Werder Fans attackieren Ordner
Ein paar Auszüge aus dem Bericht des Weser-Kurier vom 03.03.2020
Stress in der Halbzeitpause
Prozess vor dem Amtsgericht: Sechs Werderfans sollen 2017 einen Ordner verletzt haben
………. Die Männer aus Bremen und umzu sind wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Sie sollen während einer Schlägerei auf Ordner eingetreten sowie einem Mitglied des Sicherheitsdienstes durch Ellbogenstöße das Nasenbein geprellt und ihm außerdem eine Riss-Quetsch-Wunde zugefügt haben.
Die Fans, so sagten sie am Montag aus, hatten sich während der ersten Halbzeit des Spiels durch einen Kameramann des Senders Sky provoziert gefühlt, der sie aus dem Innenraum heraus gefilmt hatte. Einer der Ultras, der nach eigenen Angaben einen sogenannten Fahnenpass besitzt und deshalb laut Absprachen den Innenraum betreten darf, habe den Kameramann bitten wollen, mit dem Filmen des Blocks aufzuhören. Im Innenraum hätten sich ihm dann aber zwei Ordner in den Weg gestellt und ihn letztlich zu Boden gedrückt. Das wiederum provozierte offenbar seine Freunde, sie wollten ihm zu Hilfe eilen – es endete in einem Gerangel mit den Ordnern.
......….Dass ein neues Sicherheitsteam vor der Kurve eingesetzt worden war und nicht ihre bekannten Ansprechpartner, war laut den Angeklagten einer der Gründe, warum die Situation eskaliert war.
.......... er habe noch schwere Nachwirkungen der Verletzung, unter anderem eine Operation an den Nasennebenhöhlen, durch die er wochenlang arbeitsunfähig gewesen sei.
Die Angeklagten, die infolge des Vorfalls Haus- und bundesweite Stadionverbote kassiert hatten, zeigten sich reumütig. "Es war nicht meine Absicht, jemanden zu verletzen", sagte der 25-Jährige, der dem Ordner seinen Ellbogen an die Nase geschlagen haben soll. Die Fans entschuldigten sich bei dem Ordner und auch bei einem anderen, der ebenfalls als Zeuge aussagte. Ersterer akzeptierte auch ein erhöhtes Schmerzensgeld-Angebot von 2000 Euro (statt 700 Euro).
Auch zwischen allen Prozessbeteiligten hatte es kurz nach der Anklageverlesung den Versuch einer Verständigung gegeben, der aber nicht zustande kam.