klar ist das publikum teil der veranstaltung...wenn man z.b. bei einem konzert, einer party oder bei einer sportveranstaltung gefilmt bzw. fotografiert wird, dann hat man sich dieser möglichkeit mit dem besuch der veranstaltung bewußt ausgesetzt und hat damit auch keinerlei anspruch auf das recht am eigenen bild. so sagt unser fotograf...und da der mit sowas jeden tag zu tun hat, gehe ich davon aus, dass er das weiß ^^
das ist richtig da meist auf der rückseite der eintrittskarte/in den agb etc. ein pasus steht das man als teilnehmer dieser veranstaltung einerseits jegliches gemachts ton und bild material dem veranstalter zur verfügung stellt und sich mit dem besuch/einlösen der karte etc. bereit erklärt das man fotografiert gefilmt blabla wird. ansonsten ist es afaik nicht legal





