Natürlich würde man damit viele Baustellen öffnen. Gibt ein Spieler nach dem Spiel zu, seinen Gegenspieler absichtlich verletzt zu haben, wird der Kontrollausschuss mit Sicherheit tätig. Wie er es auch jetzt schon wird, wenn sich nachträglich Tätlichkeiten beweisen lassen, die der Schiedsrichter übersehen hat.
Nein DAS wäre nicht möglich, da der Schiedsrichter die Situation bewertet HAT, zwar falsch, aber er HAT sie bewertet. Das ist die Tatsachenentscheidung an die der DFB nicht rüttelt. (Wie schon oft geschehen wenn ein Schiedsrichter eine Situation falsch bewertet hat und einen Spieler zu unrecht mit Rot bestraft hat und der Spieler trotzdem ein Spiel aufgebrummt bekommt wegen der Tatsachenentscheidung.)
Entscheidet der DFB das die Tatsachenentscheidung nicht das Non Plus Ultra ist, kannst du dir sicher vorstellen was die Vereine für Einspruchsmöglichkeiten bekommen wenn mal wieder ein Spieler vom Platz fliegt und Rot bekommen weil der Gegenspieler eine Schwalbe gezeigt hat.

