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DR AKR
Guest
Auch wenn TE als GF Sport die Hauptverantwortung in der Trainerfrage trägt, so wurde von Werder stets kommuniziert (und auch u.a. von dir so kommentiert), daß bei Werder Bremen die Entscheidungen gemeinschaftlich gefällt werden. Somit ist/wäre nicht nur der TE, sondern auch der AR angezählt.
Selbstverstndlich ist auch der AR angezählt, schließlich hat ja genau der neben viel diskutierten Versäumnissen der Vergangenheit hinsichtlich der Aufsichtspflicht auch die aktive Entscheidung der Peronalie Eichin zu verantworten.
Daher würde sich bei einer vorzeitigen Trennung von VS auch zeigen, ob die Spitze der Werder-Familie tatsächlich über den Charakter der oft propagierten Familie verfügt: denn zu einer Familie gehört es, daß die Folgen bzw. Konsequenzen von gemeinschaftlichen Fehlentscheidungen auch gemeinsam getragen werden, sprich ob der AR von Werder Bremen in dem Fall auch personelle Konsequenzen in den eigenen Reihen zieht oder ob die Entlassungen von drei Trainern und einem GF Sport in 2,5 Jahren nur die "Bauernopfer" der eigenen Konzeptionslosigkeit bleiben.
Die Trainerentscheidung ist in erster Linie eine gemeinsame Entscheidung der dafür verantwortlichen Geschäftsführer. Der AR hat da allenfalls beratende Funktion. Im extremsten Fall kann man sich eine Veto-Funktion des Gremiums vorstellen, von dessen Ausübung mir aber nichts bekannt ist.
Innerhalb der letzten Jahre hat es im AR mehrere Personaländerungen gegeben, den Rückzug des vormaligen Vorsitzenden unmittelbar während der letztjährigen sportlichen Katastrophe unter Dutt.



