Oje... Das klingt ja alles nicht so schön, OC...
Wenn ich mal kurz etwas zu dem Thema sagen dürfte:
Die gestaffelten Kündigungsfristen spielen, wie schon geäußert, nur bei Kündigung des Arbeitgebers eine Rolle. Als AN hat man immer eine Frist von einem Monat.
Was nun die beste Vorgehensweise ist, hängt vor allem auch von Deinem Arbeitgeber ab. Zunächst solltest Du Dir in Ruhe im Klaren darüber werden, a) ob Du da wirklich unbedingt weg möchtest und b) wie Du Deinen AG einschätzt.
Oft macht es wirklich Sinn, nichts zu sagen, sofort mit der Suche nach etwas Neuem zu beginnen solange in den sauren Apfel zu beißen und alles mitzumachen bis man was gefunden hat. Wenn Du einfach kündigst musst Du dann auch keine Gründe benennen. Der Nachteil ist aber: Oft KANN man gar nicht vermeiden, dass der aktuelle Arbeitgeber diese Neuorientierung mitbekommt, weil man in aller Regel den Bewerbungsunterlagen ein Zwischenzeugnis beifügt. Und auf dieses haben viele Mitarbeiter nur Zugriff, wenn sie ihren aktuellen Arbeitgeber darum bitten, eines auszustellen. Das kann dieser zwar nicht verweigern, allerdings wird somit dann auch klar, was im Busch ist...
Mit manchen Arbeitgebern lässt sich aber auch reden. Sowohl was die Aufgabenverteilung betrifft als auch dann, wenn man sich einig ist, dass man getrennter Wege gehen möchte. Dann und nur dann muss man aber auch seine Gründe benennen und nur dann ist ein Aufhebungsvertrag überhaupt möglich.
Da es sich sowohl bei einem Aufhebungsvertrag als auch bei einer Kündigung durch den Mitarbeiter um einen Verlust des Arbeitsplatzes handelt, dem der Arbeitnehmer zumindest zugestimmt hat, ist in beiden Fällen leider eine Sperre für ein etwaiges Arbeitslosengeld im Anschluss möglich.
Kopf hoch und erstmal in aller Ruhe überlegen, ob es wirklich keinen anderen Weg gibt und wenn nicht, wie man mit Deinem Arbeitgeber am besten verfährt. Lass Dich nicht unterkriegen!
