Was regt euch gerade auf?

Auf meine Email und die Bitte die WLAN Funktion umgehend freizuschalten haben sie bisher nicht geantwortet.
Ich vermute denen oder demjenigen geht gerade der Stift, da es bereits ein absoluter Verstoß ist, da sie keine Einwilligung haben.
Mein Vorschlag für eine weitere Vorgehensweie:

- Nochmal schriftlich um Freischaltung bitten und mit Datum Frist setzen
- Passiert bis zum Ablauf der Frist nichts, mittels einer Nachfrist zur Freischaltung schriftlich auffordern, und dabei darauf hinweisen, dass bei einem erneuten Verstreichen der Frist die Option offengehalten wird, rechtliche Schritte einzuleiten.

Wie gestern bereits geschrieben: am besten ist es, wenn sich dabei Eltern zusammenschließen, um somit den Druck auf die Schulleitung zu erhöhen.

Als mein Nachwuchs noch im Kindergarten war, wollte die Leitung einen Beschluss durchsetzen, der gegen das Bremische Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetz verstieß. Die Leitung des Kindergartens erwies sich bei persönlichen Gesprächen jedoch als resistent gegenüber Argumenten. Daraufhin erhielt die Kindergartenleitung einen von mehreren Eltern unterschriebenen Brief, der den genauen Wortlaut des entsprechenden Paragraphen des BremKTG mit dem Hinweis enthielt, dass diese Eltern bei Umsetzung des Beschlusses entsprechende Klage einreichen würden. Nach wenigen Tagen zog die Leitung der Kita ihre rechtswidrige Entscheidung zurück.
 
Nochmal schriftlich um Freischaltung bitten und mit Datum Frist setzen
- Passiert bis zum Ablauf der Frist nichts, mittels einer Nachfrist zur Freischaltung schriftlich auffordern, und dabei darauf hinweisen, dass bei einem erneuten Verstreichen der Frist die Option offengehalten wird, rechtliche Schritte einzuleiten.
Dein Vorschlag zur Fristsetzung ist doch wie ein Gummiband, sehr dehnbar.
Warum nicht schriftlich auffordern zur Freischaltung binnen 8 (14) Tagen, bei Nichtbefolgung erfolgt die Einleitung rechtlicher Schritte. Punkt.
Ab einer gewissen Zeit helfen Bitten nicht weiter, außerdem hat Ossi doch schon gebeten.
Aus meiner Praxis heraus kann ich nichts anderes empfehlen:
1. Telefonieren (sprechen ist besser als schreiben)
2. Schreiben (bitten, nachdrücklich!) mit Bezug auf auf das Telefonat
3. siehe oben
 
Wäre ich davon betroffen, würde ich die mit Datenschutz beauftragte Stelle bei der Senatorin für Kinder und Bildung sowie die bremische Landesbeauftragte für Datenschutz einschalten mit der Bitte um Prüfung, ob dieses Vorgehen mit der EU-DSVGO vereinbar ist.

Mein Dienst-Smartphone ist ebenfalls fremdadministriert. Das geht gar nicht anders. Natürlich nicht in einer Schule, aber dennoch. Als ich früher um Zugang zu unseren IT-Systemen von meinem privaten Gerät gebeten habe (mittlerweile nicht mehr erlaubt, aber damals halt), wurde mir gesagt, dass mein Smartphone dann von unserer Firmen-IT administriert wird um die Sicherheit zu gewährleisten. Ich kenne jetzt zwar den konkreten Fall nicht, kann aber verstehen, dass ein Unternehmen (hier: Schule) mit sensiblen Daten (hier: persönliche Daten), nicht einfach so irgendwelche privaten Geräte mit Gott weiß was für Soft- oder Malware in seine Netze lassen möchte. Und wenn doch, dann eben unter Kontrolle.

Wie @Lübecker schon schrieb: Reden, reden, reden! Dann klärt sich das sicherlich schnell.
 
Dein Vorschlag zur Fristsetzung ist doch wie ein Gummiband, sehr dehnbar.
Warum nicht schriftlich auffordern zur Freischaltung binnen 8 (14) Tagen, bei Nichtbefolgung erfolgt die Einleitung rechtlicher Schritte. Punkt.
Ab einer gewissen Zeit helfen Bitten nicht weiter, außerdem hat Ossi doch schon gebeten.
Aus meiner Praxis heraus kann ich nichts anderes empfehlen:
1. Telefonieren (sprechen ist besser als schreiben)
2. Schreiben (bitten, nachdrücklich!) mit Bezug auf auf das Telefonat
3. siehe oben

Wenn ein genaues Datum als Frist gesetzt wird, warum ist das wie ein Gummiband? :confused:

Grundsätzlich können Gespräche zielführender als Korrespondenz, da gehe ich mit dir 'accord. Aber wie können klärende Gespräche geführt werden, wenn sich die Gegenseite, im Fall von @Exil-Ostfriese die Schulleitung, in Schweigen hüllt, weil dem / den Entscheidern offenbar gerade der Stift geht? Oder wie in dem von mir geschilderten, selbst erlebten Fall die Gegenseite sich gegenüber einem konstruktiven Gespräch verweigert? Dann bleibt doch nur noch der Schriftverkehr.
 
Dann ja, da bin ich bei dir.
Die Frage, die sich mir in diesem konkreten Fall stellt, ist: inwieweit muss man Fristen (egal wie lang oder kurz) einhalten, wenn es eigentlich um den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte bzw. Privatsphäre geht?
Ich denke, ich würde versuchen, das wirklich schnell im Gespräch zu klären, ansonsten hätte ich sofort meinen Anwalt konsultiert.
 
Wenn ein genaues Datum als Frist gesetzt wird, warum ist das wie ein Gummiband? :confused:

Dein Text:
Nochmal schriftlich um Freischaltung bitten und mit Datum Frist setzen =14 Tage
- Passiert bis zum Ablauf der Frist nichts, mittels einer Nachfrist =14 Tage zur Freischaltung schriftlich auffordern, und dabei darauf hinweisen, dass bei einem erneuten Verstreichen der Frist die Option offengehalten =X Tage wird, rechtliche Schritte einzuleiten.
Allein beim "offenhalten" streubt sich bei mir alles. Was heißt das, kann sein, kann nicht sein, und wenn ja, was passiert dann? Schreibt der Anwalt einen Brief (ebenfalls mit Fristsetzung) und dann widerspricht die Gegenseite? t.b.c............
DAS ist das Gummiband.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Frage, die sich mir in diesem konkreten Fall stellt, ist: inwieweit muss man Fristen (egal wie lang oder kurz) einhalten, wenn es eigentlich um den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte bzw. Privatsphäre geht?
Das entzieht sich meiner Kenntnis.

Ich denke, ich würde versuchen, das wirklich schnell im Gespräch zu klären, ansonsten hätte ich sofort meinen Anwalt konsultiert.
Gerade In einem so sensiblen Fall würde würde ich es nicht nur beim Gespräch belassen, sondern dies auch entsprechend schriftlich protokollieren, z.B. mit einer Email an die Gegenseite mit dem Tenor "... hiermit übersende ich Ihnen meine in unserem Gespräch vom... geäußerten Standpunkte nochmals in schriftlicher Form..." Sowohl zur eigenen Absicherung, als auch dass man im worst case dem eigenen Rechtsverdreher Belegbares die Hand geben kann.
 
Grundsätzlich können Gespräche zielführender als Korrespondenz, da gehe ich mit dir 'accord. Aber wie können klärende Gespräche geführt werden, wenn sich die Gegenseite, im Fall von @Exil-Ostfriese die Schulleitung, in Schweigen hüllt, weil dem / den Entscheidern offenbar gerade der Stift geht?

Also Vorgestern Abend gab es besagte Mail, und die Schule hat nicht innerhalb von einem Tag geantwortet. Das heißt dann, da geht jemandem der Stift? Das wäre ja ungefähr so wie zu behaupten, dass einem Moderator der Stift geht, wenn er nicht innerhalb eines Tages auf eine PM reagiert. Merkst de selber, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke, ich würde versuchen, das wirklich schnell im Gespräch zu klären, ansonsten hätte ich sofort meinen Anwalt konsultiert.

Die Sache ist sehr einfach: Wenn das Tablet nicht im MDM-System der Schule integriert ist, dann kann das Kind nicht von zu Hause aus die Ressourcen der Schule benutzen. Man muss dann selber entscheiden was einem wichtig(er) ist: Den vollen Zugang des Kindes zum schulischen IT-System, oder die eigene Paranoia, dass die Firma die die Geräte verwaltet, einen verfolgt und abhört. Oder man klärt mit dem Servicepartner in einem Telefongespräch, ob man die Funktionalität des WLAN deaktivieren kann und wenn nein, warum. Lösung bleibt dann im Zweifel: Tablett wird nur in der Schule benutzt.

P.S.: Dein Anwalt wird dir vermutlich sagen, dass du die Nutzungsbedingungen hättest lesen sollen. Dort steht vermutlich drin, dass die Nutzung der IT der Schule nur mit Einwilligung in entsprechende Services möglich ist.
 
OK und wenn ich dann sage, mit mir nicht?

Ich meine, mich betrifft das nicht. Aber es mutet schon befremdlich an.
Ich kenne das noch mit Büchern, Heften und Stiften.
Die sollen ja Technik nutzen (müssen sie auch) aber es muss doch möglich sein, das auf die Schule zu begrenzen und wenn nicht, dann Lösungen zu finden, wie zu Hause gearbeitet werden kann ohne "Eingriffe" von Fremden.
 
Also Vorgestern Abend gab es besagte Mail, und die Schule hat nicht innerhalb von einem Tag geantwortet. Das heißt dann, da geht jemandem der Stift? Das wäre ja ungefähr so wie zu behaupten, dass einem Moderator der Stift geht, wenn er nicht innerhalb eines Tages auf eine PM reagiert. Merkst de selber, oder?
Ich habe lediglich die dahingehende Wortwahl von Post 8241 aufgegriffen. Lesen heißt lösen ;)
 
OK und wenn ich dann sage, mit mir nicht?

Nichts, dann eben nicht.

Die sollen ja Technik nutzen (müssen sie auch) aber es muss doch möglich sein, das auf die Schule zu begrenzen

Das ist doch auch problemlos möglich. Lässt man das Gerät eben in der Schule und es gibt kein Problem. Problematisch wird es erst dann, wenn man möchte, dass von zu Hause gearbeitet wird (oder wenn es, wie im Lockdown, nicht anders geht oder Hausaufgaben wirklich so vorgegeben werden).

Lösungen zu finden, wie zu Hause gearbeitet werden kann ohne "Eingriffe" von Fremden.

Die kann es mMn. nicht geben. Ganz allgemein gesprochen, jetzt nicht nur für Schulen: Wenn du ein Gerät mit deinem eigenen Netz verbinden und sicher stellen möchtest, dass alles sicher läuft (kein Datenabgriff, keine Malware, keine Schäden), dann muss das zentral administriert werden. Man kann über einzelne Regeln reden, nicht aber über die Fremdverwaltung.

Wenn ich jetzt mal rate: WLAN immer aktiv hat wahrscheinlich als Ursache, dass der Serviceprovider zentrale Updates jederzeit durchführen können möchte. Muss man natürlich nicht so machen, man könnte auch sagen, das Gerät überprüft auf Updates sobald es eine VPN-Verbindung zum Netz hat.
 
Nur aus Interesse habe ich jetzt noch mal nachgefragt. Es gab 2 Möglichkeiten:
a) Die Eltern kaufen ein eigenes, welches dann dem Admin der Schule unterliegt und wo man nicht mehr sehr viel privat machen kann, oder
b) Die Schule stellt ein iPad, welches der Schüler bei Bedarf mit nach Hause nehmen kann.
Gewählt haben sie bei unserem Kleinen Variante b)
Scheint wohl so zu sein, das die iPads grundsätzlich der Schule unterliegen. Es gab seinerzeit auch mächtig Theater, weil die Schule meinte, die Eltern währen doch wohl in der Lage, eins zu kaufen. Letztendlich stellte die Schule die iPads.
 
Scheint wohl so zu sein, das die iPads grundsätzlich der Schule unterliegen.

Der Grund für die elternfinanzierten Geräte ist, dass manche Schulen keine Budgets haben um alle Klassen komplett mit neuen Geräten auszustatten. Also unterstützt man, aber der Sinn dieser Geräte ist natürlich die Nutzung für schulische Zwecke und somit unterliegen sie, genau wie du sagst, der Schule.
 
Der Grund für die elternfinanzierten Geräte ist, dass manche Schulen keine Budgets haben um alle Klassen komplett mit neuen Geräten auszustatten. Also unterstützt man, aber der Sinn dieser Geräte ist natürlich die Nutzung für schulische Zwecke und somit unterliegen sie, genau wie du sagst, der Schule.
In meinem Fall gab es tatsächlich iPads (die gesamte Schule, gesponsert), man gönnt sich ja sonst nichts :D.
Es nennt sich Apple Distinguished School - Stadtschule Dingeskirchen
 
Zuletzt bearbeitet:
So gut solltest du mich eigentlich kennen, dass ich sowas i.d.R. weiß ;)

Lass es mich anders ausdrücken: Nach dem was hier immer wieder läuft hätte ich dir eine andere Sensibilität zugetraut wenn es um die Frage der Reaktionszeiten auf Nachrichten geht ;) Denn du greifst nicht nur unkommentiert die Wortwahl auf, sondern unterstellst ebenfalls, die Gegenseite würde sich in Schweigen hüllen (also dies absichtlich tun). Gerade du solltest aber wissen, dass es manchmal ganz einfach nicht möglich ist so umgehend schnell zu reagieren, wie sich das manche gerne wünschen würden.
 
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