Was so noch nicht einmal ansatzweise stimmt.
Das ganze Geschäft Bundesliga lebt von der Öffentlichkeit, von der Identifikation, davon, dass sich die Fans dafür interessieren, was in, mit und bei ihren Lieblingsvereinen passiert. Und da kommst du mit einer solchen Aussage? :stirn:
Weil es stimmt. Selbst das öffentlich machen einer Verletzung beim Spieler xy wäre zunächst einmal ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht, weil grundsätzlich ein Arbeitgeber nichts über die Diagnose erfahren darf. In diesen Fällen ist aber natürlich davon auszugehen, das vertraglich geregelt ist, dass sowohl der Arbeitgeber, als auch die Öffentlichkeit informiert werden dürfen.
Was anderes sind die anderen Regelungen, die im Vertrag geregelt werden. Da geraten ja oftmals Details erst durch Indiskretionen an die Öffentlichkeit. Den :stirn: gebe ich dir gerne zurück.




