Wenn der Polizeieinsatz bzw. die Kosten dafür in Rechnung gestellt werden dürfen, finde ich dieses Verhalten ehr gefährlich und Besorgnis erregend.
Für mich persönlich ist nicht klar und eindeutig Begründet (rechtlich nicht gesichert) in wie weit der Staat seine Hoheitsgewalt in Rechnung stellen darf.
Hier ist es jetzt Fußball (hier Kommerz). Wer sagt, dass man dieses Modell nicht auch anders auslegen darf und vom Gesetz auch muss (schließlich Steuergelder).
Muss jetzt befürchtet werden wenn in der Diskothek, Bar, Demonstrationen, Freimarkt oder beim Sech Tage Rennen ein Polizeieinsatz erforderlich ist, dieser dann auch in Rechnung gestellte werden darf (schließlich wird auch hier ein Kommerz betrieben).
Oder bei einem Einbruch, Fahrrad Diebstahl oder Überfall (wo die Sache/Ursache versichert ist) und die Polizei gerufen werden muss um den Tathergang zu dokumentieren damit der Versicherte sein Geld bekommt. Muss auch hier befürchtete werden, dass die Verwaltungskosten in Rechnung gestellt werden darf.
Darf der Staat jede seiner Dienstleistungen wie beim Stadtamt oder Bürgercentrum in Rechnung stellen (wie bei einer Ummeldung, Passbeantragung, Zeugnisse usw.).
Hier sehe ich jetzt eine gewisse Gefahr auf uns Bürgern zukommen, da dieses nach meinem Wissen noch nicht verwaltungsrechtlich juristisch Einwandfrei abgesichert ist.
Frage: Wenn der Staat den Bürgern was in Rechnung stellen darf, dürfen die Bürger den Staat bzw. die Staatsdiener für die Steuergelder und der Veruntreuung dieser Steuergelder auch in Rechnung stellen? Schließlich ist das Gesetz für alle da (Gleichheilt vor dem Gesetz). Und wie soll dann die Wiedergutmachung (Strafe) gerade hier in Bremen wo die Kassen leer sind aussehen.