Bei der DFL war man von der Entscheidung des OVG Leipzig ziemlich überrascht.
Ehrlich gesagt bin ich ein bißchen stolz drauf weil es Bremen war, das Rauball vor Augen führt in einem Land mit Gesetzen zu leben die sich NICHT nach der DFL richten.
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Bei der DFL war man von der Entscheidung des OVG Leipzig ziemlich überrascht.
Ist das so?In der Begründung wird gesagt, dass das Oberverwaltungsgericht rechtens geurteilt hat und nur noch die Details genauer dargelegt werden müssten. Also: Pay DFL!!!
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So habe ich das verstanden.
Nicht DFL sondern einzelne Vereine wie zB Werder. Denn Bayern, BaWü und Hessen wollen schon ausscheren und keine Gebühr erheben. Jetzt ist genau das passiert, was ich befürchte habe, dass nämlich die jeweiligen Landesregierungen im Rahmen des Föderalismus entscheiden, ob des Deutschen liebstes Kind Fußball bezahlen soll oder nicht.In der Begründung wird gesagt, dass das Oberverwaltungsgericht rechtens geurteilt hat und nur noch die Details genauer dargelegt werden müssten. Also: Pay DFL!!!
Ich habe es anders verstanden.So habe ich das verstanden.
https://www.welt.de/sport/fussball/...oennen-an-Polizeikosten-beteiligt-werden.htmlIch habe es anders verstanden.
EDIT:
Finde gerade den Artikel nicht. Es wurde nicht entschieden das DER Bescheid so passt, nur das es grundsätzlich möglich ist. Bezüglich des Bescheides wurde zurück ans Bremer Gericht verwiesen.
Eben nicht, die reichen die Rechnung an Werder weiter...Also: Pay DFL!!!
Es gibt so viele Sachen, die mich nicht interessieren, aber steuerfinanziert sind. Bitte dann konkret werden wenn es so kommt, dass auch bei unüblichen Polizeieinsätzen (Schützenfest, privater Geburtstag) eine Rechnung gesendet wird.Wartet einfach mal ab. Die Schatzmeister der Länder werden einer nach dem anderen umkippen. Denn auch wenn es die DFL nicht wahr haben will: Fussball interessiert nicht ALLE Deutschen.
"Die Frage, ob Fußball-Vereine künftig für die Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen zahlen müssen, bleibt in der Schwebe. Das Verwaltungsgericht in Leipzig klärt die Frage zwar, gibt den Fall aber dennoch zurück."
Ehrlich gesagt bin ich ein bißchen stolz drauf weil es Bremen war, das Rauball vor Augen führt in einem Land mit Gesetzen zu leben die sich NICHT nach der DFL richten.
Aber doch zur Klärung der Einzelheiten, wie sich der Gebührenbescheid zusammensetzt. Grundsätzlich kann der Veranstalter an den Polizeikosten beteiligt werden, so das BVerG."Die Frage, ob Fußball-Vereine künftig für die Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen zahlen müssen, bleibt in der Schwebe. Das Verwaltungsgericht in Leipzig klärt die Frage zwar, gibt den Fall aber dennoch zurück."
Sagte ich doch...
Die unüblichen Polizeieinsätze werden auch in Rechnung gestellt; und weil der deutsche Michel so ordnungsliebend ist, wird der jeweils zu berechnende Aufwand durch die der Allgemeine Gebührenordung der jeweiligen Bundesländer geregelt.Es gibt so viele Sachen, die mich nicht interessieren, aber steuerfinanziert sind. Bitte dann konkret werden wenn es so kommt, dass auch bei unüblichen Polizeieinsätzen (Schützenfest, privater Geburtstag) eine Rechnung gesendet wird.
Losgelöst davon, daß der Streitpunkt nicht die Polizeikosten an sich, sondern die Mehrkosten für Risikospiele sind, lässt sich diese Frage so pauschal nicht beantworten, weil nicht nur alleine die zu erwartende Zuschauerzahl sondern u,a, auch das zu erwartende Gefahrenpotential eine Rolle spielen. D.h. wenn das Gremium aus Polizei, Fußballverband, Vereine unter Zuhilfenahme der Daten der „Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze", der Ansicht ist, daß Oldenburg - Meppen mit üblicher Polizeistärke durchgeführt werden kann, wird auch nichts berechnet. Ist das Gefahrenpotential jedoch sehr hoch, wie z.B. bei Halle - Rostock oder Mannheim - Offenbach könnte dem gastgebenden Club eine Rechnung für den Mehraufwand in Rechnung gestellt werden, Besonders in den Fällen, in denen Polizeikräfte aus anderen Bundesländern unterstützend zur Seite stehen müssen.Und Risikospiele gibt es nicht nur da wo das Geld verdient wird. In der 3. Liga und in der Regionalliga gibt es viele Risikospiele.
Mal ein Beispiel, Meppen fährt zum Niedersachsenpokal nach Oldenburg, zum Spiel kommen 2.000 Zuschauer. Soll jetzt der klamme VfB Oldenburg für die Polizeikosten aufkommen?
So weit würde ich Stand heute noch nicht gehen. Aber das heutige Urteil, daß die Gebühren-Erhebungen von Mehrkosten für Risikospiele im Grundsatz rechtskonform sind, dürfte zumindest bei finanzschwachen Bundesländern Diskussionen auslösen, die bisherige Haltung zu diesem Thema zu überdenken.Wartet einfach mal ab. Die Schatzmeister der Länder werden einer nach dem anderen umkippen.
Ich weiß nicht, ob stolz das richtige Wort ist, aber es ist zumindest bemerkenswert, daß das kleinste Bundesland die Courage hatte, vor den monetär hochnäsigen Herren der DFL nicht einzuknicken und eine, wie das BVerwG heute bestätigte, im Grundsatz berechtigte Forderung gegenübe der DFL zu stellen.

Es gibt so viele Sachen, die mich nicht interessieren, aber steuerfinanziert sind. Bitte dann konkret werden wenn es so kommt, dass auch bei unüblichen Polizeieinsätzen (Schützenfest, privater Geburtstag) eine Rechnung gesendet wird.
Manche mögen das Urteil als bemerkenswert empfinden und sind sogar stolz darauf, aber Senator Mäurer will nach europäischen Vorbild einen Fonds. Er meint aber auch, dass man unterklassige Clubs davon ausnehmen könnte. Für mich gilt immer noch die Gleichheit vor dem Gesetz. Wo ist denn der formale Unterschied zwischen Rostock vs Halle und Werder vs HSV, wenn bei beiden Partien der Polizeiaufwand extrem erhöht ist?D.h. wenn das Gremium aus Polizei, Fußballverband, Vereine unter Zuhilfenahme der Daten der „Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze", der Ansicht ist, daß Oldenburg - Meppen mit üblicher Polizeistärke durchgeführt werden kann, wird auch nichts berechnet. Ist das Gefahrenpotential jedoch sehr hoch, wie z.B. bei Halle - Rostock oder Mannheim - Offenbach könnte dem gastgebenden Club eine Rechnung für den Mehraufwand in Rechnung gestellt werden, Besonders in den Fällen, in denen Polizeikräfte aus anderen Bundesländern unterstützend zur Seite stehen müssen.