Ich habe die Entscheidung jetzt durchgelesen. Der Haftbefehl wurde wegen Wiederholungsgefahr erlassen.
Wo ist das (juristische) Problem?
Wo ist das (juristische) Problem?
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Zitat von GreenWhiteTürkiye;3218995:Ich habe die Entscheidung jetzt durchgelesen. Der Haftbefehl wurde wegen Wiederholungsgefahr erlassen.
Wo ist das (juristische) Problem?
Ich kenne Valentin nicht und kann auch zum Tathergang nur das beurteilen, was geschrieben wird.
Ich bin kein Anwalt, doch es hat in meinen Augen einen faden Beigeschmack.
Ich sehe da schon ein Problem, da lt Begründung "Wiederholungstäter" dann fast jeder bereits straffällige Täter in U-Haft sitzen würde. Wer schon einmal wg Körperverletzung bestraft wurde, gehört demnach in U-Haft, sofern er nochmal dringend tatverdächtig ist. Doch das wird meinem Empfinden nach in Deutschland nicht so gehandhabt. Warum im Fall Valentin.
Ich kenne Valentin nicht und kann auch zum Tathergang nur das beurteilen, was geschrieben wird. Doch ist §112 StPO überhaupt erfüllt?
Zu viele offene Fragen, wie ich finde... Demnach halte ich die U-Haft nicht für angemessen, da sie mE nach derzeit angewandten Recht nicht im Verhältnis steht. Außerdem hinterfrage ich, ob §112 überhaupt erfüllt ist. Die Verhältnismäßigkeit fehlt mir da. Ich bin grundsätzlich für härtere Strafen, doch das dann bitte auch konsequent!
Valentin soll mit 8 anderen Verdächtigen einen rechten Hooligan angegriffen haben. Was ist aus den anderen 8 geworden?
Wie dem auch sei, die Entscheidung des Gerichts ist schon zu hinterfragen, weil mir die Verhältnismäßigkeit fehlt und auch die
Konsequenz sowie der §112...
Wenn man allgemein die Straftaten verfolgt, ist ein fader Beigeschmack durchaus nachzuvollziehen...
Wenn ich die ganzen Berichte verfolge, die aus dem AG oder dem LG kommen, wirkt der Fall Valentin durchaus überzogen...
Wieso wird wg 8 Fällen Anklage erhoben. Meinst Du in 8 Fällen gegen ihn oder bezieht sich das auf 8 weitere Personen?
Hier die Fallbeispiele, die ich meine:
- ein 30 Jähriger bereits wg Körperverletzung vorbestrafter Mann begeht erneut eine Straftat mit Körperverletzung- keine U-Haft.
- ein 21 Jähriger hat bereits mehrere Straftaten begangen (auch Körperverletzung), ist auf Bewährung und verübt wieder eine Straftat mit vorsätzlicher Körperverletzung. Er bekommt erneut Bewährung.
Doch zu meinen Wünschen gehört auch, dass alle Straftäter gleich hart bestraft werden. Und das sehe ich im Fall Valentin weniger. Die Verhältnismäßigkeit fehlt mir. Ob links, rechts oder allgemeine Gewalt. Sie gehört gleich doll bestraft. Und das sehe ich nicht, wenn ich o.g. Fälle/Schilderungen miteinbeziehe.
Zitat von GreenWhiteTürkiye;3219111:Stell doch mal eine offizielle Quelle dessen zur Verfügung, dann können wir darüber diskutieren.
Zitat von GreenWhiteTürkiye;3219131:Na, weeeeenn das sein Strafverteidiger sagt, dann wird das mit Sicherheit auch so sein.
. Es handelt sich hier um eine
Saudi Arabien bricht alle Wirtschaftsbeziehungen zum Iran ab. Da brodelts gewaltig. Iran sagt: "Gott wird euch bestrafen." Saudi Arabien meint das Selbe. Zu wem er wohl halten wird der gute Allah.![]()