Michael Zetterer (Eintracht Frankfurt)

Nicht unbedingt. In Husics Vertrag könnte einfach eine Leihe von Werder an einen anderen Verein ausgeschlossen worden sein, d.h. Husic wäre bis Vertragsende an Werder gebunden, ohne dass Bayern sich überlegen müsste, ihn vor diesem Vertragsende "zurückzukaufen".

Da wir den Vertrag nicht kennen, ist das aber ein wenig Kaffeesatz-Leserei.

Leverkusen hat Emre Can ja auch an Liverpool vertickt, obwohl Bayern eine Rückkaufklausel hatten.
 
Leverkusen hat Emre Can ja auch an Liverpool vertickt, obwohl Bayern eine Rückkaufklausel hatten.

Ob das möglich und zulässig ist, hängt halt von den Vertragsinhalten ab.

Eine Rückkaufklausel ist meist an einen bestimmten Termin gebunden. Wenn der (wie bei Can) überschritten war und Bayern den Spieler Can innerhalb dieser Frist nicht zurückgekauft hat, lagen die Transferrechte mittlerweile wohl bei Leverkusen.

Wann oder ob Werder überhaupt die Transferrechte an Husic erwirbt, weiß ich nicht.

Ergänzung: Es ist auch möglich, dass Bayern nicht mehr mit Can geplant hat und das Rückkaufsrecht abgetreten hat.
 
Ja, Bayern kann dann sagen "Ne verleiht den nicht, wir wollen ihn zurückkaufen." Das wars dann aber auch.
Das ist juristisch so nicht richtig. Entsprechende Klauseln im Vetrag kennen wir nicht. Grundsätzlich bräuchte Werder aber die Zustimmung der Bayern, wenn man Husic weiterverleihen wollte.

Für eine Untervermietung braucht Du auch die Zustimmung Deines Vermieters. Ohne Zustimmung von Bayern (und Husic) geht mit einer Leihe gar nichts!
 
Das ist juristisch so nicht richtig. Entsprechende Klauseln im Vetrag kennen wir nicht. Grundsätzlich bräuchte Werder aber die Zustimmung der Bayern, wenn man Husic weiterverleihen wollte.

Für eine Untervermietung braucht Du auch die Zustimmung Deines Vermieters. Ohne Zustimmung von Bayern (und Husic) geht mit einer Leihe gar nichts!

Allerdings sind die Bayern ja gar kein Vermieter, sondern nur der Vorbesitzer.
 
Ob das möglich und zulässig ist, hängt halt von den Vertragsinhalten ab.

Eine Rückkaufklausel ist meist an einen bestimmten Termin gebunden. Wenn der (wie bei Can) überschritten war und Bayern den Spieler Can innerhalb dieser Frist nicht zurückgekauft hat, lagen die Transferrechte mittlerweile wohl bei Leverkusen.

Wann oder ob Werder überhaupt die Transferrechte an Husic erwirbt, weiß ich nicht.

Ich meine, dass die Bayern in diesem Sommer den Can für eine festgeschriebene Ablösesumme hätte zurück kaufen können. Leverkusen hat Can ja bereits nach einem Jahr wieder verkauft. Allerdings kann es natürlich auch sein, dass die Bayern dann an einem weiterkauf prozentual beteiligt sind, oder Liverpool sich auch gleichzeitig mit den bayern sich geeinigt haben. Aber da keiner GENAU weiß, wie die Rückkaufklausel wirklich im Vertrag verankert wurde, ist das alles Spekulatius.
 
Das ist juristisch so nicht richtig. Entsprechende Klauseln im Vetrag kennen wir nicht. Grundsätzlich bräuchte Werder aber die Zustimmung der Bayern, wenn man Husic weiterverleihen wollte.

Für eine Untervermietung braucht Du auch die Zustimmung Deines Vermieters. Ohne Zustimmung von Bayern (und Husic) geht mit einer Leihe gar nichts!

so ein quark. Der spieler gehört uns. bayern hat nix zu melden, ausser im falle eines verkaufs oder einer leihe, wo sie dann eben ihre option ziehen könnten. Ansonsten können wir mit ihm machen was wir wollen.
 
Es ist einfach ein erweitertes Vorkaufsrecht. Beim Vorkaufsrecht könnte Bayern lediglich bei einem Verkauf dazwischen gehen und sagen "Wir zuerst!". Bei der Rückkaufoption ist ein fixer Betrag(7stellig) vereinbart, zu dem Bayern zu jedem Zeitpunkt zuschlagen kann. Wir benötigen daher nicht unbedingt eine Genehmigung der Bayern bei Leihe oder Verkauf, sondern lediglich ein Statement, ob sie ihre Option ziehen möchten. Vermutlich brauchen wir nicht einmal das, solange die Bayern nichts andeuten.
 
Du hast Recht. Ich war fälschlicherweise davon ausgegangen, dass wir Husic von Bayern geliehen haben.

Das hättest Du allerdings auch erkennen können und nicht gleich mit "Quark" kommen müssen.
 
Allerdings sehe ich keinen Grund, weshalb Bayern die Option ziehen sollte, wenn er von unserer Seite her als nicht "bundesligatauglich" eingestuft wurde. Für deren 2. Mannschaft etwa? Kann ich mir nicht vorstellen.

Diese Diskussion sollte allerdings, wenn überhaupt gewollt, im Husic-Thread weitergeführt werden...
 
Michael Zetterer steht im Kader für die U20-WM in Neuseeland und war gestern als Nr. 2 gegen Gladbach auf der Bank (Verletzung Wolf).


Ein aktueller Beitrag aus einem anderen Thread:

Wir haben schon alle Schweißausbrüche bekommen, wenn im Pflichtspiel jemand mit dem Ball auf Wolf zu lief - das wäre n sicherer Rückhalt verglichen mit unserem Nachwuchskeeper [Zetterer].
Der braucht (wenn er es denn soweit schafft) noch mindestens 2 Jahre und wird unter gar keinen Umständen jetzt im Ansatz ne Vertretung einer Nummer 1 darstellen.

Wer sieht regelmäßig Werders U23 und kann weitere Einschätzungen zu Zetterers Leistungen abgeben?
 
#‎Werder‬-Torhüter Michael Zetterer ist lt Lausitzer Rundschau ein Kandidat für den Torwartposten bei Energie Cottbus
 
als leihe und nur dann, wenn die u23 nicht aufsteigt, würde ich mal vermuten. alles andere macht doch keinen sinn.
 
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