Corona mit Fokus auf Folgen für den Fussball

Ja, sowas ginge gar nicht.

Deine Formulierung ist aber echt fragwürdig. Du sagst: "dass jetzt auf Atteste für die Maskenbefreiung von Schülern jetzt eine vollständige Diagnose stehen muss". Das klingt so, als wäre das allgemeingültiger Fakt..

Ja, in einigen Bundesländern ist es bereits Fakt, dass eine Diagnose auf dem Attest stehen muss. Deswegen war meine Fomulierung so merkwürdig. Das mit dem Fakenews solltest du vielleicht nochmal überdenken. Wenn man keine Kinder im schulfähigen Alter hat, kann nicht im Entferntesten mitreden, was gerade wirklich in Deutschland abgeht und sich noch so über die Demonstranten aufregen.

https://www.br.de/nachrichten/wisse...zeiten-attest-ist-nicht-gleich-attest,SEnrJtD


Sie berufen sich auf Urteile aus NRW und Bayern, so auch unser Schulleiter:


Sehr geehrte Familie Xxx

mit Datum vom 31.10.2020 ist eine neue Landesverordnung die SchulenCoronaVerordnung erlassen worden. Neben der Pflicht, in der Schule eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wird auch die Befreiung von dieser Pflicht geregelt und präzisiert. Hier wird ein besonderes Augenmerk auf die Begründung gelegt, da ein Schulbesuch ohne MNB ein größeres Gefährdungspotenzial für die übrige Schulgemeinschaft in sich birgt. Ich gebe Ihnen folgenden Text zur SchulenCoroneVerordnung zur Kenntnis:

„Wer sich auf eine Befreiung von der MNB-Pflicht beruft, muss dies zunächst bei der jeweiligen Schule glaubhaft machen.

Hierfür ist grundsätzlich die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Bestätigung einer Psychotherapeutin bzw. eines Psychotherapeuten erforderlich. Die einfache Behauptung der Erziehungsberechtigten, ihr Kind müsse keine MNB tragen, kann nicht akzeptiert werden.

Das ärztliche Attest muss konkrete und nachvollziehbare Angaben zum Vorliegen eines Befreiungsgrundes enthalten. Floskelhafte Feststellungen reichen nicht aus, ebenso wenig im Internet erhältliche, vorausgefüllte Atteste „auf Bestellung“, ohne dass sich eine Ärztin oder ein Arzt mit der Patientin oder der Patienten wirklich befasst hat.

Es reicht nicht aus, dass eine Ärztin oder ein Arzt lediglich feststellt, dass eine Befreiung von der MNB-Pflicht besteht (wie zum Beispiel bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder bei einer Befreiung vom Sportunterricht).

Das liegt daran, dass die Schule auch die Grundrechtspositionen der anderen Schülerinnen und Schüler sowie des Lehrpersonals beachten muss. Die MNB-Pflicht dient schließlich ganz besonders auch dem Fremdschutz.

Die Schule/die Verwaltung muss durch das Attest also in die Lage versetzt werden, zu prüfen, ob sie einen Befreiungsgrund für hinreichend wahrscheinlich hält. Dies sieht auch die Rechtsprechung so (OVG NRW, Beschluss vom 24.09.2020 – 13 B 1368/20; VGH Bayern, Beschluss vom 26.10.2020 – 20 CE 20.2185).“

Das von Ihnen vorgelegte Attest erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Ich bitte darum, dass Xxx den Regeln zum Tragen der MNB in der Schule nachkommt oder dass mir ein Attest vorgelegt wird, aufgrund dessen ich in die Lage versetzt werde, die Wahrscheinlichkeit des Befreiungsgrundes zu prüfen (s.o.)

Mit freundlichen Grüßen
 
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Ja, sowas ginge gar nicht.

Deine Formulierung ist aber echt fragwürdig. Du sagst: "dass jetzt auf Atteste für die Maskenbefreiung von Schülern jetzt eine vollständige Diagnose stehen muss". Das klingt so, als wäre das allgemeingültiger Fakt. Dabei steht im Artikel, dass "die Schulaufsichtsbehörde" ... " Schulen raten wollte, ausführliche medizinische Angaben von Schülern als Voraussetzung für die Maskenfreiheit anzufordern.". Das ist etwas völlig anderes, als von dir beschrieben.
Klingt echt schwer nach Fake News deine Aussage.

FakeNews also ja?

Es ist auch kein Rat der Schulaufsicht, es ist Fakt, der in Punkt 6 der FAQs der Corona Schulverordnung aufgeführt ist:

6. Wie kann die Glaubhaftmachung für eine Befreiung erfolgen und wie wird der Datenschutz gehandhabt?

Wer sich auf eine Befreiung von der MNB-Pflicht beruft, muss dies zunächst bei der jeweiligen Schule glaubhaft machen.
Hierfür ist grundsätzlich die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Bestätigung einer Psychotherapeutin bzw. eines Psychotherapeuten erforderlich. Die einfache Behauptung der Erziehungsberechtigten, ihr Kind müsse keine MNB tragen, kann nicht akzeptiert werden.
Das ärztliche Attest muss konkrete und nachvollziehbare Angaben zum Vorliegen eines Befreiungsgrundes enthalten. Floskelhafte Feststellungen reichen nicht aus, ebenso wenig im Internet erhältliche, vorausgefüllte Atteste „auf Bestellung“, ohne dass sich eine Ärztin oder ein Arzt mit der Patientin oder der Patienten wirklich befasst hat.
Es reicht nicht aus, dass eine Ärztin oder ein Arzt lediglich feststellt, dass eine Befreiung von der MNB-Pflicht besteht (wie zum Beispiel bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder bei einer Befreiung vom Sportunterricht).
Das liegt daran, dass die Schule auch die Grundrechtspositionen der anderen Schülerinnen und Schüler sowie des Lehrpersonals beachten muss. Die MNB- Pflicht dient schließlich ganz besonders auch dem Fremdschutz.
Die Schule/die Verwaltung muss durch das Attest also in die Lage versetzt werden, zu prüfen, ob sie einen Befreiungsgrund für hinreichend wahrscheinlich hält. Dies sieht auch die Rechtsprechung so (OVG NRW, Beschluss vom 24.09.2020 – 13 B 1368/20; VGH Bayern, Beschluss vom 26.10.2020 – 20 CE 20.2185).
 
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Man könnte es auch Lüge nennen, aber dazu müsste man wissen ob du in der Lage bist, den Unterschied der Aussagen zu erkennen.

Hat dir das der DickeTony beigebracht oder konntest du das schon alleine?

Merkst nicht, dass ich die Fakten geliefert habe und wirfst mir zwei Beiträge später Lügen vor?
Bist du nur zu faul, hast du mich auf ignore oder kannst du schlicht einfach nicht lesen?
 
Welche Fakten hast du geliefert?

20.000 Suizide? Nein.
"sonstige Gründe"? Nein.
vollständige Diagnose? Nein, habe dir das entscheidende Wort extra markiert.
 
Welche Fakten hast du geliefert?

20.000 Suizide? Nein.
"sonstige Gründe"? Nein.
vollständige Diagnose? Nein, habe dir das entscheidende Wort extra markiert.

Die, auf dessen Thema sich Dennis Fakenews-Vorwurf bezog. Lenk nicht immer mit der gleichen Leier vom Thema ab. Sag lieber, was du davon hältst, wenn dich irgendetwas außer trollen überhaupt interessiert.

Zu den anderen Themen hatte ich mich sehr deutlich abschließend geäußert.



Edit: Ah, nun sehe ich erst, worauf du mit der vollständigen Diagnose hin möchtest. Das kennt man von den drei Damen vom Grill. Da wird lieber tagelang über ein Wort diskutiert als zum eigentlichen Thema etwas zu schreiben. Hätte ich unvollständige schreiben sollen, oder ist alleine "Diagnose" für dich angenehm? Genau das macht eine Diskussion mit den übrlichen Verdächtigen hier sinnlos.

Von nichts ne Ahnung, aber davon ganz viel.
 
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FakeNews also ja?

Es ist auch kein Rat der Schulaufsicht, es ist Fakt, der in Punkt 6 der FAQs der Corona Schulverordnung aufgeführt ist:

6. Wie kann die Glaubhaftmachung für eine Befreiung erfolgen und wie wird der Datenschutz gehandhabt?

Wer sich auf eine Befreiung von der MNB-Pflicht beruft, muss dies zunächst bei der jeweiligen Schule glaubhaft machen.
Hierfür ist grundsätzlich die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Bestätigung einer Psychotherapeutin bzw. eines Psychotherapeuten erforderlich. Die einfache Behauptung der Erziehungsberechtigten, ihr Kind müsse keine MNB tragen, kann nicht akzeptiert werden.
Das ärztliche Attest muss konkrete und nachvollziehbare Angaben zum Vorliegen eines Befreiungsgrundes enthalten. Floskelhafte Feststellungen reichen nicht aus, ebenso wenig im Internet erhältliche, vorausgefüllte Atteste „auf Bestellung“, ohne dass sich eine Ärztin oder ein Arzt mit der Patientin oder der Patienten wirklich befasst hat.
Es reicht nicht aus, dass eine Ärztin oder ein Arzt lediglich feststellt, dass eine Befreiung von der MNB-Pflicht besteht (wie zum Beispiel bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder bei einer Befreiung vom Sportunterricht).
Das liegt daran, dass die Schule auch die Grundrechtspositionen der anderen Schülerinnen und Schüler sowie des Lehrpersonals beachten muss. Die MNB- Pflicht dient schließlich ganz besonders auch dem Fremdschutz.
Die Schule/die Verwaltung muss durch das Attest also in die Lage versetzt werden, zu prüfen, ob sie einen Befreiungsgrund für hinreichend wahrscheinlich hält. Dies sieht auch die Rechtsprechung so (OVG NRW, Beschluss vom 24.09.2020 – 13 B 1368/20; VGH Bayern, Beschluss vom 26.10.2020 – 20 CE 20.2185).
Warum zitierst du denn nur die Hälfte? Es hat zum Glück nicht lange gedauert, herauszufinden, dass du von SH sprichst.

Also, weiter im Text:
Auf das Vorlegen eines ärztlichen Attests kann aber gegebenenfalls dann verzichtet werden, wenn in der Schule schon hinreichend bekannt ist, dass eine Schülerin oder ein Schüler zum Beispiel eine chronische Atemwegserkrankung hat oder eine Schwerbehinderung besteht und deshalb ein Befreiungstatbestand offensichtlich vorliegt.

Zweifelt die Schulleitung die Glaubhaftmachung oder die Echtheit von vorgelegten Nachweisen an, sind die Betroffenen über die Möglichkeit zu informieren, dass eine Prüfung durch das Gesundheitsamt durchgeführt werden kann/erfolgen muss, die durch die Betroffenen zu initiieren ist.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist die Schule berechtigt, die in einem Attest enthaltenen oder sonst mitgeteilten personenbezogenen Gesundheitsdaten der Schüler:innen zu verarbeiten (§ 30 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 Schulgesetz SH).

Die zur Glaubhaftmachung vorgelegten Unterlagen verbleiben nach der Inaugenscheinnahme und Prüfung bei der betroffenen Person. Die Schule fertigt keine Kopien und nimmt keine Originalunterlagen dauerhaft an sich.

Vermerke zu ausgesprochenen Befreiungen bzw. zur Glaubhaftmachung einer Befreiung von der Maskenpflicht sollen nicht zur Schülerakte genommen werden sondern in einem separaten Ordner abgeheftet werden, der in der Schulverwaltung sicher vor dem Zugang Unbefugter aufbewahrt wird.

So ist es möglich, die Vorgänge bei Wegfall der Erforderlichkeit (Ende der Notwendigkeit des Tragens von MNB) sofort zu vernichten (entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 6 SchulDSVO).
Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/D...hulen/schulen_maskenpflicht_ausfuehrlich.html

Klingt für mich ganz danach, als wäre das ein "Schutzmechanismus" der Schulen gegen solche, die per se erstmal gegen alles sind und sich bei allem Verweigern... Wenn der Schule bereits bekannt ist, dass die Schüler (auch unabhängig von Corona) chronisch krank sind, scheint das ja alles kein Problem zu sein. Irgendwie genau das gleiche Problem, warum man mittlerweile am letzten Schultag vor Ferien ein offizielles Attest vorlegen muss, statt "Oma feiert Geburtstag" (a.k.a. wir wollen früher in den Urlaub).

PS: Keine Ahnung, ob du mich meintest mit "Wenn man keine Kinder im schulfähigen Alter hat, kann nicht im Entferntesten mitreden, was gerade wirklich in Deutschland abgeht und sich noch so über die Demonstranten aufregen." meintest... Ich habe 3. Und hier ist alles in Ordnung. Läuft. Sogar in einem Bundesland mit schlechteren Zahlen als SH.
 
Warum zitierst du denn nur die Hälfte? Es hat zum Glück nicht lange gedauert, herauszufinden, dass du von SH sprichst.

Also, weiter im Text:
Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/D...hulen/schulen_maskenpflicht_ausfuehrlich.html

Klingt für mich ganz danach, als wäre das ein "Schutzmechanismus" der Schulen gegen solche, die per se erstmal gegen alles sind und sich bei allem Verweigern... Wenn der Schule bereits bekannt ist, dass die Schüler (auch unabhängig von Corona) chronisch krank sind, scheint das ja alles kein Problem zu sein. Irgendwie genau das gleiche Problem, warum man mittlerweile am letzten Schultag vor Ferien ein offizielles Attest vorlegen muss, statt "Oma feiert Geburtstag" (a.k.a. wir wollen früher in den Urlaub).

PS: Keine Ahnung, ob du mich meintest mit "Wenn man keine Kinder im schulfähigen Alter hat, kann nicht im Entferntesten mitreden, was gerade wirklich in Deutschland abgeht und sich noch so über die Demonstranten aufregen." meintest... Ich habe 3. Und hier ist alles in Ordnung. Läuft. Sogar in einem Bundesland mit schlechteren Zahlen als SH.


Ach komm, ich habe das zitiert, worauf es ankommt. Woher soll die Schule denn wissen, dass eine Atemwegserkrankung vorliegen könnte?
Dafür benötigt sie wiederum ein Attest mit Diagnise, wo wir beim Absatzanfang landen werden.

Es gibt viele andere Gründe, für die ein Maskentragen nicht zuträglich sind. Da gibt es nicht nur die beiden aus der Verordnung.

Und Schutzmechanismus hin- oder her. Eben schreibst du noch, das "Ginge gar nicht" jetzt ist es auf einmal nachvollziehbar und ein Attest mit Krankheitsdiagnose ist das Gleiche Problem wie der eine Tag früher in die Ferien. Is richtig!

Dann glaube ich dir sogar, dass bei euch alles in Ordnung ist. Stehst schon mit deinen drei Kindern Schlange für die Imfpung oder wartest du, bis man muss?
 
Die, auf dessen Thema sich Dennis Fakenews-Vorwurf bezog. Lenk nicht immer mit der gleichen Leier vom Thema ab. Sag lieber, was du davon hältst, wenn dich irgendetwas außer trollen überhaupt interessiert.

Zu den anderen Themen hatte ich mich sehr deutlich abschließend geäußert.



Edit: Ah, nun sehe ich erst, worauf du mit der vollständigen Diagnose hin möchtest. Das kennt man von den drei Damen vom Grill. Da wird lieber tagelang über ein Wort diskutiert als zum eigentlichen Thema etwas zu schreiben. Hätte ich unvollständige schreiben sollen, oder ist alleine "Diagnose" für dich angenehm? Genau das macht eine Diskussion mit den übrlichen Verdächtigen hier sinnlos.

Von nichts ne Ahnung, aber davon ganz viel.
Ich markiere extra das entscheidende Wort und du brauchst ein EDIT um es zu bemerken?!

Liefere endlich Fakten auch zu den anderen Themen.
 
Dann glaube ich dir sogar, dass bei euch alles in Ordnung ist. Stehst schon mit deinen drei Kindern Schlange für die Imfpung oder wartest du, bis man muss?
Schwer, so passiv aggressive Vorwürfe zu ignorieren. Weiß auch nicht, warum du das genau so schreibst, wie du es tust. Egal.
Ich habe nicht vor, mich oder eines meiner Kinder mit einem nicht ausreichend getestetem Impfstoff impfen zu lassen. Dabei bin ich absolut kein Impfgegner. Aber bei sowas wie Mumps oder Pocken hat man Daten aus mehreren Jahrzehnten. Bei Covid-19: 0.
Ich denke, dass es früher oder später eine implizite Impfpflicht geben wird. Nach dem Motto: "Du darfst gerne nach Mallorca reisen. Mit Impfnachweis.". Gut, dann eben Urlaub in Deutschland.
 
Ach komm, ich habe das zitiert, worauf es ankommt. Woher soll die Schule denn wissen, dass eine Atemwegserkrankung vorliegen könnte?
Indem es z.B. für den Schulsport auch vor Corona-Zeiten ein Attest hatte oder Lehrer auf die Notwendigkeit eines Inhalators aufmerksam gemacht wurden. Wenn du chronisch krank bist oder deine Kinder chronisch krank sind, sollten doch die Betreuungspersonen Bescheid wissen. Das auf einmal durch Corona erst zu entdecken macht halt etwas stutzig.
 
Das lag in erster Linie an deinem zuerst vorgelegten Link. Den anderen musste ich mir ja selber raus suchen... Von daher ziehe ich zumindest den Fake News Vorwurf zurück ;-)

Ich habe den Inhalt der Verordnung sofort gepostet, ich habe sie nur per PDF vorliegen
Schwer, so passiv aggressive Vorwürfe zu ignorieren. Weiß auch nicht, warum du das genau so schreibst, wie du es tust. Egal.
Ich habe nicht vor, mich oder eines meiner Kinder mit einem nicht ausreichend getestetem Impfstoff impfen zu lassen. Dabei bin ich absolut kein Impfgegner. Aber bei sowas wie Mumps oder Pocken hat man Daten aus mehreren Jahrzehnten. Bei Covid-19: 0.
Ich denke, dass es früher oder später eine implizite Impfpflicht geben wird. Nach dem Motto: "Du darfst gerne nach Mallorca reisen. Mit Impfnachweis.". Gut, dann eben Urlaub in Deutschland.

Ich bin auch kein Impfgegner, eher Skeptiker.

Ich denke, bei Covid-19 wird es genau so ablaufen wie bei der Masernimpfung. Alles freiwillig, wenn man nicht in bestimmten Berufen arbeitet und genug Geld hat, die Bußgelder für die ungeimpften Schulkinder zu zahlen. Zusätzlich deine angesprochene Reisefreiheit.

Spahn geht nicht davon aus, dass es eine Impflicht geben muss, weil er sicher ist, dass es genügend freiwillige geben wird. So sein Tenor im Imterview auf eine hartnäckige Nachfrage.
 
Indem es z.B. für den Schulsport auch vor Corona-Zeiten ein Attest hatte oder Lehrer auf die Notwendigkeit eines Inhalators aufmerksam gemacht wurden. Wenn du chronisch krank bist oder deine Kinder chronisch krank sind, sollten doch die Betreuungspersonen Bescheid wissen. Das auf einmal durch Corona erst zu entdecken macht halt etwas stutzig.
Also er hat mal sinngemäß geschrieben das er für seine Tochter eine Befreiung aus "sonstigem Grund (nicht gesundheitsbedingt)" hat. (Kann natürlich auch eine "FakeNews" sein.)
 
Dass das der richtige Thread ist? – ja, doch, schon.

Dass ich eiren Disput nicht stören will? – Eigentlich nicht. Er scheint mir recht mühsam. Aber das ist ja euer Problem; ich muss ja nicht teilnehmen ... :D

Der Werbetext liest sich super.

Warum hat man vor der Corona-Plandemie nur immer so viele Jahre für das Testen der Impfstoffe verschwendet...
Und ich hatte die NY Times immer für ein seriöses Medium gehalten – im Gegensatz zu manch anderen hier geposteten „Quellen“. Mea maxima culpa. :ugly:
*Sarcasm off*

Es zwingt dich niemand, die von mir verlinkten Artikel zu lesen; jemanden anders interessiert es vielleicht. Wenn nicht, werde ich aber auch nicht die ganze Nacht wach liegen und ins Kissen weinen. :kaffee:
 
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