Nun gibt es viele Versuche von Arbeitgebern, das Sozial- und Freizeitverhalten ihrer Angestellten zu steuern und zu überwachen. Nach allem, was ich bisher weiß, ist MA zu schnell gefahren und war nachts um 3 unterwegs. Dies alles geht den Verein nichts, aber auch überhaupt nichts an. Er bekommt ein Bußgeld, evtl. ein Fahrverbot - und gut ist. Es gibt kein "Ansehen des Vereins", das geschützt werden muss. Dass die Vereine und ihre Vertreter das anders sehen, ist ihr gutes Recht. Aber was soll man machen, wenn denen keine Bildung im Weg zu stehen scheint?
Juristisch ist die Supendierung nicht zu halten. Mir ist durchaus bekannt, dass in den Arbeitsverträgen der Spieler allgemeine Geschäftsbedingungen (Vertragsstrafen und Betriebsbußen) enthalten sind, die vor keinem Arbeitsgericht Bestand haben. Es gibt Arbeitsrechtler, die das den Verbänden und Vereinen auch schon ins Stammbuch geschrieben haben. Ergebnis: Fehlanzeige.
Es wird mal wieder Zeit für ein wegweisendes Urteil wie seinerzeit das "Bosman-Urteil", mit dem die Sportwelt auf den Kopf gestellt wurde. Aber welcher Spieler traut sich das schon, wenn er damit seine Karriere ruiniert? Schade. Andernorts nennt man das Mobbing, was von Vereinen, Funktionären und Verbänden betrieben wird.