Ivan "Killer" Klasnic

mal eine dumme frage hat;) die beiden waren doch bei beckmanns oder?
ich kann mich draufbesinnen,das die beiden gemeint hatten ,das st.pauli davon wusste! warum sagt er nicht das st.pauli die vorgeschichte kennt?
also ich finde es nicht gerechtfertigt was da abgeht.
er solle sein schemerzensgeld bekommen ,nur nicht werder in den dreck ziehen!!:wall:
warum wird st.pauli nicht vor gericht erwähnt?
ich mochte ihn als spieler sehr ,nur seine ........nicht so eine ....

möge alles gut ausgehen:beer:
alles gute für das weitere leben familie klasnic!
 
@Chris_sv w
Wenn der Richter das so gesagt hat "In der Tendenz..." und dann kein Urteil fällt und lieber nen Termin anberaumt am 08.05.2009 und ein weiteres Gutachen in Auftrag gibt, dann sage ich - dann ist er sich wohl doch nicht so sicher, weil, dann hätte er das Urteil ja verkünden können.

Nee, hätte er nicht.
Ein Urteil bekommst bei einem Zivilprozess im Termin zur mündlichen Verhandlung nur sehr selten. Im Normalfall wird - wie gestern - ersteinmal die Sach- und Rechtslage erörtert und geguckt, ob sich das Verfahren durch einen Vergleich beenden ließe.

Ein Gerichtsgutachten MUSS der Richter einholen lassen, weil zur Zeit lediglich das von IKs Anwalt eingereichte, die Klage unterstützende Gutachten vorliegt. Das ist juristisch gesehen aber ein Parteigutachten. Da die Gegenseite den Inhalt bestreiten wird und eventuell ein Gegengutachten vorgelegt hat, ist das Gericht nunmehr gezwungen einen weiteren Gutachter zu bestimmen und ein "neutrales" Gutachten einzuholen. Das läuft im Zivilprozess meistens so. Der Termin am 08.05. ist kein wirklicher Termin. Hier verkündet der Vorsitzende nur, dass er weiteres Gutachen erstellen lassen wird und wen er zum Gutachter bestimmt.

In dem Fall, wie auch in den meisten Zivilrechtssachen, wo es um Ärztefehler geht, sieht die Sache aber etwas anders aus. Gerade bei solch hohen Schadens- und Schmerzensgeldklagen wird sehr intensiv geprüft, inwieweit die Erfolgsaussichten eine weitere Klage sind. Kein Richter in Deutschland wird nämlich nach Aktenstudium bei medizinischen Streitigkeiten dem Kläger empfehlen, sich vor der Verhandlung auf einen Vergleich einzulassen, wenn relistische Chancen bestehen, das Ding zu gewinnen.

Du magst es vielleicht nicht glauben wollen, aber: Doch! :D

Denn auch wenn die Erfolgaussichten bei 100% liegen sollten kann sich doch jeder Kläger noch auf einen Vergleich einlassen.
 
@karlotto
Sehe ich auch so. Deswegen kam ich im Vorpost auch auf diese "Kringelgeschichte" von Frau Klasnic aus dem letztjähigen Fernsehauftritt wieder zu sprechen, wo sie ja quasi einen Versuch der Beweisführung unternehmen wollte (Die Werte werden eingekringelt bla blubb und das hat er nicht gemacht).
Jeder Patient ist für sein eigenes Leben verantwortlich. Auch Herr Klasnic. Und wenn der es unterläßt und 5 Jahre mit kritischen Werten Profifußball spielt und dazu irgendwelche Medikamente zu sich nimmt, um die Werte "in den Griff" zu kriegen (wer ihm die verschrieben hat ist ja auch noch nicht geklärt, der doch?) der handelt nicht nur eigentverantwortlich sondern auch eigenunverantwortlich.

Meine Version:
Ihm wurde bewußt 2002 daß seine Profikarriere vor dem aus steht und er sagte sich, daß Risiko gehe ich ein. Daß die BlinddarmOP dazwischen kam war der XFactor - den niemand auf dem Schirm hatte.

Meine Meinung:
Ivan sucht nen Schuldigen? Ivan Klasnic.

Wer seine Gesundheit, sein Leben, in Abhängigkeit von einem roten Kringel stellt, respektive das Risiko eingeht, trotz einer mündlichen Anmahnung des Teamarztes, Risikowerte zu haben (dass es diese mündliche Äußerung seitens Dimanskis ggü. Klasnic gegeben hat, steht wohl nicht mehr ernsthaft zur Debatte), "einfach so weiter macht" und keinen Spezialisten aufsucht, der handelt grob fahrlässig.

Was mich am meisten momentan ankotzt, ist die Aussage von Frau P. Klasnic, sie würde als nächstes auf dem Krankenbett liegen. Das liegt ja nun wirklich nicht mehr im Verantwortungsbereich Dimanski´s. Es ist eine Folge der Erkrankung.

Apropos Beweisführung: Ein weiterer Punkt, den die Richter anhand von Gutachten zu bewerten haben, ist, die Frage, ob überhaupt mit einer entsprechenden Behandlung eines Spezialisten, der Krankheitsverlauf ein völlig anderer gewesen wäre. Darüberhinaus ist zu beurteilen, zu welchem Zeitpunkt überhaupt, Klasnic Niere bei sofortiger Überstellung, hätte in welchem Rahmen überhaupt noch gerettet werden können. Dementsprechend müsste die Schuldfrage auch hier völlig neu gestellt werden und beurteilt werden, in welchem Maße, Ivan den ganzen Schlamassel den Werderärzten zu verdanken hat.
 
Was freu ich mich wenn dieser Fall zu Ende ist damit dieser Thread mit Klasnic in die Versenkung verschwinden kann...
 
Der Typ ist doch nicht mehr ganz dicht. :wall: Jetzt zieht der da andere rein, ich glaube es geht los! Momentan läuft er wirklich sehr alleine und die die zu ihm halten sehen in ihm nur den symphatischen Double Helden. Wer im Ernst glaubt, dass nur seine Frau dahinter steckt sollte sich mal näher hinterfragen. :tnx:
 
Das ist eine ganz persönliche Sache und ich denke, Ivan hat ein gutes Recht dazu, es durchzuziehen. Ob die benannten Zeugen aussagen, ist nicht Ivan's Sache, das entscheiden die Zeugen immernoch selbst.

Davon abgesehen, was soll das für ein Arzt sein, der Pillen verteilt... ?! Der übersieht doch fahrlässig die Ursache einer Beschwerde.
Lemke hat damals einen Arzt wegen Völler gefeuert, was läuft da jetzt für eine dicke Brühe ab.
:confused:
 
Dass er nun noch Mitspieler in diese Scheiße mit reinzieht passt völlig ins Bild. .

Das war genau mein Gedanke. Und ein Zeugnisverweigerungsrecht gibt es lediglich unter bestimmten Bedingungen; ob das in diesem Falle greift, kann ich nicht beurteilen.
So langsam schwindet mein letztes bißchen Verständnis für Ivan. Hat er nicht immer und immer wieder betont, er wolle dem Verein nicht schaden, es ginge um lediglich um die Wahrheit und er prozessiere deshalb auch nur gegen die Ärzte. Und was wird das jetzt?
 
Das war genau mein Gedanke. Und ein Zeugnisverweigerungsrecht gibt es lediglich unter bestimmten Bedingungen; ob das in diesem Falle greift, kann ich nicht beurteilen.

Nein, haben die Spieler in dem Fall nicht. Gemäß § 52 und 53 StPO hat man nur ein Zeugnisverweigerungsrecht:

  • der Verlobte des Beschuldigten oder die Person, mit der der Beschuldigte ein Versprechen eingegangen ist, eine Lebenspartnerschaft zu begründen;
  • der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;
  • der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;
  • wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.
Folgende Personengruppen haben auch ein generelles Recht auf Aussageverweigerung, können auf richterliche Anordung aber davon entbunden werden:

  • Geistliche über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden oder bekannt geworden ist;
  • Verteidiger des Beschuldigten über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut worden oder bekannt geworden ist;
  • Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, Ärzte, Zahnärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Apotheker und Hebammen über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut worden oder bekannt geworden ist, Rechtsanwälten stehen dabei sonstige Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer gleich;
  • Mitglieder oder Beauftragte einer anerkannten Beratungsstelle nach den §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut worden oder bekannt geworden ist;
  • Berater für Fragen der Betäubungsmittelabhängigkeit in einer Beratungsstelle, die eine Behörde oder eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt oder bei sich eingerichtet hat, über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut worden oder bekannt geworden ist;
  • Mitglieder des Bundestages, eines Landtages oder einer zweiten Kammer über Personen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder dieser Organe oder denen sie in dieser Eigenschaft Tatsachen anvertraut haben sowie über diese Tatsachen selbst;
  • Personen, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von Druckwerken, Rundfunksendungen, Filmberichten oder der Unterrichtung oder Meinungsbildung dienenden Informations- und Kommunikationsdiensten berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben.

Desweiteren besteht gemäß § 55 StPO Recht zur Verweigerung der Auskunft, wenn durch die Aussage selber wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt werden würde.

Ergo werden aller Voraussicht nach die Spieler auch aussagen müssen!
 
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