Warten wir mal die Zeit ab!
Als Jurist weißt Du, dass zunächst die Unschuldsvermutung zu gelten hat. Sei das auch noch so naiv!
Sie ist überführt. A- und B-Probe sind positiv. Die Sportler wissen ganz genau, dass sie nichts, auch keine Nahrungsergänzungsmittel, zu sich nehmen dürfen, was nicht zuvor durch den Verband freigegeben wurde. Es gibt Positiv- als auch Negativlisten, die für jeden einsehbar sind.
Unschuldsvermutung und Sperre hin oder her, sie ist und bleibt unendlich dämlich, wenn ihr das nicht Nachts heimlich gespritzt wurde.







