Samthandschuhe aus und ab mit denen... Theoretisch ganz einfach, aber wir schaffen das, auch daraus womöglich noch einen riesigen bürokratischen Akt zu machen.
Den Akt muss man aber eben u.a. deswegen machen, weil Deutschland eben das tun muss, was - berechtigterweise - auch von den Flüchtlingen erwartet wird; man muss sich ans Recht halten. In diesem Fall; das Internationale. Und die Genfer Flüchtlingskonvention sagt nun einmal, dass eine schwerwiegende Gefahr für die Sicherheit der Allgemeinheit darstellt, weil jemand rechtskräftig wegen eines Verbrechens oder eines schweren Vergehens verurteilt wurde (Art. 33 Abs.2). Da reicht es in der Regel eben nicht, wenn jemand wegen irgend etwas zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde.
Und dass die Abschiebebescheide gerichtlich überprüft werden müssen, wenn er Widerspruch einlegt, ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip.
Die Regelungen sind nicht soooo viel komplizierter, als es sein müsste, nur sind zu wenige Leute da, die dort arbeiten. Und innerhalb der Behörden selbst könnte wohl einiges besser organisiert werden. Ob das unbedingt besser wird, wenn man den Chef der Bundesanstalt für Arbeit (auch nicht gerade ein Beispiel für Strukturiertheit) das "nebenbei" machen lässt...

