Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Hinweis: This feature may not be available in some browsers.
...und dass sein Verein ihn "verkaufen" kann/darf
aber warum sollte man das nach Ballack benennen?
Kann man natürlich auch so sehen...
I.-was wegen der Steuern?
Vielleicht ist das eine Klausel, die regelt, dass wenn er vor Ablauf seines Vertrages verkauft wird, er eine Abfindung in einer bestimmten Höhe bekommt.
Oder, dass wenn er an einen Verein verkauft wird, der ihm weniger Gehalt zahlt, er noch ein Jahr lang vom alten Verein den Aufschlag bekommt.
Hat es was damit zu tun, dass dem evtl. neuen Arbeitgeber das letzte Gehalt nicht genannt werden darf?
Irgendeine Klause, die besagt, dass das Gehalt noch ne Weile weiter bezahlt wird, falls es zur Kündigung kommt?
Die Ballack-Klausel bezieht sich nicht nur auf Fußballspieler, sondern auf alle Arbeitnehmer, die viel verdienen.
Gilt für die ein abgewandeltes Kündigungsrecht?
Das heißt, wenn es extra im Vertrag stehen muß, dann ist es wohl abweichend von der üblichen Gesetzgebung.

Es war mehr ein Schuß ins Blaue. Danke für deine großzügige Bewertung, aber genauer bekomm ich das wohl nicht hin und googeln darf ich ja nicht.
Normalerweise ist die Kündigungsfrist ja von der Dauer der Zugehörigkeit zur Firma abhängig bzw. von der Laufdauer des Vertrages. Das kann sein, dass man das bei teuren Mitarbeitern mit einer Klausel abändert.
ABER
Bei Fussballern ist ja doch ohnehin alles etwas anders wegen der Zeitverträge und der Ablöse, Handgeld und so weiter. Insofern wäre es komisch, wenn gerade dass die "Ballack"-Klausel wäre.
Eine Klausel zur Freistellung bei Kündigung? Heißt, es muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden sondern es gibt eine Abfindung und der Arbeitnehmer muss direkt gehen?
§ 148 ArbVG Abweichungen vom Gesetz
Absatz 2: Arbeitnehmer, deren Entgelt das Fünffache der Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch übersteigt, können mit ihrem Arbeitgeber von den §§ 31, 41, 42 Absatz Satz 2, 49, 51, 59, 64, 130 abweichende Vereinbarungen treffen. Sie können mit ihrem Arbeitgeber außerdem vereinbaren, dass der Antrag nach § 119 Absatz 1 keiner Begründung bedarf.
Animaus, willst Du jetzt?