Stuttgart 21

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Zitat von ÖSTERREICHER;1338160:
Vielleicht will "der Mensch" einfach mal mehr direkte Demokratie. Nicht nur indirekte.

Andere Menschen wählen, die dann für den Bürger bestimmen. So ist es. Nicht immer schlecht keine Frage, aber könnten wir Bürger nicht die Opposition sein, indem wir öfters Volkbefragungen machen?

Das Thema ist nicht leicht, das behaupte ich nicht.

Nur man sollte die Demokratie, so wie sie hier vorhanden ist, nicht zu schön reden, aber natürlich auch nicht unnötig schlecht reden.

Wozu direkte Demokratie führen kann, sieht man im Moment sehr schön am Beispiel Kalifornien. Das ist auch kein Allheilmittel. Ich bin bis auf wenige Ausnahmen sowieso kein Freund direkter Demokratie, weil ich denke, dass man in unserem Land genug Möglichkeiten der Beteiligung bekommt. Wenn man die nicht zu nutzen imstande ist, dann sollte doch auch bitte keine direkte Demokratie gefordert werden. Leider springen auch bei dieser Frage wieder einige auf den fahrenden Zug auf, wie zum Beispiel Herr Gabriel. Wenn er Kanzler werden sollte, verschwindet das Thema ganz schnell wieder in der Versenkung.

@firedangerboy: Ich sprach von meinen Demoerfahrungen und nicht von Stuttgart 21. Abgesehen davon das ich nicht in Stuttgart wohne, würde ich meine Zeit eher auf Demonstrationen verbringen, die das Opfer meiner Freizeit rechtfertigen. Wie gesagt, die Polizei wird ihre Darstellung nicht ändern, warum sollte sie auch. Selbst wenn Fehler passiert sind, wird man die intern regeln. Das soll nicht heißen, dass ich das Verhalten der Polizei gutheiße, aber es ist doch bei jeder Berichterstattung so, dass beide Seiten die Wahrheit oft nur streifen. Sieht doch beim Thema Fußball nicht anders aus.
 
Vorab wird die aktuelle Kommunikationspolitik analysiert und derren Meinungsmache verdeutlicht, um dann darauf zu sprechen zu kommen, ob das, was in Stuttgart demokratisch legithimiert bezeichnet wird, diese Bezeichnung auch verdient.

Teil II: Muss es Rechtssicherheit und Rechtsschutz für politische Entscheidungen geben, die mit Betrug und Korruption, mit Manipulation und massiver Lobby zu Stande gekommen sind?

Es gehe um Zuverlässigkeit demokratisch zu Stande gekommener politischen Entscheidungen und damit um Rechtssicherheit, behaupten die Befürworter von Stuttgart 21. Zuverlässigkeit und Rechtssicherheit sind durchaus berechtigte Anliegen. Ich finde auch, dass es eine öffentliche Aufgabe ist, dafür zu sorgen, dass einmal getroffene politische Entscheidungen gelten und die davon Betroffenen sich darauf verlassen können. Deshalb hat die Argumentation der Befürworter von Stuttgart 21 zunächst einmal auch eine Menge für sich.

Aber gilt diese berechtigte Zustimmung zum Gebot der Verlässlichkeit und Rechtssicherheit auch dann, wenn die Entscheidungen auf merkwürdige Weise zu Stande gekommen sind?

Das Gebot der Verlässlichkeit gilt nicht einmal dann, wenn die Entscheidung sauber zustande kommen. Es können sich nämlich nach der Entscheidung die sachlichen Umstände und Entscheidungsgrundlagen so verändern, dass die Entscheidung einer Revision unterzogen werden muss.
So müsste zum Beispiel die Entscheidung bisheriger Bundesregierungen, die Flugzeugindustrie und den Flugverkehr finanziell zu fördern, angesichts der hohen Energiekosten und des Klimawandels schon lange revidiert worden sein.

Noch viel mehr gilt das, wenn Entscheidungen durch Betrug zu Stande gekommen sind, dadurch dass den Entscheidenden wichtige Fakten vorenthalten wurden oder sie willentlich falsch unterrichtet worden sind. Bei vielen Großprojekten, auch in der Vergangenheit, wurden die Chancen systematisch überschätzt und die Kosten unterschätzt: Das galt zum Beispiel für den Schnellen Brüter von Kalkar, es galt für die Concorde, es galt für Wackersdorf und für die Kernenergie insgesamt. Vielleicht hat man am Anfang nicht viel darüber nachgedacht, dass das Entsorgungsproblem nicht gelöst ist und dass deshalb die Kostenberechnungen für die Kernenergie gewaltig hinken – der größte Posten ist nahezu nicht eingerechnet. In einem solchen Fall auf Rechtssicherheit und Vertragstreue der öffentlichen Hand zu pochen, ist dreist.[...]
Viele Entscheidungen für große und größere Projekte sind nur dank massiver Lobbyarbeit und politischer Korruption zu Stande gekommen. Sollen Entscheidungen, die auf bewusst undemokratische Weise bewirkt worden sind, Rechtsschutz erhalten?[...]
Wollen wir in einem solchen Fall die Spezies und ihrer Machenschaften schützen? Eher wäre es doch richtig, die Mitglieder der „Spätzle-Connection“ zur Begleichung der Kosten heranzuziehen, die bei einem Stopp des Projektes entstehen.
Es sind in Deutschland in den letzten Jahren und Jahrzehnten eine Fülle von politischen Entscheidungen durch massive Intervention der Lobby, durch Propaganda und politische Korruption getroffen worden. Zum Beispiel:[..]

Helmut Kohl und sein Kabinett haben mit massiver öffentlicher Subvention von weit über 10 Milliarden DM die technischen Voraussetzungen für die Vermehrung der Fernsehprogramme und ihre Kommerzialisierung geschaffen. 13 Jahre später wurde ruchbar, dass einer der beiden Hauptprofiteure, Leo Kirch, Beratungsverträge mit Kohl und dem halben Kabinett abgeschlossen hat, über viermal 800.000 bis 300.000 DM – je nach Bedeutung. Soll es für diese Entscheidungen Rechtsschutz geben? Die richtige Antwort wäre ein Untersuchungsausschuss.

In den meisten dieser Fälle verstellt die Forderung nach Rechtssicherheit die notwendige Untersuchung der Verletzung demokratischer Entscheidungsabläufe. Bei vielen dieser Vorgänge fällt auf, dass wichtige Unterlagen geheim gehalten werden.

Unser Land bewegt sich weg von rechtsstaatlichen und demokratischen Verhältnissen. Es ist angesichts dieser Entwicklung äußerst befremdend, wenn genau aus den Kreisen, die die rechtsstaatlichen Verhältnisse der Erosion preisgeben, die Forderung nach Rechtssicherheit für ihre Machenschaften erhoben wird.

Quelle:

:)

@Raynor::tnx:
 

Unterstellungen und nichteimal Beweise dafür, dass bestimmte Sachverhalte miteinander verknüpft sind.

Nur eine Sache dazu: Man bekommt diverese Einladungen von Unternehmen. Auch schon als Kommunalpolitiker. Allerdings hat das meine Entscheidungen noch nie beinflusst. Gerne bekomme ich Einladungen von einer großen Wohnungsbaugesellschaft, um offiziell zum Beispiel eine "Eröffnung" zu feiern. Deshalb hat sich meine Haltung gegenüber dem Unternehmen nicht geändert.

Es gibt Korruption. Aber das betrifft noch viel weniger die Politiker als die Verwaltung.
 
@Feli:
Diese Verquickung - wie Du sie darstellst - führt in einem langen Politikerleben nicht gerade dazu dass es schwieriger wird jemanden zu korrumpieren! Zudem, wie oben aufgeführt bekommen es unsere werten Herren Politiker nicht auf die Kette, endlich einen Tatbestand zu formulieren, damit ein Rechtsweg überhaupt erst möglich ist. Politiker bewegen sich, anders als Beamte, quasi im rechtsfreien Raum. "Wo kein Kläger, da kein Richter" gilt in diesem Zusammenhang nicht, wo gegen sollte man auch klagen. Darum muss sich ja auch kein Politiker vor Gericht verantworten. Oder hat man jemals einen Politiker dafür vor Gericht gestellt? Nein, sie sind nur unrühmlich in die Geschichte eingegangen.

Bislang wird die Ratifizierung immer damit abgetan, dass Abgeordnete bei der Ratifizierung eines solchen Gesetzes mit einem Bein im Knast stehen. Ja und? Das ist schließlich bei jedem anderen auch so. Sei es der Arzt, der Beamte, der Angestellte, sie sind greifbar. Ein Politiker nicht!

Der Text hatte nicht zur Aufgabe Beweise zu liefern.

[...Die Gewerkschaft der Polizei wirft der Bundesregierung vor, gesellschaftliche Konflikte wie den Streit über den Atomausstieg und das Bahnprojekt Stuttgart 21 auf dem Rücken der Sicherheitskräfte auszutragen.[...]
"Wir wollen als Polizisten nicht für ungelöste gesellschaftliche Konflikte den Kopf hinhalten"[...]Die Bundesregierung wies den Vorwurf als unberechtigt zurück.[...]Fehlende politische Überzeugungskraft kann nicht durch polizeiliches Handeln ersetzt werden"[...]

Aber den Vorwurf, "die Polizei würde hier in irgendeiner Art und Weise vorgeführt und müsste die Politik dieser Bundesregierung auf ihrem Rücken austragen", könne er nicht gelten lassen. "Das ist nicht so", sagte Ministeriumssprecher Stefan Paris.
Quelle: Reuters

Komisch nur, dass nicht begründet wird, warum die Aussage von Herrn Freiberg nicht zutreffe! Argumentativ ziemlich hohl die Aussage von Herrn Paris. Ich zolle Herrn Freiberg Respekt für die in die Pflichtnahme der Politik. Schade nur, dass ein Gewerkschaftssprecher die Politik auf Ihre eigentliche Aufgabe aufmerksam machen muss.
 
Weil du so gerne die Medien zitierst. Hier mal ein Kommentar von Robert Leicht aus "Der Tagesspiegel"

Demokratie und Rechtsstaat

Es gibt kein Widerstandsrecht gegen Bahnhöfe

Das Projekt Stuttgart 21 ist nicht "nur" rechtsstaatlich korrekt gestaltet, sondern auch korrekt in demokratisch gewählten Vertretungskörperschaften beschlossen worden. Die Legitimationskette ist geschlossen. Ein Kommentar.

Von den pragmatischen Aspekten des Bahnhofprojektes in Stuttgart soll jetzt nicht die Rede sein, sondern von den fundamentalen Fragen an unser demokratisches Selbstverständnis, die mit dem Streit um dieses Vorhaben verknüpft sind. Erhard Eppler, einer der Weisen der SPD, hat behauptet, rechtsstaatlich sei die Planung korrekt gewesen, nun aber komme die Demokratie dem Rechtsstaat in die Quere. Darin ist er nicht nur einem bösen Missverständnis erlegen, sondern hat es fast noch hoffähig gemacht.

Den Rechtsstaat auf diese Weise gegen die Demokratie auszuspielen – oder umgekehrt: die Demokratie den Rechtsstaat beiseiteschieben zu lassen –, ist schon deshalb irrig, ja verwerflich, weil es zum einen keine freiheitliche Demokratie ohne Rechtsstaat und zum anderen keinen wirklichen Rechtsstaat ohne Demokratie geben kann. Das eine ist jeweils die Voraussetzung des anderen.

Und nun praktisch und sozusagen zeitgeschichtlich gewendet: Das Stuttgarter Bahnhofsprojekt ist ja nicht „nur“ rechtsstaatlich korrekt gestaltet, sondern auch genauso korrekt in demokratisch gewählten Vertretungskörperschaften von Bund, Land und Stadt beschlossen worden. Die Legitimationskette ist also ebenso demokratisch wie rechtsstaatlich vollständig geschlossen.

Wenn also Eppler hier das eine gegen das andere richtig ausspielen wollte, dann müsste er sagen: Hier steht ein Demokratieverständnis gegen das andere – nämlich das in dieser Sache seit vielen Jahren betätigte repräsentative Demokratiemodell gegen die angeblich direkte Demokratie, die derzeit auf die Straße getragen wird; man kann es auch noch direkter sagen: die langjährige Ansicht der baden-württembergischen SPD in den Körperschaften gegen ihre opportunistische Angstwendung von heute – die ihr übrigens bei den bevorstehenden Landtagswahlen bescheren könnte, dass sie zwischen allen Stühlen auf dem Armesünderbänklein landet. Allerdings hat die repräsentative Demokratie in diesem Fall den Vorzug, dass sie auf nachweisbaren Wahlergebnissen beruht, wohingegen der Protest auf Stuttgarts Straßen zwar das Recht auf Demonstrationsfreiheit hinter sich hat, aber noch lange nicht den Nachweis einer tatsächlichen Wählermehrheit.

Ein Widerstandsrecht gegen demokratisch beschlossene und rechtsstaatlich abgesicherte Entscheidungen kann es schon deshalb nicht geben, weil ein solcher Widerstand sich nur gegen offenkundiges Unrecht richten könnte (oder ausnahmsweise in existenziellen Überlebensfragen erwogen werden dürfte – aber wessen Überleben hängt von einem Bahnhof ab?), nicht aber gegen Sachentscheidungen, die man halt anders beurteilt als andere.

Apropos Eppler: In der Nachrüstungsdebatte war er der Ansicht, man müsse der Stationierung neuer Raketen auch aus christlichen Gewissensgründen widerstehen, weil sie – einmal aufgestellt – niemals mehr verschwinden würden. Die Gegenfrage, wo man mit dieser fundamentalistischen Position lande, wenn dann doch alle Mittelstreckenraketen in Ost und West wieder abgebaut würden, erntete nur verständnislosen Unwillen. Als es dann schließlich doch so weit war und ich Eppler an diese Differenz (auch in der vermeintlichen Legitimation des Widerstandes) erinnerte, sagte er nur: „Ich weiß, dass ich mich geirrt habe. Aber der Schmidt hat sich noch viel mehr geirrt.“

Man sehe mir also bitte nach, dass ich nicht bereit bin, demokratische Strukturen und Entscheidungen zur Disposition des situativen Unmuts zu stellen. Übrigens auch nicht des allzu schnell interpellierten Gewissens; denn auch das Gewissen kann irren – und zwar (siehe oben) sehr.

Quelle
 
Trifft allerdings nicht des Pudels Kern. Aufgabe von Politik ist es einen Konsens zu finden. Indem das Bürgerbegehren abgebügelt wurde hat man dieser originären Aufgabe der Politik nicht Rechnung getragen.

Die Politik gefährdet Ihre eigene Arbeitsgrundlage, nicht anderherum. Sie haben die Menschen nicht ernst genommen und dachten, man könne mit den Bürgern genauso umgehen, wie mit der Opposition im Landtag.

Die Politik wird in die Pflicht genommen. Wie hilflos diese Gestalten sind äußert sich doch alleine darin, dass es eines Menschen bedarf, der jetzt zwischen Bürger und Politik vermitteln soll.

Im Fall von Atompolitik, wie auch im Fall von Stuttgart 21 hat die Politik versagt. Es geht nicht wirklich darum, demokratische Strukturen zur Disposition zu stellen.
 
Trifft allerdings nicht des Pudels Kern. Aufgabe von Politik ist es einen Konsens zu finden.

Nein, ist es nicht. Es ist die Aufgabe der Politik Entscheidungen herbeizuführen. In welche Richtung diese Entscheidungen gehen stellen die sich zur Wahl stellenden Politiker und Parteien in ihren Wahl- und Grundsatzprogammen da.
Was du willst ist die Ausheblung des grundsätzlichen demokratischen Mechanismus, dass die gewählte Mehrheit entscheidet.

Die Politik gefährdet Ihre eigene Arbeitsgrundlage, nicht anderherum. Sie haben die Menschen nicht ernst genommen und dachten, man könne mit den Bürgern genauso umgehen, wie mit der Opposition im Landtag.

Die Politik wird in die Pflicht genommen. Wie hilflos diese Gestalten sind äußert sich doch alleine darin, dass es eines Menschen bedarf, der jetzt zwischen Bürger und Politik vermitteln soll.

Im Fall von Atompolitik, wie auch im Fall von Stuttgart 21 hat die Politik versagt. Es geht nicht wirklich darum, demokratische Strukturen zur Disposition zu stellen.

Du redest von "den Bürgern". Damit meinst du die laute Minderheit auf der Straße. Diese Leute egal, ob sich gegen S21 oder die Atompolitik demonstrieren haben keine demokratische Legitimation für die Mehrheit des Volkes zu sprechen. Sie sprechen nur und alleine für sich. Alles andere ist eine arrogante Anmaßung.
Und gerade die Atompolitik ist doch ein gutes Beispiel. Die Position der Unionsparteien und FDP zur Energie- und damit zur Atompolitik war mehr als deutlich. Und die Menschen haben bei der Bundestagswahl 2009 dieser Politik eine deutliche Mehrheit gegeben.
 
Blödsinn. Hier halte ich dir mal einen alten Juristenspruch entgegen:

"Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung."

Und damit du nicht lange suchen musst:

§ 108e StGB

§ 331 StGB



Strafbar nach § 108e Abs. 1 StGB ist lediglich das Unternehmen des Stimmenkaufs und -verkaufs. Die Tathandlung muss also zumindest im Versuch einer ausdrücklichen oder konkludenten Unrechtsvereinbarung in Bezug auf ein künftiges Abstimmungsverhalten in einer Volksvertretung der Gemeinden oder Gemeindeverbände durch das Angebot oder das Fordern von Vorteilen bestehen. Die Abgeordnetenbestechung nach § 108e StGB erfasst - anders als die §§ 331, 333 StGB - nicht das "Anfüttern" im Sinne der Vorteilszuwendung für allgemeine Gewogenheit beim Verhalten in Wahlen und Abstimmungen, sondern nur eine konkrete "Unrechtsvereinbarung" (Stimmenkauf und -verkauf). Allgemeine oder belohnende Zuwendungen an kommunale Mandatsträger können nur strafbar sein, wenn sie zumindest auch einem von §§ 331 ff. StGB erfassten Verwaltungshandeln gelten und nicht nur dem politischen Handeln in Wahlen und Abstimmungen innerhalb der Volksvertretung bzw. bei deren Vorbereitung. (Bearbeiter)

5. Straflos sind bei § 108e StGB im Gegensatz zu §§ 331 ff. StGB auch nachträgliche "belohnende" Zuwendungen für ein bestimmtes Abstimmungsverhalten in der Volksvertretung. Nachträgliche Zuwendungen können allerdings ein gewichtiges Beweisanzeichen für eine vorherige ausdrückliche oder konkludente Unrechtsvereinbarung sein. (Bearbeiter)

6. Im Zusammenhang mit der ohnehin aufgrund internationaler Abkommen notwendigen Modifizierung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung sollte der Gesetzgeber deshalb nach Auffassung des Senats für entsprechende Abhilfe sorgen, insbesondere auch hinsichtlich einer Einbeziehung kommunaler Mandatsträger in strafbewehrte Verschwiegenheitspflichten (vgl. § 203 Abs. 2 StGB). (Bearbeiter)

Konkretisierung der Probleme durch den BGH

Herr Lammert verweigert sich:
Laut dpa wies Lammert dagegen Forderungen nach einer Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordneten-Bestechung zurück. «Der Versuch, Stimmen zu kaufen und so auf politische Entscheidungen Einfluss zu nehmen, ist auch jetzt schon strafbar», betonte er. Die «passive Bestechung»von Parlamentariern sei davon ausgeklammert, weil sie leicht zu behaupten, aber nur schwer nachzuweisen sei. Damit werde ein Klima der ständigen Verdächtigungen geschaffen und wechselseitigen Beschuldigungen Tür und Tor geöffnet
Beck-Online

Danke für die Steilvorlage. Wenn man für sich Sonderrechte in Anspruch nehmen kann, dann macht mans auch. Egal was das BGH fordert.
 
Habe mal von einer Blinden in meinem Stadtteil einen Blumenstrauß und ne Packung Schoklade geschenkt bekommen, weil ich mich für die blindengerechte Ausstattung aller Fußgängerampel in unserem Stadtteil eingesetzt habe.

Soll ich dafür jetzt bestraft werden???
 
Nein, ist es nicht. Es ist die Aufgabe der Politik Entscheidungen herbeizuführen. In welche Richtung diese Entscheidungen gehen stellen die sich zur Wahl stellenden Politiker und Parteien in ihren Wahl- und Grundsatzprogammen da.
Was du willst ist die Ausheblung des grundsätzlichen demokratischen Mechanismus, dass die gewählte Mehrheit entscheidet.



Du redest von "den Bürgern". Damit meinst du die laute Minderheit auf der Straße. Diese Leute egal, ob sich gegen S21 oder die Atompolitik demonstrieren haben keine demokratische Legitimation für die Mehrheit des Volkes zu sprechen. Sie sprechen nur und alleine für sich. Alles andere ist eine arrogante Anmaßung.
Und gerade die Atompolitik ist doch ein gutes Beispiel. Die Position der Unionsparteien und FDP zur Energie- und damit zur Atompolitik war mehr als deutlich. Und die Menschen haben bei der Bundestagswahl 2009 dieser Politik eine deutliche Mehrheit gegeben.

Man kann nur hoffen, dass die Deutschen aus diesem Geschehen heraus lernen und hoffentlich daraus resultierend einen nachtragenden Charakter entwickeln.

Du bist ein guter Parteifunktionär, der seinem Job gut nachkommt. :tnx:
Warum sollte man sich auch hinterfragen!
 
Habe mal von einer Blinden in meinem Stadtteil einen Blumenstrauß und ne Packung Schoklade geschenkt bekommen, weil ich mich für die blindengerechte Ausstattung aller Fußgängerampel in unserem Stadtteil eingesetzt habe.

Soll ich dafür jetzt bestraft werden???

Es geht darum, dass man einen Rahmen vorgibt, so wie bei Beamten auch. Wo fängt Bestechung an, wo endet sie. Wird Dir ein klarer Rahmen vorgegeben, weiß Du, in welchem Rahmen Zuwendungen gerechtfertigt sind und Du Dich im legalen Rahmen befindest. Kannst Du jetzt ja noch nichteinmal sagen. Geschweige denn, dass es jemanden gegeben hat, der Dich derart instruiert hat.

Es ist blanker Hohn, dass man Bestechung über Dritte, Bestechung bei Abstimmungen in Fraktionssitzungen, Einflussnahme über Zuwendungen über Dritte auf Parlamentarier nicht unter Strafe stellen will “weil das schwer nachzuweisen sei”.

Da Du es bislang nicht wusstest, weißt Du jetzt endlich, dass derjenige, der Deine Entscheidung beeinflussen möchte, bspw. deiner Frau oder deiner Familie das Auto zu schenken hat und nicht Dir, damit eine legale Aktion daraus wird.

:beer:Eine weitere Anleitung wie es zu laufen hat, kann man hier einsehen.

Ausführlich referierte der kongolesische Erzbischof Laurent Monsengwo Pasinya, dass Armut meist mit schlechter Regierungsführung und Korruption einhergehe. Und dann erinnerte der Afrikaner die Gastgeberin schnörkellos an ihre Verantwortung: "Auch Deutschland", sagte der Erzbischof, "hat die Uno-Konvention gegen Korruption noch immer nicht ratifiziert." Merkel schwieg. Die Kanzlerin weiß, dass ihre Regierung den weltweiten Übereinkommen gegen Korruption bis heute nicht beigetreten ist - anders als die USA, Frankreich, Großbritannien und 89 weitere Staaten.
Der Artikel ist zwar von 2007, verändert hat sich seit dem nichts!

Stuttgar 21 Kartell In Verbindung mit der Kritik von Albrecht Müller - Rechtssicherheit für Betrug, Korruption und Lobby? so wird nen Schuh draus! Die Bürger gehen mE zu Recht auf die Straße.
 
Es geht darum, dass man einen Rahmen vorgibt, so wie bei Beamten auch. Wo fängt Bestechung an, wo endet sie. Wird Dir ein klarer Rahmen vorgegeben, weiß Du, in welchem Rahmen Zuwendungen gerechtfertigt sind und Du Dich im legalen Rahmen befindest. Kannst Du jetzt ja noch nichteinmal sagen. Geschweige denn, dass es jemanden gegeben hat, der Dich derart instruiert hat.

Dann gib mal einen Rahmen vor. Aber ich kann dir auch gleich sagen, dass das ziemlich lustig werden wird. Für denen einen ist ein Geschenk im Wert von 20 Euro schon sehr viel. Für andere ist ein Geschenk im Wert von 5000 Euro völlig uninteressant. Kommt dann immer auf die pesrönliche Einkommensituation an.

Für dich muss jeder Bürger der politisch aktiv ist und nicht deine Meinung vertritt automatisch bestochen sein. Weil nur deine Meinung richtig und vernünftig ist und daher eine andere Entscheidung offensichtlich aus anderer Motivation heraus entstanden sein muss.
 
Man kann nur hoffen, dass die Deutschen aus diesem Geschehen heraus lernen und hoffentlich daraus resultierend einen nachtragenden Charakter entwickeln.

Du bist ein guter Parteifunktionär, der seinem Job gut nachkommt. :tnx:
Warum sollte man sich auch hinterfragen!

Falsch! Ich bin ein politisch aktiver Bürger, der sich auf demokratische Weise für eine Verbesserung der Lebensverhältnisse in diesem Land einsetzt. Im Gegensatz zu anderen, die meinen demokratische Entscheidungen zu bekämpfen, in dem sie Bahngleise untertunnel (so wieder auf der Castorstrecke geschehen) oder Polizisten mit Gegenständen zu bewerfen.
 
Dann gib mal einen Rahmen vor. Aber ich kann dir auch gleich sagen, dass das ziemlich lustig werden wird. Für denen einen ist ein Geschenk im Wert von 20 Euro schon sehr viel. Für andere ist ein Geschenk im Wert von 5000 Euro völlig uninteressant. Kommt dann immer auf die pesrönliche Einkommensituation an.
Es braucht einen solchen Rahmen, weil Politik erst durch diesen es möglich macht, sich von diesem Aspekt freizusagen.

Für dich muss jeder Bürger der politisch aktiv ist und nicht deine Meinung vertritt automatisch bestochen sein. Weil nur deine Meinung richtig und vernünftig ist und daher eine andere Entscheidung offensichtlich aus anderer Motivation heraus entstanden sein muss.

Nein. Er muss nicht automatisch bestochen sein. Da er allerdings legal bestochen werden kann, weil die Politik es nicht schafft, sich diesbezüglich eine grundsolide Geschäftsbasis zuzulegen steht dieser Aspekt immer im Raum. Eine Verflechtung, wie sie in Stuttgart oder auch in der Energie- und Finanzwirtscher vorzufinden ist darf es derart nicht geben. Die Politik untergräbt doch selbst Ihre eigene Legitimation, indem sie an jeder politischen Entscheidung finanziell partizipieren können, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen werden zu können.

Wäre ja schonmal schön, wenn Du anerkennen würdest, dass es nicht sein kann, dass diese Machenschaften möglich und legal sind.

Wer bei der FDP ein Widerstandsnest vermutet, der irrt. Die Liberalen wollen keine Verschärfung, wohl auch deshalb, weil in ihren Reihen die Wirtschaftsnähe am größten ist. "Abgeordnete sind Interessenvertreter und können nicht mit Beamten gleichgesetzt werden", die peniblen Vorschriften gegen Vettern-, Schatten- und Schmiergeldwirtschaft unterliegen, meint der Parlamentarische Geschäftsführer Jörg van Essen.
Standpunkt der FDP zu diesem Aspekt. Ein Schelm, wer böses dabei denkt!
 
Deine Aussage führt mich zu einer provokanten These, die ich mal in einer politischen Podiumsdiskussion geführt hat.

Warum entzieht man nicht allen Nettostaatsprofiteuren (alle Menschen, die Mehr Geld vom Staat bekommen als sie an diesen abführen) das Wahlrecht?

Natürlich weil wir alle gegen ein "Mehrklassenwahlrecht" sind. Aber die Frage ist doch, ob es richtig ist, wenn Lehrer in Parlamenten sitzen und die Erhöhung der Beamtenbesoldung beschließen. Was ist mit Rentnern in Parlamenten, wenn diese die Renten erhöhen? Was ist mit ursprünglichen Arbeitslosen, die in den Parlamenten sitzen und die Erhöhung des Arbeitslosengeldes betreiben?

Du kannst diese These noch weiter spinnen:

Was ist mit Ärzten, die in den Parlamenten sitzen und eine Erhöhung der Honorare für Ärzte beschließen.
Was ist mit Rechtsanwälten in Parlamenten, die eine Erhöhung der Gebühren im RVG beschließen?

Du wirst in Parlamenten immer Interessenkonflikte antreffen. Willst du jetzt allen verbieten abzustimmen bei Materien, bei denen sie "befangen" sein könnten? Das das nicht völlig undemokratisch, weil jeder Abgeordnete vom Volk gewählt wurde?

Und gerade wenn man so den Bundestag und die Länder Parlamente anschaust, dann wirst du sehen, dass komischerweise Mitarbeiter des ÖD dort massiv überrepräsentiert sind.

Und das in der FDP viele Unternehmer, Freiberufler und wirtschaftsnahe Menschen Mitglied sind, liegt nicht zuletzt an der Ausrichtung des Liberalismus im allgemeinen. Da kannste dann tatsächlich Fragen was erst da war: Huhn oder Ei?
 
Wichtigstes Ereignis auf Ebene der Vereinten Nationen ist die UN-Konvention gegen Korruption, die Deutschland gemeinsam mit 110 anderen Staaten am 9. Dezember 2003 in Merida, Mexiko unterzeichnet hat.[...]
Die Konvention schafft ein weltweit anwendbares und umfassendes Regelungswerk gegen Korruption. Sie enthält Regelungen für den präventiv-organisatorischen und strafrechtlichen Bereich sowie Bestimmungen zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit.[...]
Notwendig wird unter anderem eine Neugestaltung des Straftatbestandes zur Abgeordnetenbestechung sein. Das bisher in §108e StGB geregelte Verbot des Stimmenkaufs und -verkaufs gilt ausschließlich für Abstimmungen im Plenum. Nach der Konvention muss jedoch das verwerfliche Beeinflussen eines Abgeordneten auch bei der sonstigen Wahrnehmung seines Mandats erfasst werden.
Transparencey International

Bananenrepublik ole´!

Es ist nicht so, dass der Politik nicht schon entsprechendes Regelwerk an die Hand gegeben wird. Damit wird schlussendlich noch nicht alles erfasst, aber zumindestens sind dann die Scheunentore geschlossen. Mit der Übernahme dieses Regelwerkes darf die Arbeit gegen Korruption für mehr Transparenz nicht enden. Da stimme ich Dir vollkommen zu.

Die Politik ist handlungsunfähig in vielen Aspekte, weil sie zu stark eingebunden sind. Es bedarf der Einmischung der Bürger und zwar durch Proteste, um dieser Lähmung entgegenzuwirken.
 
Deine Argumentationskette ist schon faszinierden.

Du versuchts eine demokratisch legitimierte Entscheidung zu diskreditieren, in dem du unterstellst, dass die Befürworter von S21 zwingend bestochen sein müssen. Als Beweise zitierst du Seiten, die selbst keinen einzigen Beweis liefern sondern irgendwelche Unterstellungen in den Raum stellen. Dann versuchst du diese Unterstellungen zu Untermauern, in dem du und andere Kommentatoren meinen, dass es keine ausreichende Strafbarkeit gäbe. Gut das man unter Juristen nie unterschiedlicher Meinung ist. :rolleyes:

Um das ganze mal abzkürzen: Hast du oder irgendein Medium gerichtsfeste Beweise dafür, dass bei dem Projekt S21 irgendwelche Bestchungsgelder geflossen sind?
 
@TheEagle85
Ich spreche IMMER von meinen Erfahrungen wenn ich mir ein Urteil bilde. Wenn ich es für dich aber jetzt jedes Mal deutlich machen soll, damit du meine Beiträge verstehst, kann ich das natürlich gerne machen.
 
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Es sind keine weiteren Antworten möglich.
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