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XXII 4 WM2010
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Das wird ein "Kultur"-Schock!Da ist so dermaßen tote Hose..einfach Erholungsurlaub bevor es direkt im Anschluß nach Malle geht![]()

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Das wird ein "Kultur"-Schock!Da ist so dermaßen tote Hose..einfach Erholungsurlaub bevor es direkt im Anschluß nach Malle geht![]()


Den werden wir wohl haben
und sonst, habt ihr auch so spannenden Uralub bzw. überhaupt urlaub?
Ich hab ne Frage. Es heißt:
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
Ich bin noch keine 25. Was für ne Kündigungsfrist hab ich denn dann?
Ich hab ne Frage. Es heißt:
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
Ich bin noch keine 25. Was für ne Kündigungsfrist hab ich denn dann?
Ich dachte das staffelt sich nach der dauer des Beschäftigungsverhältnisses.
In meinem Vertrag wird nur auf den Tarifvertrag verwiesen.
§ 622 [Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen]
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6. fünfzehn Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7. zwanzig Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats,
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
Ich dachte das staffelt sich nach der dauer des Beschäftigungsverhältnisses.
In meinem Vertrag wird nur auf den Tarifvertrag verwiesen.

Wenn du wirklich gehen willst. gehst du zu deinem Chef und redest mit ihm über den Aufhebungsvertrag, das weitere ergibt sich dann im gegeseitigen Interesse beider Seiten, da gelten keine Fristen.
Aber Achtung: wenn du Arbeitslosengeld haben willst, das kann sein, dass man das nicht oder erst nach 3 Monaten bekommt, wenn man selber aus der Firma ausscheiden wollte. da kenn ich mich nicht so gut aus.
Wenn ein Arbeitsverhältnis befristet ist und ausläuft, dann muß man sich jedenfalls 3 Monate vor dem termin schon beim Arbeitsamt melden, damit man dann zum Ende der Beschäftigung gleich Geld vom Amt bekommt.
Am besten ist es, wenn du schon weißt, wo du hin wechseln willst....

Frust im Job hat jeder mal ....oder auch öfter.
Vielleicht hältst du noch ne Weile durch und suchst nebenbei schon mal die Stellenanzeigen ab, ob was für dich dabei ist. Wenn du was Interessantes findest, bewirbst du dich obwohl du ein Beschäftigungsverhältnis hast. Das geht! Der neuen Firma verspricht man dann so schnell wie möglich alles zu klären (Aufhebnungsvertrag...) und die alte Firmna hat dann meist keine großen Argumente. Reisende soll man nicht aufhalten
Kann aber sein, dass man erst gehen darf, wenn Ersatz gefunden ist.
Und hier ist wieder interessant, wie die Fristen sind.
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Du wirst das schon hinbekommen!
Ich muß jetzt weg.