Das hat mir jetzt so die Hutschnur platzen lassen, dass ich nicht anders konnte als umgehend ein Schreiben aufzusetzen:
Dein Engagement in allen Ehren, aber wenn eine deutsche Boulevardzeitung von "an Rufmord grenzende Meinungsmache" lebt, dann die BILD (siehe z.B. diese abstruse DSDS-Kampagne). Deine Anklage ist also quasi eine Bestätigung für die Redaktion, dass die alles richtig gemacht hat.
Ich kann Dir inhaltlich natürlich nur Recht geben. Das Lehmann eine linke, verachtenswerte Ups, ich muss meine Wortwahl ändern
ist, ist ja nichts Neues. Ich würde an Stelle von Werder die Sache bei den Hausanwälten zur Sprache bringen, ich als juristischer Laie sehe hier auch den Straftatbestand der üblen Nachrede (§ 186 StGB) bzw. der Verrleumdung ( § 187 StGB) erfüllt. Ich würde hier auch prüfen lassen, ob hier ein juristisches Eilverfahren zwecks VÖ-Stop des Lehmannschen Schundliteraturwerks, Sinn macht. Muss Tim, bzw. Werder wissen. Auf dem Rücken eines Toten populistische Meinungsmache, gerade auch noch zum jetzigen Zeitpunkt, zu machen ist jedenfalls durch und durch perfide und an Niederträchtigkeit nicht zu überbieten.

