So, nachdem mein ursprünglicher Nick hier mit dem bekannten Problem nicht mehr funktioniert, habe ich mir bis zur Behebung des Problems einen Ersatzaccount erstellt.
Was gute Gewalt ist, interessiert mich jetzt aber auch. Ich würde es eher in nötige und unnötige Gewalt unterteilen, aber wo Gewalt wirklich gut sein soll, sehe ich jetzt nicht.
Mit der Einteilung in "nötige" und "unnötige" Gewalt kann ich übrigens auch leben. So kann man das auch sehen.
Im Übrigen erleiden und üben wir Gewalt schon vor unserer Existenz aus. Erleiden deswegen, weil uns Niemand gefragt hat, ob wir wirklich auf diese Welt kommen wollen und ausüben deswegen, weil durch unsere Zeugung Millionen Andere Menschen nicht die Möglichkeit hatten, auf die Welt zu kommen. Auch das ist Gewalt, wenn auch philosophisch betrachtet.
der größte witz ist jawohl das mit der kennzeichnungspflicht.
Als wenn einer private Daten als kennzeichnung wollen würde, ne einfache, individuelle nummer auf der einsatzkleidung reicht völlig und verletzt zu 0% die Privatsphäre. Mal abgesehen davon ist der Polizist im einsatz kein Privatmensch!
Was willst Du mit dem letzten Satz aussagen? Ich hoffe doch etwa nicht, dass der Polizist im Dienst, in seiner Rolle als Beamter, nicht etwa die gleichen (Grund)rechte hätte, wie ein "normaler" Mensch?
Wenn man mit dem Eintritt in den Polizeidienst gewisse Recht abgeben müsste, hätten wir schlechte Karten, was den Nachwuchs der Polizei angeht.
Der einzelne Polizeibeamte hat gleichermaßen das durch Artikel 2 GG normierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Nämlich eigenständig über die Preis - und Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zu entscheiden! Und der Eingriff gegen das RiS liegt zweifelsohne vor, weil eine Kennzeichnungspflicht von Polizeivollzugsbeamten nämlich ausschließt, dass der Beamte im speziellen Einsatzfall seine Identifizierbarkeit verhindert.
Und dieser Fall wäre gerade gegeben, wenn es sich um Einsatzlagen handelt, in welchen die Beamten politisch extremen Gruppen gegenüber stehen. Es ist keine Seltenheit, dass Polizisten fotografiert oder gefilmt werden und dieses dann ins Internet gestellt wird. Was im Übrigen auch die Persönlichkeitsrechte des Beamten verletzt.
keiner will die privatadressen usw... Name, Welcher Polizei Direktion bzw Einheit er zugeteilt ist und ggf Dienstnummer (nicht die von seinem Diensttelefon)
Nein, natürlich nicht. Ist ein Märchen, dass Polizeibeamte in ihrem Privatleben dann weiter bedroht werden.
Hatte hier nicht ein User im Zuge der Stuttgart21 Diskussion gefordert, ein Bisschen von dem Schwarz-Weiß-Denken Abstand zu nehmen?
Wenn die oben getätigte Aussage nicht schwarz-weiß ist, weiß ich es auch nicht.
Respekt übrigens, dass sowas Bremer Fans schreiben. Möglicherweise habt Ihr vergessen, als vor ca. 2(?) Jahren der Bremer Einsatzleiter in einer mutigen, aber rechtlich sauberen Entscheidung befahl, über 200 Frankfurter "Fans" auf ihrer Anreise in polizeiliches Gewahrsam zu nehmen...bevor sie in Bremen die ganze Innenstadt auseinander genommen hätten. Der Einsatzleiter, Familienvater und Ehemann, musste sich in der Folge auf heftigste bedrohen lassen.
Im Übrigen haben genug Vorfälle in der Vergangenheit gezeigt, dass etwaige Fehlverhalten von Polizeibeamten auch ohne entsprechende Kennzeichnungspflicht sicher aufgedeckt werden können. Bei der Bereitschaftspolizei Hundertschaft ist das genauso unproblematisch wie im normalen Einzeldienst.
Und bitte noch was : Es gibt KEINE Dienstnummer. Vielleicht bei Kojak.