Für das Phrasenschwein: Nach meiner Einschätzung liegt die Wahrheit irgendwo in der Mitte!
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass es Aufgabe des Staates ist das Gewaltmonopol auszuüben und somit
hat der Staat die Verpflichtung gegenüber seinen Bürgern ausreichend Polizeikräfte und Material vorzuhalten.
Dies ist ja nun bekannterweise vor einigen Jahren ziemlich in die personelle und materielle Insolvenz gefahren worden.
Dadurch das eben zu wenig Kräfte jeweils vor Ort zur Verfügung stehen, müssen Einheiten vermehrt durch die Republik
jagen. Diese wiederum fehlen in der normalen Arbeitsbewältigung ..... usw., usw..
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 125 Landfriedensbruch
(1) Wer sich an
1. Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder
2. Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit,
die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Soweit die in Absatz 1 Nr. 1, 2 bezeichneten Handlungen in § 113 mit Strafe bedroht sind, gilt § 113 Abs. 3, 4 sinngemäß. Dies gilt auch in Fällen des § 114, wenn die Diensthandlung eine Vollstreckungshandlung im Sinne des § 113 Absatz 1 ist.
Hier bitte konsequente Anwendung bis hin zur Einkesselung/Gewahrsamnahmen etc.bei voller Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten
natürlich unter Berücksichtigung der Rechtmäßigkeit.
Ich meine in diesem Sinne die konsequente Durchsetzbarkeit der Maßnahmen "Null Toleranz" bis hin zur Abriegelung entsprechend gefährdeter
Orte und Festsetzung/Rückführung (geschlossen). Ich bin der festen Überzeugung ein entsprechend geführtes Konzept würde sich durchsetzen.
Bei entsprechend geführter Konsequenz und Vorgehensweise würden Kat C/B isoliert.
Mit Blick auf die Personalansätze der Polizei bei sogenannten "Rotspielen" muss man deutlich die teilweise überzogenen Kräfteansätze rügen.
Sei es, dass keine ausreichende Aufklärung betrieben wurde oder man eben mehr Kräfte benötigt, weil keine speziellen Einheiten zur Verfügung
stehen.
Ein stückweit müssen sich auch die Fanprojekte an die Nase fassen, ob sie alles tun, um diese Kat. C/B zu isolieren.
Vielleicht gibt es ja auch folgende Möglichkeit. Bei einem sogenannten "Rotspiel" bekommt der gastgebende Verein die Möglichkeit die Fans auszuschließen oder es wird nur dem Gastverein ein kleineres Kontingent zugestanden und der Gastverein vergibt eben diese Karten über
den Fanbeauftragten an gemäßigte Fangruppierungen.
MMn muss die DFL sich auch an den Kosten beteiligen. Der jetzige Ansatz Gebührenbescheide erst ab einen überhöhten Polizeikräfteansatz
zu versenden finde ich in der Form angemessen, dass die DFL und die Vereine dadurch mehr in die Pflicht genommen werden.
Sollten sich die Rotspiele reduzieren würden sich ja auch automatisch die Gebührenbescheide reduzieren.
Durch bauliche Veränderungen an den Stadien könnte sich auch eine andere Art der Polizeitaktik mit einem geringerem Kräfteansatz
durchsetzen.
Abenteuerlich wa!?