Fragen an die Mods

Das ist für mich allerdings wieder der Punkt mich auszuklinken.
Eine vernünftige Diskussion so oder so nicht auf der Basis erfolgen das uns hier hier unterstellt wird willkürlich User ausschließen.

Ich bin jetzt mit sprachlichen Spitzfindigkeiten nicht so weit bewandert, ob mit Willkür auch Absicht einher geht. Für Letzteres sehe ich auf jeden Fall keinen Anlass. Aber eine gewisse Willkür - nicht auf den User, sondern das Thema bezogen - sehe ich hier auch. Ich würd's halt Subjektivität nennen.

Entschuldige mal. Du hast die Frage gestellt warum Sex hier angeblich verpönt sein soll, was Quatsch ist, und warum Alkohol toleriert wird? Darauf habe ich geantwortet ohne dir irgendwas unterstellen zu wollen

Es geht bei dem Thema um einvernehmlichen, nicht gesetzeswidrigen Sex, den sich eine 16-jährige eventuell sogar nur eingebildet hat. Da ist ein gewisser Comedy-Factor vorhanden - das ist RTL-Nachmittagsprogramm!

Du hingegen, bringst mich hier mit dem Missbrauch einer 16-jährigen in Verbindung - sorry, habe deinen Satz jetzt wiederholt gelesen und sehe keine andere Interpretationsmöglichkeit - ohne dass ich eien Grund dafür liefern würde. Das ist doch mehr Grund für eine Verwarnung als alles, worüber wir hier diskutieren! Das ist so unfassbar beleidigend, das gibt's gar nicht!
 
Ich wüsste allerdings nicht wie es anders funktionieren soll. Entschuldige mir die polemische Frage aber, sollen wir in Zukunft über mögliche Verwarnungen öffentlich abstimmen?

Das wird nicht nötig sein, da nur wenige Verwarnungen solch einen Aufschrei auflösen wie diese hier. Die meisten lassen sich mit einem einfachen Verweis auf die Forenregeln deutlicher und einfacher begründen als diese hier und werden deswegen schneller akzeptiert - wenn nicht vom Betroffenen und von Allen, dann zumindest von einer deutlich größeren Anzahl als diese hier. In diesem Fall besteht aber nichtmal eine Regelbasis für die Verwarnung - siehe Gherwins Ausführungen.
 
Ich glaube nicht, dass er Euch das unterstellen wollte.

Es geht nur darum, warum Ihr die Forenregeln, die wir Nutzer zu befolgen haben, selbst nicht befolgt, sondern beugt.
Die Forenregeln gestatten Euch, einen Beitrag (u.a.) zu löschen oder zu ändern (,was in diesem Fall völlig korrekt war). Die Forenregeln geben es aber nicht her, jemanden zu verwarnen, obwohl er gegen keine Forenregel verstoßen hat.

Ich weiß ja nicht in welchem Forum du moderierst, aber scheinbar muss es dort 20000 Punkte in der Netiquette/ Forenregeln geben. Manche Sachen verbieten sich nun mal von selbst wenn man den gesunden Menschenverstand gebraucht. Ich bin selbst 2 mal Verwarnt worden obwohl dazu nichts in den Forenregeln steht. Das ändert aber in keinsterweise mein Fehlverhalten, und das ich nach Reflexion diese Verwarnungen zu Recht erhalten habe. Eben weil man vielleicht mal sein Gehirn einschalten sollte, und es eben Konflikte geben kann die nirgendwo eindeutig geregelt sind.
 
Ich bin jetzt mit sprachlichen Spitzfindigkeiten nicht so weit bewandert, ob mit Willkür auch Absicht einher geht. Für Letzteres sehe ich auf jeden Fall keinen Anlass. Aber eine gewisse Willkür - nicht auf den User, sondern das Thema bezogen - sehe ich hier auch. Ich würd's halt Subjektivität nennen.



Es geht bei dem Thema um einvernehmlichen, nicht gesetzeswidrigen Sex, den sich eine 16-jährige eventuell sogar nur eingebildet hat. Da ist ein gewisser Comedy-Factor vorhanden - das ist RTL-Nachmittagsprogramm!

Du hingegen, bringst mich hier mit dem Missbrauch einer 16-jährigen in Verbindung - sorry, habe deinen Satz jetzt wiederholt gelesen und sehe keine andere Interpretationsmöglichkeit - ohne dass ich eien Grund dafür liefern würde. Das ist doch mehr Grund für eine Verwarnung als alles, worüber wir hier diskutieren! Das ist so unfassbar beleidigend, das gibt's gar nicht!

Nur mal kurz zu deiner Info. Sollte es in diesem Fall zu Geschlechtsverkehr gekommen sein ist er gesetzeswidrig. Dabei spielt es keine Rolle ob der einvernehmlich war oder nicht. Die Minderjährigkeit endet mit dem Beginn des 18.Lebensjahres, und nicht mit 16. Lediglich das Strafmaß könnte herabgesetzt werden wenn dieser Sex einvernehmlich war. Strafbar wäre es trotzdem.
Und jetzt sag mir mal bitte nochmal wo ich dich persönlich in Verbindung mit Minderjährigen Sex gebracht haben soll? Ich kann da beim besten Willen nichts dergleichen lesen oder erkennen. Also mal Butter bei die Fische. Wo bitte soll ich das gemacht haben???
 
Nur mal kurz zu deiner Info. Sollte es in diesem Fall zu Geschlechtsverkehr gekommen sein ist er gesetzeswidrig. Dabei spielt es keine Rolle ob der einvernehmlich war oder nicht. Die Minderjährigkeit endet mit dem Beginn des 18.Lebensjahres, und nicht mit 16. Lediglich das Strafmaß könnte herabgesetzt werden wenn dieser Sex einvernehmlich war. Strafbar wäre es trotzdem.
Und jetzt sag mir mal bitte nochmal wo ich dich persönlich in Verbindung mit Minderjährigen Sex gebracht haben soll? Ich kann da beim besten Willen nichts dergleichen lesen oder erkennen. Also mal Butter bei die Fische. Wo bitte soll ich das gemacht haben???

Strafbar ist es nur, wenn dafür Geld geboten wurde oder der/die Minderjährige (16 Jahre) in einem Abhängigkeitsverhältnis ist.

Moralisch ist es bedenklich, wenn 3 Spieler (Einer verheiratet, einer in einer festen Beziehung) mit der gleichen 16jährigen Sex hatte (wo der Beweis noch aussteht). Darum ging es aber nicht explizit in dieser Diskussion.
 
Strafbar ist es nur, wenn dafür Geld geboten wurde oder der/die Minderjährige (16 Jahre) in einem Abhängigkeitsverhältnis ist.

Moralisch ist es bedenklich, wenn 3 Spieler (Einer verheiratet, einer in einer festen Beziehung) mit der gleichen 16jährigen Sex hatte (wo der Beweis noch aussteht). Darum ging es aber nicht explizit in dieser Diskussion.

Sexuelle Kontakte mit 14-15-Jährigen sind erlaubt – vorausgesetzt der ältere Sexualpartner ist höchstens 21. Ist er älter, können sexuelle Kontakte nach § 182 des Strafgesetzbuches als sexueller Missbrauch von Jugendlichen geahndet werden, wenn die „fehlende Fähigkeit des Opfers zu sexuellen Selbstbestimmung“ ausgenutzt wird.
 
Sexuelle Kontakte mit 14- oder 15-Jährigen sind erlaubt – vorausgesetzt der ältere Sexualpartner ist höchstens 21. Ist er älter, können sexuelle Kontakte nach § 182 des Strafgesetzbuches als sexueller Missbrauch von Jugendlichen geahndet werden, wenn die „fehlende Fähigkeit des Opfers zu sexuellen Selbstbestimmung“ ausgenutzt wird.

Das weiß ich doch, deswegen erwähnte ich die Differenzierung. (16 Jahre)
 

Das Gesetz legt fest, dass bei Schutzbefohlenen unter 16 Jahren, die Vornahme von sexuellen Handlungen ohne weitere Umstände strafbar ist. Daraus folgt, dass ein sexueller Umgang mit Personen, die älter als 16 Jahre sind, nicht strafbar ist. Sofern jedoch eine Missbrauchssituation hinzutritt, sind alle Minderjährigen vom Straftatbestand umfasst.
 
Back
Top