Danke Hrago.
Aber die Regelung ist ja richtig blöd, dass selbst der schlechter bezahlte trotzdem Unterhalt zahlen muss.
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Danke Hrago.
Aber die Regelung ist ja richtig blöd, dass selbst der schlechter bezahlte trotzdem Unterhalt zahlen muss.

Ich bin der Meinung, dass wenn eine Person um einiges weniger verdient und gerade so leben kann, derjenigen Person Geld zahlen muss, der eigentlich finanziell total abgesichert ist.
Betrifft mich zum Glück nicht direkt aber trotzdem.

Wenn es einen Arbeitsvertrag gibt, gibt es auch Kündigungsfristen. Wenn du aber nur nach Stunden bezahlt wirst, da es ein Nebenjob ist, wirst du kaum mit ner Klage wegen Einnahmeeinbußen aufgrund eines Verdienstausfall seitens des Arbeitgeber rechnen müssen. Allerdings sollte ein Anruf beim Arbeitgeber erfolgen, dass du heute nicht kommst, schließlich wird mit dir geplant.


Wenn es einen Arbeitsvertrag gibt, gibt es auch Kündigungsfristen. Wenn du aber nur nach Stunden bezahlt wirst, da es ein Nebenjob ist, wirst du kaum mit ner Klage wegen Einnahmeeinbußen aufgrund eines Verdienstausfall seitens des Arbeitgeber rechnen müssen. Allerdings sollte ein Anruf beim Arbeitgeber erfolgen, dass du heute nicht kommst, schließlich wird mit dir geplant.




Man sollte vielleicht mal die Unterhaltungsverpflichtung für den ehemaligen Partner und die für das gemeinsame Kind gedanklich trennen, so wie es auch der Gesetzgeber tut...![]()
Kurze Fragen:
Darf ein Sportstudio den Beitrag jährlich um einen Euro erhöhen, auch wenn es nicht in meinem Vertrag steht? Ich habe eben mit einem Mitarbeiter telefoniert und er meinte dies wäre die jährliche Anpassung und würde ja per Aushang in jedem Studio hängen. Ist der Betreiber nicht verpflichtet mich darüber zu informieren? Dies ist jetzt schon das 4 mal das dies einfach so gemacht wird und langsam wird mir der Beitrag zu hoch. Habe ich ein sofortiges Kündigungsrecht das der Betreiber gegen den Vertrag verstößt?
Grüße

Dazu müsstest du deinen Vertrag ansehen.
Da müsste eigentlich von einer jährlichen Anhebung etwas drinstehen, da ja von Anfang an klar sein muss, was dich deine Unterschrift "kostet".
Steht da ein Festpreis drin, der für xy Monate gilt, gilt das.
Anbei möchte ich nur mal sagen, dass du wohl nicht viele Chancen auf eine Sonderkündigung hast, wenn du das tatsächlich schon viermal mit dir hast machen lassen.![]()

Na komm, wenn du ein monatliches Kündigungsrecht hast, gehts doch!