Teil II: Muss es Rechtssicherheit und Rechtsschutz für politische Entscheidungen geben, die mit Betrug und Korruption, mit Manipulation und massiver Lobby zu Stande gekommen sind?
Es gehe um Zuverlässigkeit demokratisch zu Stande gekommener politischen Entscheidungen und damit um Rechtssicherheit, behaupten die Befürworter von Stuttgart 21. Zuverlässigkeit und Rechtssicherheit sind durchaus berechtigte Anliegen. Ich finde auch, dass es eine öffentliche Aufgabe ist, dafür zu sorgen, dass einmal getroffene politische Entscheidungen gelten und die davon Betroffenen sich darauf verlassen können. Deshalb hat die Argumentation der Befürworter von Stuttgart 21 zunächst einmal auch eine Menge für sich.
Aber gilt diese berechtigte Zustimmung zum Gebot der Verlässlichkeit und Rechtssicherheit auch dann, wenn die Entscheidungen auf merkwürdige Weise zu Stande gekommen sind?
Das Gebot der Verlässlichkeit gilt nicht einmal dann, wenn die Entscheidung sauber zustande kommen. Es können sich nämlich nach der Entscheidung die sachlichen Umstände und Entscheidungsgrundlagen so verändern, dass die Entscheidung einer Revision unterzogen werden muss.
So müsste zum Beispiel die Entscheidung bisheriger Bundesregierungen, die Flugzeugindustrie und den Flugverkehr finanziell zu fördern, angesichts der hohen Energiekosten und des Klimawandels schon lange revidiert worden sein.
Noch viel mehr gilt das, wenn Entscheidungen durch Betrug zu Stande gekommen sind, dadurch dass den Entscheidenden wichtige Fakten vorenthalten wurden oder sie willentlich falsch unterrichtet worden sind. Bei vielen Großprojekten, auch in der Vergangenheit, wurden die Chancen systematisch überschätzt und die Kosten unterschätzt: Das galt zum Beispiel für den Schnellen Brüter von Kalkar, es galt für die Concorde, es galt für Wackersdorf und für die Kernenergie insgesamt. Vielleicht hat man am Anfang nicht viel darüber nachgedacht, dass das Entsorgungsproblem nicht gelöst ist und dass deshalb die Kostenberechnungen für die Kernenergie gewaltig hinken der größte Posten ist nahezu nicht eingerechnet. In einem solchen Fall auf Rechtssicherheit und Vertragstreue der öffentlichen Hand zu pochen, ist dreist.[...]
Viele Entscheidungen für große und größere Projekte sind nur dank massiver Lobbyarbeit und politischer Korruption zu Stande gekommen. Sollen Entscheidungen, die auf bewusst undemokratische Weise bewirkt worden sind, Rechtsschutz erhalten?[...]
Wollen wir in einem solchen Fall die Spezies und ihrer Machenschaften schützen? Eher wäre es doch richtig, die Mitglieder der Spätzle-Connection zur Begleichung der Kosten heranzuziehen, die bei einem Stopp des Projektes entstehen.
Es sind in Deutschland in den letzten Jahren und Jahrzehnten eine Fülle von politischen Entscheidungen durch massive Intervention der Lobby, durch Propaganda und politische Korruption getroffen worden. Zum Beispiel:[..]
Helmut Kohl und sein Kabinett haben mit massiver öffentlicher Subvention von weit über 10 Milliarden DM die technischen Voraussetzungen für die Vermehrung der Fernsehprogramme und ihre Kommerzialisierung geschaffen. 13 Jahre später wurde ruchbar, dass einer der beiden Hauptprofiteure, Leo Kirch, Beratungsverträge mit Kohl und dem halben Kabinett abgeschlossen hat, über viermal 800.000 bis 300.000 DM je nach Bedeutung. Soll es für diese Entscheidungen Rechtsschutz geben? Die richtige Antwort wäre ein Untersuchungsausschuss.
In den meisten dieser Fälle verstellt die Forderung nach Rechtssicherheit die notwendige Untersuchung der Verletzung demokratischer Entscheidungsabläufe. Bei vielen dieser Vorgänge fällt auf, dass wichtige Unterlagen geheim gehalten werden.
Unser Land bewegt sich weg von rechtsstaatlichen und demokratischen Verhältnissen. Es ist angesichts dieser Entwicklung äußerst befremdend, wenn genau aus den Kreisen, die die rechtsstaatlichen Verhältnisse der Erosion preisgeben, die Forderung nach Rechtssicherheit für ihre Machenschaften erhoben wird.