Ob etwas eine Beleidigung ist, muss immer im Kontext des Gesagten gesehen werden.
Was eine Denunziation ist eine Falschbehauptung und bedarf der richtigen Einordnung, hierzu gibt es diverse Paragraphen im StGB die das klären.
Wenn als Person A im öffentlichen Raum Person B als Nazi tituliert, gleichzeitig die Sperrung von Person B einfordert und dabei einen vollkommen absurden Vergleich herstellt (Klimaleugner = Nazi), dann kann Person B dies in diesem Zusammenhang problemlos als dumm / Dummheit bezeichnen, ohne dass dies eine Beleidigung wäre.
Person A hingegen hat sich doppelt strafbar gemacht, nämlich denunziert und beleidigt, was in beiden Fällen eine strafbare Handlung ist und einige Tausend Euro kosten wird (kommt auf die Tagessätze und Anzahl Tage an) und ggfls. einen Eintrag im Führungszeugnis.
Die angesprochenen Herren können das gerne auf die leichte Schippe nehmen, aber wenn die Post von der Staatsanwaltschaft im Briefkasten liegt, sieht das anders aus - ganz bestimmt.