ich dachte an öffentlichen plätzen gibt es meinungsfreiheit solange diese keine straftat beinhaltet?Selbst wenn sie öffentliche Einrichtung ist - was man bei dem Weser-Stadion ggf. sogar noch andiskutieren könnte, da die Stadt ja mittelbar an der Weser-Stadion GmbH noch beteiligt ist - hat der Veranstalter dann Hausrecht. Zwischen dem Stadionbesucher und dem Veranstalter (Hier. Werder und der DFB) kommt es durch den Kauf der Karte zu einer privatrechtlichen Beziehung. Deswegen stehen ja auf der Karte hinten die Bedingungen drauf![]()



