Neue Seiten Spiel 2

Und vorallem 10 Jungs ohne Frauen...Zum Glück habe ich danach noch 6 Tage so zur Erholung, ich hoffe das ich in der Zeit zu Hause entspannen kann:lol:
 
Ich hab ne Frage. Es heißt:

Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.

Ich bin noch keine 25. Was für ne Kündigungsfrist hab ich denn dann?
 
Ich hab ne Frage. Es heißt:

Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.

Ich bin noch keine 25. Was für ne Kündigungsfrist hab ich denn dann?

Guten Morgen.

Die sollte doch in Deinem Vertrag stehen.


. Alex-GRÜN-WEISS 531,5
. OceanChild 350
. Animaus0410 210,5
. Melä 130,5
. *Mercedes-Sascha* 108,5
. TiJey 99
. el_ben 97,5
. Schulz-27 72,5
. elvinator 66
. eisendieter 62,5
. [SVW]Andi 57,5
. Masa 56,5
. Sash 54,5
. werderfan0406 36,5
. StudioBremen1 27,5
. sgt.pepper 26,5
. Biju 25
. Nicole 22,5
. kalle81 22
. rollrasen 21,5
. Der Werderaner 19
. einfach ich 19
. XXII 4 WM2010 18,5
. Olli_1899 13,5
. Qerul 12
. RoyKeane 11,5
. Peggy76 11
. Kurt Cobain 10,5
. la_mariposa 9,5
. KingWerder 8,5
. Macavity 7
. christianemden 5
. dupree91 4,5
. Smartsurfer 4,5
. Grün-Weiße Liebe 4,5
. Werdiknight 4,5
. Tasja 4
. Raynor 3
. hasenbommel 3
. Dr. Knigge 3
. OstkurvenHuhn 2,5
. Grinsebacke 2,5
. Stürmerbraut 1
. Chrissy 1
. Brotmann 0,5
 
Ich dachte das staffelt sich nach der dauer des Beschäftigungsverhältnisses.

In meinem Vertrag wird nur auf den Tarifvertrag verwiesen.

Das staffelt sich wenn dein Arbeitgeber dir die Kündigung ausspricht.

§ 622 [Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen]

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats

2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,

3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,

4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,

5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,

6. fünfzehn Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,

7. zwanzig Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats,

Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
 
Ich dachte das staffelt sich nach der dauer des Beschäftigungsverhältnisses.

In meinem Vertrag wird nur auf den Tarifvertrag verwiesen.

Dann gilt sicher die gesetzliche Frist.
In meinem Vertrag steht es genau drin.
...und ist deutlich länger als 1 Monat!
... und auch bei wem ich mich danach innerhalb einer Sperrfrist nicht bewerben darf.



nebenbei:

Es empfiehlt sich, nicht zu kündigen, sondern per Aufhebungsvertrag (sozusagen im gegenseitigen Einvernehmen ) zu gehen. Das sieht in deiner nächsten Bewerbung besser aus!
 
Wenn du wirklich gehen willst, gehst du zu deinem Chef und redest mit ihm über den Aufhebungsvertrag, das Weitere ergibt sich dann im gegeseitigen Interesse beider Seiten, da gelten keine Fristen.

Aber Achtung: wenn du Arbeitslosengeld haben willst, das kann sein, dass man das nicht oder erst nach 3 Monaten bekommt, wenn man selber aus der Firma ausscheiden wollte. da kenn ich mich nicht so gut aus.

Wenn ein Arbeitsverhältnis befristet ist und ausläuft, dann muß man sich jedenfalls 3 Monate vor dem termin schon beim Arbeitsamt melden, damit man dann zum Ende der Beschäftigung gleich Geld vom Amt bekommt.

Am besten ist es, wenn du schon weißt, wo du hin wechseln willst....
 
Wenn du wirklich gehen willst. gehst du zu deinem Chef und redest mit ihm über den Aufhebungsvertrag, das weitere ergibt sich dann im gegeseitigen Interesse beider Seiten, da gelten keine Fristen.

Aber Achtung: wenn du Arbeitslosengeld haben willst, das kann sein, dass man das nicht oder erst nach 3 Monaten bekommt, wenn man selber aus der Firma ausscheiden wollte. da kenn ich mich nicht so gut aus.

Wenn ein Arbeitsverhältnis befristet ist und ausläuft, dann muß man sich jedenfalls 3 Monate vor dem termin schon beim Arbeitsamt melden, damit man dann zum Ende der Beschäftigung gleich Geld vom Amt bekommt.

Am besten ist es, wenn du schon weißt, wo du hin wechseln willst....

Ich mein ich hab grade gelesen, wenn bei dem Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist eingehalten wurde, dann bekommt man Arbeitslosengeld. Bin mir aber nicht sicher.
Das wird schwer.
 
Frust im Job hat jeder mal ....oder auch öfter.

Vielleicht hältst du noch ne Weile durch und suchst nebenbei schon mal die Stellenanzeigen ab, ob was für dich dabei ist. Wenn du was Interessantes findest, bewirbst du dich obwohl du ein Beschäftigungsverhältnis hast. Das geht! Der neuen Firma verspricht man dann so schnell wie möglich alles zu klären (Aufhebnungsvertrag...) und die alte Firmna hat dann meist keine großen Argumente. Reisende soll man nicht aufhalten ;)

Kann aber sein, dass man erst gehen darf, wenn Ersatz gefunden ist.
Und hier ist wieder interessant, wie die Fristen sind.

---
Du wirst das schon hinbekommen!

Ich muß jetzt weg.
 
Frust im Job hat jeder mal ....oder auch öfter.

Vielleicht hältst du noch ne Weile durch und suchst nebenbei schon mal die Stellenanzeigen ab, ob was für dich dabei ist. Wenn du was Interessantes findest, bewirbst du dich obwohl du ein Beschäftigungsverhältnis hast. Das geht! Der neuen Firma verspricht man dann so schnell wie möglich alles zu klären (Aufhebnungsvertrag...) und die alte Firmna hat dann meist keine großen Argumente. Reisende soll man nicht aufhalten ;)

Kann aber sein, dass man erst gehen darf, wenn Ersatz gefunden ist.
Und hier ist wieder interessant, wie die Fristen sind.

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Du wirst das schon hinbekommen!

Ich muß jetzt weg.

Das Problem ist, dass er mich noch zusätzlich zu meinem jetzigen Job in eine andere Stelle stecken will und das geht echt nicht und die Art und Weise wie das gelaufen ist, ist auch scheiße. Ich hab jetzt nur das Problem, dass ich möglichst bald was sagen sollte, da er sonst davon ausgeht, dass ich den Job mache.
 
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