Bremen
Moderator
Das mit der Geldstrafe zeugt ja nun von wenig Fingerspitzengefühl beim HSV. Allgemein ist es nicht deren Aufgabe, die eigenen Spieler mit Sperren für unsportliches Verhalten zu belegen, das ist Aufgabe des DFB.
Problematisch wird es allerdings, wenn Atouba auf rassistische Beleidigungen mit Stinkefingern für die Kurve reagiert, also auf wesentlich verletzendere Äußerungen als die jetzt von HSV-Seite vorgetragenen "*********" und "Du spielst scheiße" immer noch mit Gesten, und dann zu seiner Geldstrafe noch zwei Spiele interne sperre. Man macht es also zur Aufgabe des HSV, die angemessene Strafe selbst zu finden, und behandelt Guerreros vergehen als weniger schlimm.
:stirn:

Man kann dem HSV ja wohl kaum zum Vorwurf machen, daß er Guerrero für diesen Ausraster mit einer Geldstrafe belegt, ganz im Gegenteil, denn wenn der Verein nicht so gehandelt handelt hätte, dann müßte sich die Führung des HSV zu Recht fragen lassen, was für Zustände dort herrschen, wenn ein Spieler z.B. für eine rote Karte zahlen müßte aber der tätliche Angriff auf einen Zuschauer keine vereinsinterne Konsequenzen hätte. Wenn Guerreros Flaschenwurf keine vereinsinterne Folgen für ihn hätte, dann wäre das für die
vereinzelte Idioten unter die HSV-Fans doch ein idealer Vorwand, falsches Idol oder was auch immer um wieder abgebrochene Jägermeister-Fläschen oder Handy-Akkus auf den Platz zu schmeißen.
Die rassistischen Verumglimpfungen gegenüber Atouba waren zweifellos unterste Schublade, nur ist es objektiv nicht messbar, ob eine rassistische Beleidigung oder eine Diffarmierungen als Gesäßöffung, Homosexueller o.ä. schwerwiegender ist; juristisch einwandfrei ist jedoch, daß der Tatbestand der Beleidigung nicht so schwer wiegt wie ein tätlicher Angriff, bei dem eine Körperverletzung bewußt oder zumindest billigend in Kauf genommen wird, so daß man dieses auch nicht lascher beurteilen darf.

