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dieeeter
Guest
wat? komm mit sinnvollen beispielen/vergleichen oder lass es ganz sein.
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du hast doch geschrieben, dass man zum beispiel den autor des blogs für die strafen ranziehen sollte, weil er ja offenbar "mitten drin" stand. warum ist es dann kindisch, wen ich das hinterfrage?
ich finde überhaupt nicht alles gut, aber die zündelei an sich eben auch nicht so schlimm, wie es hier oft dargestellt wird.
die leute werden in eine unverhältnismäßg kriminelle ecke gestellt
und der normale user eines fanforums freut sich dann darüber, dass wieder mal 250 leuten kollektiv verwehrt wird, ein fußballspiel zu gucken, weil ein paar bengalos in deren bus gefunden wurden. über die verhältnismäßigkeit dieser strafen und darüber dass hier auf lange sicht die fankultur zerstört wird, denken diese user nicht nach.
wat? komm mit sinnvollen beispielen/vergleichen oder lass es ganz sein.
Dann eben anders, wenn du jemand durch die Rauchentwicklung schadest, ob beachtsichtikt oder nicht. Wanderst du ins Gefängnis. Weil eine Rauchvergiftung eine Körperverletzung ist. Diese kann auch tödlich enden.
Dann eben anders, wenn du jemand durch die Rauchentwicklung schadest, ob beachtsichtikt oder nicht. Wanderst du ins Gefängnis. Weil eine Rauchvergiftung eine Körperverletzung ist. Diese kann auch tödlich enden.
Auf einen Mord gibt es bis zu Lebenslänglich Gefängnis, das kann dann nicht mehr auf Bewährung ausgesetzt werden!!!
Eine Körperverletzung mit Todes Folgen ist zwar nicht das Gleiche aber da hat der Richter der dann vor dir sitzen wird keine andere Wahl als dich weg zu sperren. Weil, es sind zwei Straftaten, Pyrro zu zündeln ist in Deutschland überall das Ganze Jahr über verboten. Ausnahme, Angemeldete Feuerwerk.
Und Sylwester zur Neujahrenacht. Und Körperverletzung ist auch eine Straftat. Dazu mit Todesfolge, das wird dann auch nicht unter 10 Jahren heraus kommen.
So einfach ist es. Bei erfolgreicher Ermittlung wird der Täter/die Täter sich ebenso vor Gericht wegen Körperverletzung verantworten müssen.
Und sag bitte nicht so eine Rauchvergiftung ist ja nichts schlimmes. Hast du schon selber mal eine Gehabt? Sicher nicht. Sonnst würdest du hier nicht so Großspurig kommen, ist ja nichts schlimmes passiert.
würde ausreichen um mal eben die Tat an sich zu verhindern oder den Täter anzuzeigen zu können, selbst wen man nur den nächst stehenden Ordner darauf aufmerksam macht wer einer der Übertäter ist. Über die Täter bekommt man auch her raus wer und wie die Pyro ins Stadion gekommen sind.
Der Mitten drin steht, hat mehre Möglichkeiten, entweder zur Vermeidung der Straftat bei zu tragen, oder die Straftat unverzüglich zu melden/ anzuzeigen. Wenn er es nicht macht, macht er/sie sich mitstrafbar.
Also komm mir nicht so, als würde es als "Unbetrofende" Person keine Möglichkeit hat sich gegen eine Strafe zu währen.
dieeeter: !ES-IST-VER-BO-TEN!
Was bitte ist so schlimm daran ein Spiel nicht gucken zu dürfen?? Sie wissen es ist verboten, sie tun es trotzdem, sie dürfen das Spiel nicht sehen. Und dann auch noch rumheulen weil man bei was verbotenem erwischt wurde und die Konsequenzen zu tragen hat? Diese Fankultur, die auf Kosten des Vereines ihren Spaß hat, die kann mir persönlich tatsächlich gestohlen bleiben.
darum gehts hier aber nicht.
aber zum einen muss diese strafe im richtigen verhältnis zur begangenen tat stehen und auch nur die belangen, die die tat begangen haben,
leute wie du werden auch dann noch, wenn irgendwann mal der abbau der stehplätze mit pyrovergehen begründet werden sollte, empört auf die zündler gucken, anstatt das strafmaß zu hinterfragen. schade.
statt damit zu drohen, durch irgendwelche überhöhten zahlungen deren leben zu zerstören.
Warum sind die Kontrollen so miserabel?
Seit wann ist das NICHTANZEIGEN einer Straftat in Deutschland eine Straftat? Bitte Quellennachweis, da mir eine solche nicht bekannt ist.
Gilt aber natürlich nur eingeschränkt bzw für eine geplante Straftat. Wie, das muss dir ein Jurist erklären^^ Der andere Fall auf den rudi vermutlich anspielt ist die Strafvereitelung. Auch da müsste ein Jurist an die Front.ich finde überhaupt nicht alles gut, aber die zündelei an sich eben auch nicht so schlimm, wie es hier oft dargestellt wird. .

Nicht überhöht, sondern angemessen, rechtsstaatlich eben. So ist ein ziviles Zusammenleben nunmal geregelt, wenn ich des Nachbars Benz abfackel, dann zahle ich des Nachbars Benz falls ich keine entsprechende Versicherung habe. Das nennt sich Verantwortung.
Na, wenn das Zündeln nicht so schlimm ist, wie es hier oft dargestellt wird, dann sollten wir bei Dir zuhause ein Forumstreffen veranstalten und jeder Besucher darf in Deinem Wohnzimmer einen Bengalo zündeln.
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Okay... Bei einer Körperverletzung, mal angenommen eine Rauchvergiftung, wandert man als Ersttäter nicht ins Gefängnis, sondern erhält normalerweise eine Geld- oder Bewährungsstrafe. Zu prüfen wäre hier vom Richter auch der Vorsatz, der nicht gegeben zu sein scheint, da es schwer wird jemandem nachzuweisen, das er das Bengalo bewusst gezündet hat um Personen zu verletzen.
Eine Körperverletzung mit Todesfolge, erleben wir in Deutschlands häufiger.
Auch wird bei einem Unfall mit Todesfolge ( Fahrlässige Tötung) in der Regel bei einem ersten Vergehen (so der Täter denn in der Regel unbescholten ist) eine Bewährungsstrafe verhängt. Also auch nicht IMMER direkt ab in das Gefängnis. Nur mal so nebenbei angemerkt.
Bitte erkläre mir mal, woher DU weißt, das eine Körperverletzung mit Todesfolge nicht unter 10 Jahren Freiheitsentzug geahndet wird. Die Quelle wüsste ich mal gerne.Hat sich unser StGB geändert????
Mal als Faktencheck kurz den §227 (1) StGB prüfen und bei Bedarf den 227 (2) StGB.
Es ist eh schon sehr schwer deine Beiträge zu lesen. Aber bitte verbreite hier nicht falsches als Tatsachen!
Wenn du es so genau wissen willst, §138 StGBGilt aber natürlich nur eingeschränkt bzw für eine geplante Straftat. Wie, das muss dir ein Jurist erklären^^ Der andere Fall auf den rudi vermutlich anspielt ist die Strafvereitelung. Auch da müsste ein Jurist an die Front.
bei einer pyroaktion entstehen aber im normalfall keine sachschäden, sondern die strafen gehen auf (willkürliche) festlegungen des sportgericht zurück und sind an vereine gerichtet.
mit so sprüchen wie 'jeder ist seines glückes schmied' und weiß, was er macht, kannst du dann übrigens jede erdenkliche strafe für jede tat rechtfertigen.
hier gehts ja aber gerade unter anderem darum, strafmaße zu hinterfragen.
Marg sein, das ich bei dem Strafmaß übertrieben habe. Ich nehme mir aber nicht die Zeit, jetzt zu überprüfen ob es tatsächlich auf jeden Fall bei einer Bewährungsstrafe bleiben würde oder nicht. Eine Gefängnisstrafe die auf Bewährung ausgesetzt wird, kann nie höher sein als 2 Jahre.
Bei einer Körperverletzung mit Todesfolge mit Vorsatz, kann man auch als Erstäter ins Gefängnis wandern. Das hängt aber auch von Richter ab.
Bei einer Körperverletzung mit Todesfolge ohne Vorsatz, ja dann kann auch mit einer Bewährungsstrafe zu rechnen sein. Was aber nicht heißt das man sich darauf verlassen darf.
Denn schließlich wird mit Vorsatz gezündelt, aus versehen wird man so ein Bengalo nicht anzünden. Sondern mit voller Absicht. Nur ob eventuelle Folgen bewusst oder unbewusst abgeschätzt werden bevor gezündelt wurde, das ist dann nicht nach zuweisen. Ob man also bewusst oder unbewusst in kauf nimmt, das jemand zu schaden kommen kann oder nicht das kann dann auch als Vorsatz gewertet werden. Denn das eine, den Bengalo oder andere Pyro zu zünden ist Vorsatz. Das einzige ist ob, man bewusst das leid anderer in Kauf genommen hat oder nicht. Konnte man nicht wissen, was man da macht, dann ist es kein Vorsatz. Konnte man wissen was passieren kann ist es Vorsatz, auch dann wenn es ehr zufällig ist das jemand zu schaden kommt.
Jeder weiß das was passieren kann, die Frage ist nur wann es passiert.
Bei 100 mal wird nichts passieren aber beim 101. Fall ist was passiert.
Zum Glück blieb es in Grenzen. Aber es hätte auch ganz leicht anders sein können.
Aber es kommt irgendwann mal zum Todesfall.

weil du damit im prinzip aussagst, dass jedes festgelegte strafmaß in ordung ist, wenn jeder weiß, was ihn erwartet.
wenn jemand durch strafzahlungen ruiniert wird, weil er einen bengalo gezündet hat, das sportgericht daraufhin eine strafe für den verein ausspricht und dieser die strafe auf den fan umlegt, dann läuft in dem ganzen system irgendwas falsch. entweder sollte der verein die strafe nicht auf diejenige person umlegen oder, wenn das gängige praxis ist, sollte die strafe in einem für eine privatperson in anbetracht ihres vergehens angemessen rahmen bleiben.
ebenso läuft etwas schief, wenn in stadien ganze tribünen gesperrt und damit vollkommen unschuldige ausgesperrt werden.
leider ist das ganze thema so aufgebauscht und dramatisiert wurden, dass viele leute selbst die bescheuertsten kollektivstrafen begrüßen.