Überführte Betrüger…… von welchem strafbaren Betrug sprichst du? Du verweist auf einen äußerungsrechtlichen, also zivilrechtlichen Rechtsstreit, in dem über die Einordnung bestimmter Aussagen als Tatsachenbehauptungen oder Meinungsäußerungen gestritten wird und der vom LG Berlin II zu Lasten von Correctiv entschieden wurde. Das LG Hamburg sah einiges anders. Das Ganze wird jeweils die nächste Instanz beschäftigen und irgendwann wahrscheinlich auch den BGH, der für eine einheitliche Rechtsprechung zu sorgen hat - sollte es bei verschiedenen Lesarten in Hamburg und Berlin bleiben.
Nun, wenn man sich zum Faktenchecker erhebt und willentlich einen medial falschen Eindruck bezwecken will, dann ist man ein Betrüger.
Wenn Du möchtest, kann ich noch ein paar viel gravierendere Sachen herauskramen, aber vermutlich wollen dass die Admins nicht in diesem Thread.
