Sowohl die DFL, Werder Bremen als auch so ziemlich alle Fans der Vereine zahlen Steuern. Steuern werden(bzw. sollten) auch dafür benutzt die innere Sicherheit zu gewährleisten. Also möchte man im Prinzip etwas in Rechnung stellen, was diejenigen ohnehin schon finanzieren.
Es geht in dem Rechtsstreit Stadt Bremen ./. DFB/DFL doch nicht um die "Grundversorgung" sondern um den Mehraufwand für die sog. Risikospiele.
Vor allem wo zieht man dann die grenze? Zahlen Demonstranten dann zukünftig ihre Aufmärsche auch selber? Wie groß darf ein Konzert dann noch sein? Und wie viele Eistüten muss Familie Bohne dann verkaufen damit sie sowohl die Standgebühr als auch den Polizeischutz wieder drinne haben?
Diese Fragen sind im Grunde obsolet, weil sie auf der falschen Annahme basieren, daß auch die "Grundversorgung" zu Lasten DFB/DFL geht, dennoch versuche ich diese zu beantworten:
Demos: Lostgelöst von der Differenzierung zwischen polizeilicher "Grundversorgung" und Mehraufwand müssten Legistative bzw. Judikative erst einmal klären, in wie weit für die Ausübung des mit Artikel 8 im Grundgesetz verankerten Demonstrationsrecht überhaupt Teilnehmer und/oder Organisatoren zur Kasse gebeten werden können.
Konzerte: ähnlich wie bei Fußballspielen ist nicht die Größe, sondern das Gefahrenpotential der entscheidende Faktor, denn ein Helene-Fischer-Konzert mit 20.000 Zuschauern birgt wahrscheinlich weniger Gefahrenpotential als wenn eine Neo-Nazi-Band vor 1.000 Leuten auftritt.
Familie Bohne: hierzu müsste erst einmal geklärt werden, ob Werder die von DFL/DFB weiterberechneten Mehrkosten von Risikospielen ausschließlich auf die Ticketpreise oder auch auf die Caterer umschlägt; aber das ist eh sekundär, weil am Ende sowieo die Stadionbesucher von Risikospielen die Kosten für den Mehraufwand tragen, weil Werder und/oder die Caterer diese in ihren Preisen sehr wahrscheinlich mit einkalkulieren würden.
Und muss Werder dann quasi das Angebot der Polizei nutzen oder kann man das ganze dann nicht auch durch einen Dienstleister abwickeln?
Bei Polizeieinsätzen geht es i.d.R. um hoheitsrechtliche Aufgaben, die ein Dienstleister gar nicht abwichkeln darf, denn diese unterliegen dem Zivilrecht, so daß sie bei weitem nicht über die Befugnisse der Polizei verfügen. Daher agieren private Sicherheitsdienste i.d.R. auch nicht im öffentlichen Raum, sondern setzen das Hausrecht vor bzw. auf dem Grund und Boden ihrer Auftraggeber um (daher ist der Einsatz von privater Security bei öffentlichen Veranstaltungen wie Kirmes, Straßenfeste etc. auch sehr umstritten, weil man sich hierbei in einer rechtlichen Grauzone bewegt). Z.B.dürfen private Sicherheitsdienste bei dringendem Tatverdacht die Personalien des/der Verdächtigen aufnehmen, jedoch zum Zwingen der Preisgabe der eigenen Personalien ist nur die Polizei befugt.