Genial Daneben

Jaaaaa :svw_schal:
Das ist der erste Ansatz.

Puh, nicht so einfach, da irgendwelche Hinweise rauszuprokeln...

Also, der Junge kriegt ein klein bisschen mehr Geld als so einige von uns... zusammen.

Das ist die Voraussetzung, dass die Ballack-Klausel in Kraft tritt.
Was könnte das sein?
 
Vielleicht ist das eine Klausel, die regelt, dass wenn er vor Ablauf seines Vertrages verkauft wird, er eine Abfindung in einer bestimmten Höhe bekommt.

Oder, dass wenn er an einen Verein verkauft wird, der ihm weniger Gehalt zahlt, er noch ein Jahr lang vom alten Verein den Aufschlag bekommt.
 
Vielleicht ist das eine Klausel, die regelt, dass wenn er vor Ablauf seines Vertrages verkauft wird, er eine Abfindung in einer bestimmten Höhe bekommt.

Oder, dass wenn er an einen Verein verkauft wird, der ihm weniger Gehalt zahlt, er noch ein Jahr lang vom alten Verein den Aufschlag bekommt.

Die Ballack-Klausel bezieht sich nicht nur auf Fußballspieler, sondern auf alle Arbeitnehmer, die viel verdienen.
 
Es war mehr ein Schuß ins Blaue. Danke für deine großzügige Bewertung, aber genauer bekomm ich das wohl nicht hin und googeln darf ich ja nicht.

Normalerweise ist die Kündigungsfrist ja von der Dauer der Zugehörigkeit zur Firma abhängig bzw. von der Laufdauer des Vertrages. Das kann sein, dass man das bei teuren Mitarbeitern mit einer Klausel abändert.
ABER
Bei Fussballern ist ja doch ohnehin alles etwas anders wegen der Zeitverträge und der Ablöse, Handgeld und so weiter. Insofern wäre es komisch, wenn gerade dass die "Ballack"-Klausel wäre.
 
Eine Klausel zur Freistellung bei Kündigung? Heißt, es muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden sondern es gibt eine Abfindung und der Arbeitnehmer muss direkt gehen?
 
Es war mehr ein Schuß ins Blaue. Danke für deine großzügige Bewertung, aber genauer bekomm ich das wohl nicht hin und googeln darf ich ja nicht.

Normalerweise ist die Kündigungsfrist ja von der Dauer der Zugehörigkeit zur Firma abhängig bzw. von der Laufdauer des Vertrages. Das kann sein, dass man das bei teuren Mitarbeitern mit einer Klausel abändert.
ABER
Bei Fussballern ist ja doch ohnehin alles etwas anders wegen der Zeitverträge und der Ablöse, Handgeld und so weiter. Insofern wäre es komisch, wenn gerade dass die "Ballack"-Klausel wäre.

Es bezieht sich ja nicht nur auf Ballack, sondern auf alle "teuren Mitarbeiter" (ich find das nett ausgedrückt).

Also, Kündigungsschutz bei sehr, sehr gut verdienenden... was könnte damit sein? Und warum ist das eine besondere Klausel wert?
 
Eine Klausel zur Freistellung bei Kündigung? Heißt, es muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden sondern es gibt eine Abfindung und der Arbeitnehmer muss direkt gehen?

Jep, ich denke, das kann ich gelten lassen.

Die Ballack-Klausel ist ein Paragraph im Arbeitsvertragsgesetz und sagt aus, dass bei einem Arbeitnehmer, der sich finanziell auf Augenhöhe seines Arbeitgebers befindet, einige Schutzrichtlinien nicht mehr gelten.

§ 148 ArbVG Abweichungen vom Gesetz
Absatz 2: “Arbeitnehmer, deren Entgelt das Fünffache der Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch übersteigt, können mit ihrem Arbeitgeber von den §§ 31, 41, 42 Absatz Satz 2, 49, 51, 59, 64, 130 abweichende Vereinbarungen treffen. Sie können mit ihrem Arbeitgeber außerdem vereinbaren, dass der Antrag nach § 119 Absatz 1 keiner Begründung bedarf.”

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