Neue Seiten Spiel 2

Moin:wink:

. Alex- GRÜN-WEISS 759
. Masa 670,5
. rollrasen 565
. eisendieter 537
. Animaus0410 484,5
. OceanChild 426
. XXII 4 WM2010 383
. Fliegenfänger 378,5
. Olli_ 1899 370,5
. hasenbommel 313,5
. werderfan0406 219
. Melä 201
. kalle81 197
. el_ben 180
. Peggy76 146,5
. Stürmerbraut 143,5
. Schulz-27 114
. *Mercedes- Sascha* 108,5
. StudioBremen1 102
. TiJey 99
. Werdiknight 74
. Simac 71
. einfach ich 69
. elvinator 66
. Slash 61,5
. Dimar 58,5
. [SVW]Andi 57,5
. oglutz 34
. Flo in Grün- Weiß 34
. Tasja 28
. FlankeKopfballTor 27,5
. Newkirk 26,5
. Nicole 25,5
. Biju 25
. Weyher_fan 22
. Der Werderaner 19
. Ynee 19
. RoyKeane 18,5
. King Of Fools 13
. Kurt Cobain 12,5
. Qerul 12
. drihb 11,5
. la_ mariposa 11,5
. Dr.Knigge 8,5
. KingWerder 8,5
. ÖSTERREICHER 7,5
. ARNO-7 7
. Macavity 7
. Wing- 6
. OstkurvenHuhn 5,5
. christianemden 5
. dupree91 4,5
. Smartsurfer 4,5
. Grün- Weiße Liebe 4,5
. Solstafir 4
. Raynor 3
. Grinsebacke 2,5
. Brotmann 2,5
. loozy 2,5
. Bertolucci Graf von Palatschinko 2
. paulomat17 1,5
. Chrissy 1
. werdernico 1
. Werdertante 1
. Maller 0,5
. MultiFace 0,5
. Reznor 0,5
. Wanninho 0,5
. Werder-Bär 0,5
. cornholio 0,5
 
Dein Pech :p

Hm joar... Hab mein Kissen zu Hause vergessen, sonst würde ich mich auf den Schriebtisch legen und pennen... :zzz:
 
Moin Peggy. :tnx:


Sage mal. Kennt sich einer zufällig ein bisschen mit dem Thema Urlaub aus?
Ich habe doch ein Recht dadrauf meinen Resturlaub bis mindesten Ende März genommen zu haben, komme was wolle, oder?
 
Moin Peggy. :tnx:


Sage mal. Kennt sich einer zufällig ein bisschen mit dem Thema Urlaub aus?
Ich habe doch ein Recht dadrauf meinen Resturlaub bis mindesten Ende März genommen zu haben, komme was wolle, oder?

ich habe dazu das hier gefunden:

Nach § 7 Abs.1 S.1 Hs.2 BUrlG hat der Arbeitgeber hinsichtlich eines Urlaubsbegehrens des Arbeitnehmers ein Leistungsverweigerungsrecht, wenn „dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen“. Dies gilt jedoch nur für den Urlaub aus dem laufenden Kalenderjahr, nicht jedoch für übertragenen „Alturlaub“

Ich leite daraus ab, das du einen Anspruch hast, deinen Resturlaub bis Ende März nehmen zu dürfen!
 
ich habe dazu das hier gefunden:

Nach § 7 Abs.1 S.1 Hs.2 BUrlG hat der Arbeitgeber hinsichtlich eines Urlaubsbegehrens des Arbeitnehmers ein Leistungsverweigerungsrecht, wenn „dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen“. Dies gilt jedoch nur für den Urlaub aus dem laufenden Kalenderjahr, nicht jedoch für übertragenen „Alturlaub“

Ich leite daraus ab, das du einen Anspruch hast, deinen Resturlaub bis Ende März nehmen zu dürfen!

Habe ich auch schon gefunden, danke. :tnx:
Das ist bei uns im Moment alles eine seltsame Situation. Habe da schon öfters zurückgesteckt, mache ich ja auch gerne wenn ich den Sinn da sehe, tue ich hier aber nicht. :crazy:
 
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