von meinem hohen Ross??? steh gefälligst dazu wenn Du hier schon so ne shice erzählst und es Dir so auslegst wie es passt! DU hast doch von rechtlichen Grundlagen gefaselt, ich zitiere Deinen Post mal:
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In diesem Zusammenhang war dein Beispiel aber auch ziemlicher Quatsch. Bei Mord/Totschlag entscheidet das Motiv (niedere Beweggründe etc.) darüber, welcher konkrete Straftatbestand verwirklicht ist. In diesem Fall darf das Motiv unter keinen Umständen beim Strafmaß berücksichtigt werden (§ 46 Abs. 3 StGB).