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Zitat von Stürmerbraut;2575919:DAnke @rollrasen für ein Angebot. Was würdest du uns denn jetzt raten?
Ihr solltet das heikle Thema "offene Beziehung" und Vertrauen offensiv angehen! Swingerclub! :bier:
So. Das macht dreimarkfuffzich Beratungsgebühr!
:x::wild:



Zitat von Stürmerbraut;2576012::unfassbar::x::wild:
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Zitat von Fliegenfänger;2576591:
Andere lassen sich eben mehr Zeit.![]()



Zitat von Fliegenfänger;2576598:Dein Pech
Hm joar... Hab mein Kissen zu Hause vergessen, sonst würde ich mich auf den Schriebtisch legen und pennen...![]()




Sage mal. Kennt sich einer zufällig ein bisschen mit dem Thema Urlaub aus?
Ich habe doch ein Recht dadrauf meinen Resturlaub bis mindesten Ende März genommen zu haben, komme was wolle, oder?
Zitat von Fliegenfänger;2576620:Ja, bis zum 31.3. musst du deinen Resturlaub weg haben, sonst verfällt er.
Moin Peggy.
Sage mal. Kennt sich einer zufällig ein bisschen mit dem Thema Urlaub aus?
Ich habe doch ein Recht dadrauf meinen Resturlaub bis mindesten Ende März genommen zu haben, komme was wolle, oder?
ich habe dazu das hier gefunden:
Nach § 7 Abs.1 S.1 Hs.2 BUrlG hat der Arbeitgeber hinsichtlich eines Urlaubsbegehrens des Arbeitnehmers ein Leistungsverweigerungsrecht, wenn dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen. Dies gilt jedoch nur für den Urlaub aus dem laufenden Kalenderjahr, nicht jedoch für übertragenen Alturlaub
Ich leite daraus ab, das du einen Anspruch hast, deinen Resturlaub bis Ende März nehmen zu dürfen!

