schon
Schön, dass du versuchst zu das du aus einem Kommentar zietierst.
Darf ich dann auch mal zitieren:
Für die Frage, welches Mittel wie wirksam ist, um eine sofortige Beendigung des Angriffs und eine endültige Beseitigung der Gefahr zu gewährleisten, kommt es auf die Stärke des Angriffs, die Gefährlichkeit des Angreifers und die zur Verfügung stehenden Abwehrmittel an. Bestehen Unsicherheiten über die Wirksamkeit einzelner Gegenwehrmaßnahmen, muss sich der Angegriffene nicht auf das Risiko einer nur unzureichenden Abwehrhandlung und de Eintritts eines mehr als belanglosen Schadens an seinen Rechtsgütern einlassen. Da das ursprüngliche Aggressionspotential vom Angreifer ausgeht, sind Rspr. und Lit. bei den Anforderungen an die Erforderlichkeit der Abwehr insgesamt rechts großzügig.
(mwN: Wessels/Beulke, Strafrecht AT, Rn 355.)
Eine Güterabwägung kennt das Notwehrrecht nicht. Erforderlichkeit bedeutet in diesem Zusammenhang heißt daher nur, dass das Abwehrmittel geeignet sein muss, den Angriff sofort und endgültig zu beenden und gleichzeitig nach Möglichkeit das mildeste sein muss. Aber wie gesagt entscheident ist, dass der Angriff abgewehrt werden muss.
Im Übrigen muss der Angriff endgültig abgwehrt sein. Gegenwärtig ist ein Angriff im übrigen dann:
Wenn die Rechtsgutbedrohung unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch fortdauert. Gegenwärtig ist somit nicht nur der aktut bedrohliche Zustand, sondern auch die Dauergefahr.
Das heißt der Gefahr ist erst in unserem Beispiel erst dann beendet und nicht mehr gegenwärtig, wenn ich mir sicher sein kann, dass er nicht wieder aufs Auto klettert.
Ein ganz gutes Urteil zum Notwehrecht ist BGHSt 27, 213. Das ist ziemlich verständlich. Weil es hier sogar zum Tod des Angreifers gekommen ist. Das war vom Verteidiger zwar nicht gewollt, dennoch wurde der Angreifer durch einen Schuss getötet. Hier hat der BGH entschieden:
"Die Risiken, die sich aus der von ihm veranlassten Abwehrhandlung und aus der typsichen Gefährlichkeit des Verteidigungsmittels ergeben, gehen zulasten des Angreifers und sind nicht etwa von dem Angegriffenen oder dessen Nothelfer zu tragen"
Ansonsten ist Wikipedia kein guter Rechtsratgeber, da das Problem ist, das dort bestimmte juristische Begriffe nicht weiter definiert werden. Und daher für den Laien kaum bis gar nicht verständlich sind.
Das trifft hier auf die Termini "Erforderlich" und "Gegenwärtig" zu.