Du kannst alle diese Aufgaben auf unterschiedliche Verfassungsorgane verteilen.
Da gibts zum Beispiel den Präsidenten des BVerfG, der all diese Aufgaben übernehmen könnte:
Die Repräsentationspflichten kann gut der Präsident des BRat oder BTag übernehmen oder man erfüllt das Amt des Kanzlers zusätzlich mit dieser Aufgabe.
Da gibts zum Beispiel den Präsidenten des BVerfG, der all diese Aufgaben übernehmen könnte:
- ernennt (und entlässt) die Mitglieder der Bundesregierung,
- prüft die Gesetze auf ihr verfassungsgemäßtes Zustandekommen und fertigt sie nur aus, wenn diese Bedingung erfüllt ist
- ist unerlässlich nach einer verlorenen Vertrauensfrage des Bundeskanzlers. Dann entscheidet nämlich der Präsi, ob der Bundestag aufgelöst wird oder es zu einem Gesetzgebungsnotstand kommt, also Gesetze nicht mehr vom Bundestag, sondern von Regierung und Bundesrat beschlossen werden.
Die Repräsentationspflichten kann gut der Präsident des BRat oder BTag übernehmen oder man erfüllt das Amt des Kanzlers zusätzlich mit dieser Aufgabe.


